Warum sich Sonderzahlungen in die Rentenkasse 2022 besonders lohnen
Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) geht, denken viele nur an die Pflichtbeiträge: Wer angestellt ist oder in selbstständigen, besonderen schutzbedürftigen Berufen arbeitet, zahlt ohnehin Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung ein. Nur die wenigsten wissen aber, dass sie auch freiwillig Beiträge zahlen und so ihre Rente aufbessern können.
Wer eine Sonderzahlung in die Rentenkasse einzahlt, kann beispielsweise die Abschläge bei einer vorgezogenen Rente ausgleichen. Im Jahr 2022 lohnen sich die Einzahlungen besonders.
Die vorgezogene Rente ist eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Allerdings muss man dafür finanziellen Einbußen in Form von Rentenabschlägen in Kauf nehmen. Mit Sonderzahlungen kann man die Abschläge verringern. Aber auch, wenn man später doch nicht die vorgezogene Rente in Anspruch nimmt, sondern bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, können sich Sonderzahlungen in die Rentenversicherung lohnen.
Wie viel sollte man in die Rentenkasse einzahlen?
Ab dem 50. Lebensjahr kann jeder auf Wunsch eine Rentenauskunft zum Ausgleich der Rentenminderung vom Rentenversicherungsträger erhalten. Sie informiert über die Rentenhöhe zum gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der daraus entstehenden Rentenminderung und über den Betrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung geleistet werden kann.
Nach Erhalt der Rentenauskunft können Sie selbst entscheiden, ob und wie viel Sie als Sonderzahlung einzahlen wollen. Die Einzahlungen bzw. auch die Höhe der Einzahlungen ist freiwillig. Die Rentenabschläge müssen also nicht in voller Höhe ausgeglichen werden. Wer im Nachhinein doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente.
Ein Beispiel: Sie erwarten eine monatliche Rente von 1.200 Euro und möchten zwei Jahre in Rente gehen. Hierfür müssen Sie einen Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen (24 x 0,3 Prozent). Ihre monatliche Rente verringert sich also um ca. 86 Euro. Um diesen Abschlag auszugleichen, müssten sie rund 21.000 Euro zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen. Falls Sie dann doch nicht früher in Rente gehen, erhöht sich Ihre monatliche Rentenzahlung um 86 Euro.
Wichtig: Die freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse können nicht rückerstattet werden. Sie sollten das Geld hierfür als sicher zur Verfügung haben.
Wann Sie besonders über freiwillig Beiträge in die Rentenkasse nachdenken sollten
Sinnvoll sind freiwillige Beiträge vor allem bei unverhofftem Geldsegen, z. B. wenn Sie erben oder einen hohen Betrag aus einer Abfindung oder einer Lebensversicherung erhalten. Wann Sie einzahlen und ob Sie die Summe auf einmal oder in Teilen zahlen, sollten Sie gut überlegen und sich ggf. dazu beraten lassen.
Leisten Sie die Sonderzahlung bereits einige Jahre vor dem angestrebten, früheren Renteneintritt, sichern Sie sich die Rentenpunkte nach den jetzt gültigen Berechnungsgrundlagen für die Rente. Das kann sich lohnen, denn: Entwickelt sich die Wirtschaft in den nächsten Jahren weiter positiv, werden die Renten wahrscheinlich weiter steigen. Dann müssen Sie mehr Geld einzahlen, um einen Rentenpunkt zu erhalten und damit den Rentenausgleich zu finanzieren.
Weshalb jetzt ein guter Zeitpunkt für Sonderzahlungen ist
Das Rentenprinzip beruht auf einem Punktesystem. Die Deutsche Rentenversicherung gibt jährlich an, wie hoch das Durchschnittsgehalt für einen sogenannten Entgeltpunkt ist. Von den gesammelten Punkten ist die Höhe Ihrer zukünftigen Rente abhängig. Wenn Sie weniger als die angegebene Summe verdienen, wird nur der Teil eines Punktes gutgeschrieben, bei einem höheren Gehalt entsprechend mehr. Je nachdem könnten das also zum Beispiel 0,5 oder auch 1,5 Punkte sein.
2021 musste ein Arbeitnehmer jährlich 41.541 Euro verdienen, um einen vollen Rentenpunkt zu bekommen. Nach Angaben der Bundesregierung wurde das Durchschnittsentgelt 2022 vorläufig auf 38.901 Euro im Jahr festgesetzt, um einen ganzen Rentenpunkt zu erhalten. (Das kommt einer indirekten Rentenerhöhung gleich.) Sie bekommen als 2022 für weniger Geld mehr Rentenpunkte, die in die Berechnung Ihrer Rente einbezogen werden. Was auch bedeutet: Sie können durch eine freiwillige Sonderzahlung mehr Punkte erhalten, als noch im vergangenen Jahr.
Sondereinzahlungen auf mehrere Jahre verteilen
Es kann aber auch sinnvoll sein, die Sonderzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Denn die Beiträge zur Rentenversicherung können in der Steuererklärung abgesetzt werden – allerdings nur innerhalb bestimmter Grenzen. Der Höchstbetrag für das Jahr 2022 beträgt 25.639 €. Davon setzt das Finanzamt einen festgelegten Prozentsatz (2022 = 94 Prozent) an, der geltend gemacht werden kann, also 24.101 €. Dieser Wert bezieht sich auf die Gesamteinzahlung, also Pflichtbeiträge + Sonderzahlung. Liegen Sie darüber, wirkt sich das steuerlich nicht zu Ihrem Vorteil aus. Lassen Sie sich im Zweifel von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Für die Riester-Rente und andere Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Krankenversicherungsbeiträge oder die Berufsunfähigkeitsversicherung gelten jeweils eigene Höchstbeträge.
Wann rentiert sich die Sonderzahlung?
Zu welchem Zeitpunkt sich der die Sonderzahlung in die Rentenversicherung in Form von (Netto-)Rentenzahlungen für Sie rentiert (also tatsächlich einen geldwerten Vorteil bringt), hängt von verschiedenen Faktoren ab, u. a. von Ihrem persönlichen Steuersatz während der Erwerbstätigkeit und später als Rentner.
Angenommen Sie zahlen während der Erwerbstätigkeit etwa 35 Prozent Einkommensteuer und während der Rente noch 20 Prozent, dann hat sich Ihre Einzahlung von 21.000 Euro nach gut 17 Jahren Rentenbezug gelohnt. Bei einem frühen Tod hätte zumindest ein Hinterbliebener eine höhere Rente, insofern er bezugsberechtig ist.
Beachten sollten Sie auch, dass die Alternativen für eine gewinnbringende Geldanlage derzeit recht überschaubar bzw. mit einem höheren Anlagerisiko verbunden sind. Nach Modellrechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund liegt die Rendite bei der Rentenversicherung längerfristig bei 2 bis 3 Prozent – wenn das gesamte Leistungspaket berücksichtigt wird (also zum Beispiel auch die relative Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos sowie die Hinterbliebenenrenten).
Altersvorsorge in der Steuer auf einen Blick
Form der Altersvorsorge | Wie funktioniert die Besteuerung? | Relevanter Abschnitt der Steuererklärung | Maximal absetzbar (Single, Stand 2022) |
Gesetzliche Rentenversicherung | In Ansparphase teils von der Steuer absetzbar, Besteuerung in Auszahlungsphase | Anlage Vorsorgeaufwand | 24.101 € (94 % von 25.639 €) |
Rürup-Rente | Steuervorteile in der Ansparphase, Besteuerung in Auszahlungsphase | Anlage Vorsorgeaufwand | 24.101 € (94 % von 25.639 €) |
Betriebliche Altersvorsorge | Steuervorteile in Ansparphase, Besteuerung in Auszahlungsphase | Anlage Vorsorgeaufwand | unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer Höhe von 8 Prozent oder vollständig steuerfrei |
Riester-Rente | Steuervorteile bzw. Zulagen in der Ansparphase (siehe Günstigerprüfung), nachgelagerte Besteuerung in Auszahlungsphase | Anlage AV | 2.100 € |
Risikolebensversicherung | als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, Erträge werden besteuert (Ausnahme: Verträge von vor 2005) | Anlage Vorsorgeaufwand | 1.900 oder 2.800 € (sofern noch nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft) |
Kapitallebensversicherung | als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, wenn Vertrag vor 2005 geschlossen wurde, Erträge werden besteuert (Ausnahme: Verträge von vor 2005) | Anlage Vorsorgeaufwand | 1.900 oder 2.800 € (sofern noch nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft) |
Quelle: https://www.transparent-beraten.de/altersvorsorge/steuer/
Beachten Sie auch unsere Ratgeber zum Thema Rente und Vorsorge.