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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Januar

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Wichtige Änderungen 2024

Höheres Bürgergeld

Die Regelsätze des Bürgergeldes steigen zum 1. Januar 2024 deutlich: Alleinstehende Erwachsene erhalten beispielsweise ab Januar 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher.

Höhere Erwerbsminderungsrente

Etwa drei Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Erwerbsminderungsrente. Sie dürfen sich ab Juli 2024 über mehr Geld freuen. Wie viel mehr es gibt, hängt vom Rentenbeginn ab :Lag der Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Die Rentenversicherung prüft, wer davon profitiert und zahlt den Zuschlag ohne Antragstellung aus. Ein Antrag ist nicht nötig.

Ladekabel werden einheitlich

Bis Ende 2024 wird USB-C zum neuen Standard-Kabel für alle Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher. Das Bundeskabinett hat hierzu eine Änderung des Funkanlagengesetzes beschlossen. Ab 2026 wird dieser Ladestandard auch für Notebooks gelten. So sollen Tonnen von Elektroschrott eingespart werden.

Pfand auf Milchgetränke

2024 gibt es Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für Milch, Milchmischgetränke wie Kakao und alle anderen trinkbaren Milcherzeugnisse nur noch mit Pfand. Das gilt für Flaschen, die Platz für 0,1 bis zu drei Liter bieten. Sie haben dann auch das bekannte DPG-Pfandlogo.

E-Rezepte

Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz sei in Vorbereitung, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Ärztinnen und Ärzte müssen allerdings für Patienten, die das wünschen, einen Papierausdruck erstellen.

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Dezember

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Weniger Salz – mehr Geschmack

Der Gesundheit zuliebe sollten wir öfter einmal auf Salz verzichten. Viele andere Gewürze sind ein gleichwertiger Ersatz: Salatsoßen schmecken mit frischen Kräutern wie Petersilie, Basilikum, Dill, Bärlauch, Knoblauch und einem Spritzer Orangensaft hervorragend. Fisch bekommt mit Dill, Zitronensaft, Pfeffer und Chili den richtigen Pfiff und Kartoffeln können statt mit Salz durch Kümmel, Muskatnuss oder Rosmarin im Kochwasser verfeinert werden. Auch empfehlenswert: Petersilie zu Möhren, Salbei im Quark, Koriander zu Geflügel, Brunnenkresse zu Eiern oder Estragon zu Blumenkohl.

EM-Rente und Pflege von Angehörigen

Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente, pflegen aber einen Angehörigen? Dann werden Sie nicht automatisch versicherungspflichtig, auch wenn das Sozialgesetzbuch dies vorsieht. Denn das Bundessozialgericht stellt auch fest, dass Angehörigenpflege keine Erwerbstätigkeit darstellt. EM-Rentner müssen also nicht befürchten, dass sie ihre Rente verlieren, selbst wenn die Pflege mehr als 10 Stunden pro Woche an mehr als 2 Tagen in Anspruch nimmt. Diese Kriterien führen nämlich sonst schnell dazu, dass die Erwerbsminderung aberkannt wird.

Betriebskosten-Abrechnung genau prüfen

Weil im letzten Winter die Energiepreise explodiert sind und es viele staatliche Hilfen gab, sollten Mieter ihre diesjährige Betriebskostenabrechnung exakt prüfen. Vor allem auch, um zu kontrollieren, ob die Sonderposten richtig verbucht wurden. Ist etwas unklar, haben Mieter das Recht, alle Unterlagen einzusehen und die Abrechnung klären zu lassen. Sie haben auch 12 Monate Zeit, einer Heizkostenabrechnung zu widersprechen. Weil Vermieter in der Regel auf eine Nachzahlung innerhalb von 4 Wochen bestehen, sollten Mieter diese nur „unter Vorbehalt der Rückforderung“ leisten.

Blutvergiftung – schnelles Handeln rettet Leben

Eine Blutvergiftung (medizinisch: Sepsis) ist eine oft unterschätzte und unerkannte Gefahr. Der Körper wehrt sich gegen eine Infektion und schadet dabei den eigenen Organen und dem Gewebe. Ursache für eine Blutvergiftung kann ein Kratzer sein, der sich entzündet, aber auch eine verschleppte Lungen- oder Blasenentzündung. Frühes Erkennen kann Schlimmeres verhindern. Achten Sie daher auf diese Anzeichen: Fieber in Verbindung mit Schüttelfrost und Atemnot, Niedriger Blutdruck bei schnellem Herzschlag und erhöhtem Puls, beschleunigte Atmung, plötzliche Verwirrtheit, Unruhe oder Schläfrigkeit. Im Zweifel immer die 112 wählen!

Mit der App auf Reisen

Autobahnfahrt ist langweilig? Nicht mit der kostenlosen Smartphone-App Signseeing. Die App bringt die braunen Schilder entlang der Autobahn zum Sprechen und erzählt unterwegs Geschichten zu besonderen Orten, Kuriosem oder einfach nur Lokalem. Die App weist auf Attraktionen hin, die oft sogar einen Abstecher wert sind.

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im November

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Olivenöl schützt die Leber

Die entzündungshemmenden und antioxidativen Eigenschaften von Olivenöl sind schon lange bekannt. Eine Studie zeigt jetzt, das Olivenöl auch positiv auf die Leber wirkt –  hierfür wurden Ratten mit extra nativem Olivenöl gefüttert. Diejenigen Tiere, die eine geschädigte Leber hatten und mit dem Öl gefüttert wurden, zeigten eine deutliche Steigerung der antioxidativen Enzyme und eine signifikante Verbesserung der Lebergesundheit. Olivenöl kann also den durch Giftstoffe ausgelösten oxidativen Stress auf die Leber ausgleichen und die Leberzellen so schützen.

Bis zu 30 Prozent der Deutschen leiden unter einer nichtalkoholischen Fettleber, wissen jedoch oft nichts davon. Eine Fettleber entsteht zum Beispiel durch Übergewicht oder mangelnde Bewegung. Aber auch chronische Entzündungen können zu Lebererkrankungen führen.

Einen Ratgeber zum Thema Fettleber erhalten Sie hier.

Senioren bewegen sich zu wenig

Das Ergebnis einer Umfrage der DAK-Krankenkasse zeigt: 62 Prozent der über 60jährigen bewegen sich nicht ausreichend. Zweimal wöchentlich mindestens für eine halbe Stunde Bewegung mit leicht erhöhter Intensität sollte es schon sein. Das kann zum Beispiel Gartenarbeit oder Schwimmen sein. Bei den über 80jährigen sind 45 Prozent gar nicht mehr aktiv. Der Preis der Inaktivität ist hoch, denn Bewegung senkt beispielsweise das Infarktrisiko deutlich, und auch auf Darm- und Brustkrebs wirkt sich Bewegung positiv aus.

Briefporto doch erst 2025 erhöht

Die Bundesnetzagentur hat dem Antrag der Deutschen Post, bereits 2024 das Briefporto für Privatkunden zu erhöhen, nicht stattgegeben. Die Bundesnetzagentur sieht hierzu keine Notwendigkeit, weil die Deutsche Post die behauptete Steigerung der Stückkosten im Briefbereich nicht hinreichend nachweisen konnte. Die nächste Steigerung des Portos steht somit planmäßig 2025 an.

Gesund in den Morgen starten

Haferflocken, Milch oder Joghurt, Nüsse und ein paar Früchte – so sieht das gesunde Frühstück aus, sagen Experten. Bei Fertigmüsli ist darauf zu achten, dass es nicht zu viel Zucker oder Fett enthält – z. B. Crunch-Flocken. Besser und billiger ist es, zu natürlichen Zutaten zu greifen und das Müsli selbst zu mischen. Müsli zum Frühstück macht lange satt und versorgt den Körper mit ungesättigten Fettsäuren, Vitamine, Eiweiß und Eisen. Werden die Getreideflocken zudem über Nacht mit kalter Milch oder Wasser eingeweicht, wird die Stärke des Getreides aufgebrochen und kann vom Körper besser genutzt werden.

Reise-Ideen für das 49-Euro-Ticket

Mit dem 49-Euro-Ticket quer durchs Land – da gibt es viel zu entdecken. 40 Routen für Ihre persönliche Entdeckungstour finden Sie im Bruckmann-Reiseführer „Mit dem 49-Euro-Ticket durch Deutschland“. Er kostet 19,99 Euro und gibt viele Tipps rund um Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten an ausgewählten Zielen und wartet mit detaillierten Infos zur Routenplanung auf. Naturliebhaber kommen dabei ebenso auf Ihre Kosten wie Geschichts- oder Kulturfans.

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Oktober

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Höhere KFZ-Versicherungsprämien

Verbraucher müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Versicherungsprämien einstellen, denn die Inflation hat Versicherer in die Verlustzone geführt. Voraussichtlich werden die deutschen KFZ-Versicherer in diesem Jahr einen Verlust von 2,5 Milliarden Euro zu verkraften haben – das ergibt eine Hochrechnung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Um wieder aus der Verlustzone zu kommen, werden die Prämien angepasst.

Wer zahlt bei Schäden durch Bäume?

Hinterlassen herunterfallende Walnüsse oder Kastanien Dellen auf geparkten Autos, haftet dafür niemand – man muss mit solchen Naturgegebenheiten rechnen (AG Frankfurt/M. Az. 32 C 365/17) Dies trifft auch auf Astbruch oder umstürzende Bäume zu, wenn diese regelmäßig gepflegt und kontrolliert wurden. Bei typischen Sturmschäden zahlt jedoch unter Umständen die eigene Kasko-Versicherung oder Gebäudeversicherung.

Hausnotrufsysteme nicht steuerlich absetzbar

Kosten für ein Hausnotrufsystem können nicht anteilig als „haushaltnahe Dienstleistungen“ von der Steuer abgesetzt werden. Begründung: Die eigentliche Leistung – nämlich die Rufbereitschaft, Entgegenname und Weiterleitung von Notrufen wird nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern außerhalb (z. B. in einem Servicecenter) erbracht. Da Entscheidungskriterium „haushaltnah“ ist hier also nicht gegeben (BFJ. Au- VI R 7/21). Anders sieht es aus, wenn mit einem Notrufsystem in einer Seniorenresidenz lediglich eine Pflegekraft auf das Zimmer gerufen wird – hier ist das Kriterium „haushaltnah“ erfüllt.

Vorsorgekur beantragen

Gesetzlich Versicherte haben in der Regel alle drei Jahre Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss ihrer Krankenkasse zu einer Vorsorgekur. Vorsorgekuren (auch „offene Badekuren“ genannt), werden vom Hausarzt als ambulante Vorsorgeleistungen verordnet, er reicht den Antrag bei der Krankenkasse ein. Wird der Antrag genehmigt, erhält der Versicherte eine Bescheinigung für die Übernahme der Kosten (einen sogenannten Kurarztschein). Damit kann aus mehr als 350 Kurorten mit individuellen ortsgebundenen Heilmitteln (z. B. Thermalwasser, Trinkkur u.v.m.) gewählt werden.

Grundsteuer

Zurzeit bekommen viele Immobilienbesitzer, die die Grundsteuererklärung gemacht haben, Post vom Finanzamt: den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. 2024 kommt dann ein dritter Bescheid von der Gemeinde. Prüfen Sie genau: Nur wer bereits gegen die ersten beiden Bescheide Einspruch erhebt, kann verhindern, dass später zu viel Grundsteuer gezahlt werden muss. Finden Sie offensichtliche Fehler zu Ihrem Nachteil, müssen Sie innerhalb eines Monats beim Finanzamt schriftlich in Einspruch gehen.

 

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Recht & Alltagstipps im September

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Freunde machen gesund

Freunde sind gut für die Seele – und auch den Körper. Wer nur drei gute Freunde hat, wird seltener krank, kann besser einschlafen und wacht nachts auch seltener auf. Wer nur 30 Minuten mit Freunden spricht, hat deutlich weniger Stresshormone im Blut und bei Bluthochdruck sinkt der Wert im Schnitt um 14 mmHg, wenn wir jemanden zum Reden haben. Gleichzeitig ist das Risiko geringer, dass der Blutdruck weiter steigt.

Lieber mit Kräutern statt mit Salz würzen

Der Verzicht auf Salz kann die Ursache für viele schwere Erkrankungen deutlich reduzieren. Bei Menschen, die Salz meiden, treten Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis zu 30 % seltener auf. Das Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Schlaganfall lässt sich damit positiv beeinflussen.

Jeder sollte weniger Salz essen – auch gesunde Menschen. Denn Salz bindet Wasser im Körper und belastet Herz und Nieren. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt nicht mehr als 6 g pro Tag, das entspricht einem Teelöffel. Neuere Studien gehen davon aus, dass unser Körper nur 3 g täglich benötigt. Durchschnittlich essen wir aber täglich 10 – 12g, vor allem in versteckter Form in Brot, Käse, Wurst oder Fertiggerichten.

Weniger Rechte beim Bahnfahren

Von vielen unbemerkt ist im Juni 2023 die neue Bahnverordnung in Kraft getreten, die leider für mehrere Verschlechterungen für Zugreisende sorgt. Bei Zugverspätungen oder -ausfällen wegen Extremwetter, aber auch bei einem Suizid gibt es künftig keine Entschädigung mehr – dies zählt nun als höhere Gewalt. Und wer mit einem 49-Euro-Ticket fährt, darf nicht mehr kostenlos ICE oder IC nutzen, wenn der ursprüngliche Nahverkehrszug mehr als 20 Minuten Verspätung hat. Es dürfen grundsätzlich nur noch Nahverkehrszüge genutzt werden.

Immer mehr Fake-Shops im Internet

Die Anzahl der Anzeigen wegen Fake-Shop-Betrug hat sich binnen Jahresfrist verdoppelt, doch nur wenige Delikte werden tatsächlich angezeigt. Verbraucherschützer schätzen, dass ca. 6 Millionen Bürger pro Jahr etwas bestellen und bezahlen, was sie nie erhalten. Und Fake-Shops sind immer schwerer zu erkennen, deshalb auf Details achten: Sind die Produkte extrem günstig? Wird nur Vorkasse akzeptiert? Sind Impressum und AGB vorhanden?

Unter www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder kann man in einer Datenbank den Shop checken. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat außerdem eine Liste mit verdächtigen Fake-Shops erstellt, zu finden unter www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/online-shopping/fake-shop-liste-wenn-guenstig-richtig-teuer-wird.

Dächer im Herbst begrünen

Der Herbst eignet sich gut, um ein Gründach anzulegen. Jedes Flachdach und sogar Schrägdächer mit bis zu 45 Grad Neigung eignen sich dafür. Gründächer schaffen angenehme Temperaturen auf und unter dem Dach und geben Pflanzen und Insekten Lebensraum. Sie schützen bei Starkregen, filtern Feinstaub und mindern Lärm. Mit Folie, einer Drainage-Schicht und einer speziellen Substratmischung bereiten Sie das Dach vor, bei über 10 Grad Neigung gibt eine Schubsicherung extra Halt. Pflanzen können Sie einheimische Trockenrasen-Vegetation wie Katzenpfötchen, Scharfer Mauerpfeffer oder Kartäusernelken, aber auch Küchenkräuter wie Schnittlauch, Thymian, Oregano oder Bohnenkraut gedeihen gut auf Dächern.

 

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Reisen mit dem Wohnmobil

 

Sie haben Ihr Leben lang gearbeitet und freuen sich seit Jahren auf den wohlverdienten Ruhestand? Vielleicht haben Sie sich das Ziel gesetzt, mit einem Wohnmobil die Welt zu erkunden? In solch einem Fall sollten Sie auf einiges achten, damit Sie weder einen Bußgeldbescheid erhalten noch andere negative Überraschungen erleben.

Was sollte vor der Reise mit dem Wohnmobil geplant werden?

Viele Rentner müssen aufgrund bestimmter Erkrankungen Medikamente einnehmen. Deshalb sollte sichergestellt werden, dass Sie entweder die benötigte Menge der Medikamente mitnehmen können oder Sie sollten sicherstellen, dass Sie jederzeit ein neues Rezept erhalten. Ebenfalls sollten Sie daran denken, die Post an Verwandte, Freunde oder an ein digitales Postfach schicken zu lassen. Selbstverständlich sollte auch gewährleistet sein, dass Sie jederzeit Geld abheben können. Insbesondere bei Reisen in das Ausland sollten Sie auf diese „Kleinigkeit“ achten.

Das richtige Wohnmobil kaufen oder mieten

Das Alter bringt unweigerlich ein paar Nachteile mit sich. Eines hiervon ist die eingeschränkte Beweglichkeit, weshalb das Bett im Wohnmobil nicht zu hoch montiert worden sein sollte. Zugleich wäre es sinnvoll, wenn das Bett nicht jeden Tag aufgestellt werden muss. Deshalb wäre es hilfreich, wenn das Wohnmobil ein dauerhaftes Bett besitzt, das nicht täglich umgebaut werden muss. Abgesehen hiervon ist der Härtegrad der Matratze enorm wichtig. Denn nur beim für Sie positiven Härtegrad genießen Sie einen tiefen und somit gesunden Schlaf.

Auch die Küche erfordert ein besonderes Augenmerk, wenn die Reise länger ausfällt. Die Küche sollte voll ausgestattet sein, damit das tägliche Kochen zum Vergnügen wird und keine unnötigen Anstrengungen hervorruft.

Gibt es Vorschriften bezüglich der Reisedauer?

Die gute Nachricht lautet, dass es keine Vorschriften gibt, wie lange die Reise dauert. Es sollte lediglich beachtet werden, dass bei einem längeren und dauerhaften Aufenthalt an einem Ort eine Wohnsitz-Anmeldung notwendig wird. Das kommt jedoch erst dann zum Tragen, wenn das Wohnmobil nicht bewegt wird. Wenn Sie somit ein paar Monate an einem Ort verbleiben und danach weiterfahren, ist eine Anmeldung des zweiten Wohnsitzes auf dem Campingplatz nicht notwendig.

Sollten Sie jedoch planen, ein paar Jahre im Ausland zu verbringen, sollten Sie dies mit der Rentenversicherung absprechen. Solche Fälle werden gerne als Auswandern betrachtet und die Rente müsste weiterhin genehmigt und ausgezahlt werden. Das funktioniert jedoch nur, wenn es sich um ein europäisches Land oder ein Land mit entsprechendem Abkommen handelt.

Wo darf das Wohnmobil abgestellt werden?

Viele möchten sich den Traum erfüllen, unabhängig zu reisen und sich den jeweiligen Übernachtungsplatz spontan auszusuchen. Das könnte jedoch mit Nachteilen und sogar mit einem Bußgeld verbunden sein:

  • In den meisten Ländern ist Wildcampen absolut verboten. Das gilt auch für Wohnmobile. Deshalb darf das Fahrzeug nur an extra ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden.
  • Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Das Abstellen des Fahrzeugs, um darin zu schlafen, wenn hierdurch die Fahrtüchtigkeit wieder hergestellt wird. Regelmäßig geht die Rechtsprechung von 10 Stunden aus, nach denen jeder wieder fahrtüchtig ist.
  • Dieses kurzfristige Abstellen darf nicht zum Campen genutzt werden! Demzufolge darf weder vor dem Wohnmobil gegrillt werden, noch sollten Campingmöbel davor aufgestellt werden.
  • Ebenfalls gilt, dass das kurzfristige Abstellen zum Erholen nur einmal erlaubt ist. Das bedeutet ein sofortiges Weiterfahren am nächsten Tag.
  • Generell gilt somit, dass das Übernachten in Parkbuchten und normalen Parkplätzen verboten ist. Für eine Erlaubnis muss ein entsprechendes Verkehrsschild aufgestellt werden. Trotzdem darf das Wohnmobil nicht zu groß für den gewählten und erlaubten Parkplatz sein. Es gilt immer, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gestört werden darf.

Wichtig: Das unerlaubte Abstellen in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet kann zu einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro führen. Ein verbotswidriges Camping in anderen Situationen kann immerhin noch ein Bußgeld von 200 Euro nach sich ziehen.

Darf auf einem Privatgrundstück gecampt werden?

Das Abstellen auf einem Privatgrundstück und auch das Campen ist immer dann erlaubt, wenn der Besitzer des Grundstücks dies erlaubt. Trotzdem haben auch diesbezüglich einige Länder Vorschriften erlassen, denen zufolge zum Beispiel ein bestimmter Abstand zur nächsten Straße eingehalten werden muss. Damit soll niemand vom Camper gestört werden können.

So praktisch das Abstellen auf einem privaten Grundstück auch sein mag, so viele Probleme kann dies mit sich führen. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Campingtoilette immer fachgerecht entsorgen müssen. Das ist meistens auf privaten Grundstücken nicht der Fall. Ähnlich verhält es sich mit dem Abwasser, das ebenfalls richtig entsorgt werden muss. Ist all dies gewährleistet, steht einem kostengünstigen Aufenthalt auf einem Bauernhof oder Agriturismo nichts mehr entgegen.

Lohnt sich eine Reise mit dem Wohnmobil?

Viele Rentner möchten während Ihres Lebensabends noch einiges erleben und fremde Länder kennenlernen. Das lässt sich mit einem Wohnmobil gut umsetzen. Bei dieser Reiseart bleibt jeder flexibel und entscheidet selbst, wo er übernachtet. Allerdings ist nicht jeder Campingplatz besonders günstig und die laufenden Kosten für Gas, Abwasser und das Entsorgen der Chemietoilette sind ebenfalls nicht immer günstig. Zudem kann es auf Dauer in einem Wohnmobil sehr eng werden. Trotz alledem lässt sich bei einer Wohnmobilreise der Traum der besonderen Freiheit erfüllen.

Weitere aktuelle Informationen? Schauen Sie sich in unserer Ratgeberübersicht um.

Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Juli

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Renten steigen im Juli

Jetzt steht es fest, ab Juli 2023 steigen die Renten im Westen Deutschlands um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Damit gilt dann am Sommer ein einheitlicher Rentenwert vom 37,60 Euro je Entgeltpunkt. Das heißt, für alle, die noch berufstätig sind, steigen auch ihre Rentenansprüche entsprechend.

Gleiches Gehalt auch im Minijob

Minijober haben Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte, wenn sie die gleiche Tätigkeit und die gleiche Qualifikation haben. Das geht jetzt aus einem wichtigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 5 AZR 108/22). Ein höherer Planungsaufwand beim Einsatz von Minijobbern rechtfertigt keinen Lohnabschlag.

Zustimmung notwendig

Wer in einer Eigentumswohnung lebt und auf seinem Balkon oder seiner Terrasse Sonnenkollektoren anbringen möchte, benötigt hierfür die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Dies gilt auch, wenn die Kollektoren andere Eigentümer nicht beeinträchtigen, urteilte das Amtsgericht Konstanz (Az.: 4 C 452/22).

Teilschuld bei zu hoher Geschwindigkeit

Auf deutschen Autobahnen gibt es zwar kein Tempolimit – aber wer schneller als mit dem Richtwert 130 km unterwegs ist, hat bei einem Unfall eine Teilschuld (25%), auch wenn er den Unfall eigentlich gar nicht verursacht hat, so ein Urteil das Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 7 U 41/22).

Geldabheben jetzt auch bei Rossmann

Kunden der Drogeriekette Rossmann können jetzt ab einem Einkaufswert von 10,- Euro auch gleich Bargeld abheben. Hierzu einfach den gewünschten Betrag nennen, per Karte zahlen und zusätzlich das Geld auszahlen lassen. Diesen Service gibt’s auch bei dm, Aldi, Lidl, Edeka u.a., fragen Sie einfach an der Kasse nach.

Erbschaftssteuer auf Immobilien

Eine vererbte Immobilie bleibt steuerfrei, wenn der Ehegatte oder die Kinder das Familienheim weiter als selbstgenutzte Wohnung bewohnen – unabhängig von ihrem Wert. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn die Immobilie mindestens 10 Jahre lang als Erstwohnung bzw. Familienheim genutzt wurde und wenn auch der Erblasser bis zu seinem Tod die Immobilie als Wohnung nutzte. Muss ein Erbe (z. B. der betagte Ehegatte) ausziehen, weil er pflegebedürftig wird, ist ebenfalls keine Steuer fällig.

 

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