Recht & Alltagstipps im Dezember
Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:
Smarter Pflegehelfer: Digitale Box zur Medikamenteneinnahme
Als Medizinprodukt zugelassen und damit von den Kassen verschreibungsfähig ist jetzt eine digitale Box als Unterstützung zur Medikamenteneinnahme. Diese Box gibt Signale und ist mit einer App verbunden. In die App wird einmal der gesamte Medikamentenplan eingetragen. (Der Medikamentenplan wird ab drei Medikamenten vom Arzt ausgestellt.) Ist alles eingestellt, gibt die Box zur richtigen Zeit ein akustisches und optisches Signal, das auch schwerhörige oder sehbeeinträchtigte Menschen wahrnehmen können. Wer die App auf seinem Endgerät hat (Pflegedienst oder Angehöriger), bekommt eine Meldung aufs Handy, wenn die Medikamente nicht aus der Box herausgeholt wurden. Dann kann man den Patienten zum Beispiel nochmal anrufen oder prüfen, ob alles bei ihm in Ordnung ist. Die Medikamentenbox kann in der Apotheke oder selbst aufgefüllt werden.
Senioren und Grippe: Warum die Impfung nicht immer so gut wirkt
Bei Senioren zeigt die Grippeimpfung oft nicht die gleiche Effektivität wie bei jüngeren Menschen. Laut einer Studie einer Arbeitsgruppe des Zentrums für Individualisierte Infektionsmedizin (CiiM) liegt dies vor allem an den altersbedingten Veränderungen des Immunsystems. Das Immunsystem reagiert langsamer und kann weniger effektiv Antikörper produzieren, was dazu führen kann, dass selbst nach einer Impfung nicht genügend Antikörper gebildet werden, um eine wirksame Immunität gegen die Grippe zu gewährleisten. Letztlich ist daher die Kombination aus Impfung, gesunder Lebensweise und allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schlüssel, um die Grippewelle bestmöglich zu überstehen.
Krankenkassenbeiträge steigen 2025
Die Krankenkassen-Beiträge für gesetzlich und privat Versicherte werden teurer. Die Mehrheit der privaten Krankenversicherer (PKV) will zum 1. Januar 2025 die Prämien im Schnitt um satte 18 Prozent anheben. Auch Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen drohen Beitragserhöhungen. Als Grund dafür werden hauptsächlich die Kosten für zwei Gruppen ausgemacht: Die der Bürgergeldempfänger, da die 120 Euro pro Person, die vom Staat an die GKV überwiesen werden, nicht kostendeckend sind. Und die Gruppe der Rentner, deren Beiträge ebenfalls nicht kostendeckend sind. Da die Krankenkassen nach dem Solidarprinzip organisiert sind, müssen alle Beitragszahler diese Kosten stemmen. „Wir haben eine Schwäche bei den Einnahmen und hohe Ausgaben“, räumte Gesundheitsminister Karls Lauterbach (SPD) selbst als Hauptproblem ein.
Wie hoch ist das Schonvermögen im Pflegeheim?
Weil das Leben im Pflegeheim teuer ist, müssen Rentner einen gewissen Eigenanteil zahlen. Doch wie viel vom Geld bleibt eigentlich unberührt, wenn man in ein Pflegeheim zieht?
Zwar finanziert in Deutschland die Pflegekasse je nach Pflegegrad einen großen Teil der pflegerischen Tätigkeiten und Betreuung, die im Heim stattfindet, aber darüber hinaus müssen Senioren sonstige anstehenden monatlichen Heimkosten zunächst über Rente und Einkünfte decken. Reicht dies nicht aus, werden auch Ersparnisse, Aktien, Grundbesitz, bestimmte Versicherungen und Vermögenswerte wie beispielsweise Immobilien zur Zahlung des Heimbetrags herangezogen.
Als Schonvermögen (was nicht angegriffen wird) gelten 10.000 Euro pro Person. Auch eine Immobilie kann zum Schonvermögen zählen, wenn sie vom Pflegebedürftigen, dem Ehepartner oder Lebenspartner alleine oder mit Angehörigen bewohnt wird.
Unberührt bleibt auch ein Barbetrag, früher „Taschengeld“ genannt, um die persönlichen Bedürfnisse von Heimbewohnern zu erfüllen, der liegt derzeit bei ca. 152 Euro pro Monat allerdings nur bei Rentnern, bei denen weder Rente noch Vermögenswerte ausreichen, um die Heimgebühren zu stemmen und die deshalb auf Sozialhilfe angewiesen sind.
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