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Die Rente genießen, wo andere Urlaub machen

Immer mehr deutsche Rentner wandern im Alter aus. Im Jahr 2020 wurden insgesamt rund 250.000 Renten an deutsche Staatsangehörige im Ausland ausgezahlt. Oft spielen bei der Entscheidung für einen Ruhestandssitz im Ausland finanzielle Gründe eine Rolle, aber auch ein mildes Klima und schöne Landschaften locken.

Zwar bleiben die meisten Rentner mit dem Eintritt ins Rentenalter in ihrem Heimatland, tendenziell zieht es jedoch seit Jahren eine immer größer werdende Zahl an Ruheständlern in andere Länder. Die Globalisierung hat heutzutage manche bürokratische Hürde vereinfacht und den Weg zum Leben im selbstgewählten Altersparadies frei gemacht.

Auswandern im Alter? Wir sagen Ihnen, worauf zu achten ist, welche steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen und was die beliebtesten Auswanderungsziele der deutschen Rentner sind.

Gute Gründe, den Ruhestand im Ausland zu verbringen

Es gibt viele gute Gründe, den Ruhestand im Ausland zu verbringen. Einer der Hauptgründe ist der finanzielle Aspekt. Jahrelang wurde in die Rentenkasse eingezahlt, aber am Ende bleibt nur wenig zum Leben übrig. Steigende Medikamentengebühren, Kosten für Pflegepersonal sowie hohe Mieten und Nebenkosten beeinflussen die Entscheidung. In anderen Ländern sind die Lebenshaltungskosten bei gleichem Lebensstandard oft niedriger und versprechen ein sorgenfreies Leben. Für zahlreiche Rentner ein ausschlaggebender Punkt, Deutschland zu verlassen. Weitere Gründe für einen dauerhaften Umzug ins Ausland können steuerliche Vorteile sein, aber auch die politischen Verhältnisse.

Spielen die Finanzen eine untergeordnete Rolle, treten andere Überlegungen in den Vordergrund, z. B. ein angenehmes, mildes Klima mit wenigen Temperaturschwankungen, was die Alterskrankheiten lindern kann. Einige Rentner bevorzugen das „Teilzeit-Modell“, bei welchem sie vor allem in der kalten Jahreszeit in wärmeren Ländern überwintern. Denn viele Altersbeschwerden machen sich besonders im nasskalten Herbst- und Winterwetter bemerkbar. Aber auch ein vollständiger Umzug kommt für zahlreiche Ruheständler aus diesen Gründen infrage.

Die Entscheidung für einen Umzug wird oft dadurch befeuert, dass das gewählte Land den Auswanderungswilligen durch Urlaubsreisen bestens bekannt und liebgeworden ist. Die Sehnsucht nach dem ewigen Urlaub führt bei diesen Überlegungen Regie.

Wohnen Kinder und Enkel im Ausland, kann der Wunsch nach mehr gemeinsamer Zeit mit der Familie den Ausschlag für die Entscheidung zum Auswandern geben. Viele möchten jetzt ihre neue Freizeit im Ruhestand nicht alleine verbringen.

Und nicht zuletzt können auch im Alter Entdeckerlust und Abenteuerfreude ein entscheidender Grund für den Umzug ins Ausland darstellen. Die meisten Senioren sind heute fit genug und körperlich in der Lage, sich auf ein neues Abenteuer einzulassen. Die Qualität der medizinischen Versorgung ist in den letzten Jahren in vielen Ländern gestiegen, so dass die Entscheidung leichter fällt, ein neues Land, eine neue Sprache und andere Sozialstrukturen kennenzulernen.

Die beliebtesten Auswanderungsorte

Wer sich von rationalen Überlegungen leiten lässt, kann auf die Rankings schauen, die fast jährlich zu verschiedenen Aspekten erstellt werden. In die Untersuchungen fließen Lebenshaltungskosten, medizinische Versorgung, Kriminalitätsrate und Korruption sowie die generelle Sicherheit ein. Die Top-Fünf dieser Länder sind: Polen, Tschechien, Ungarn, Österreich und Spanien.

Die zahlenmäßig beliebtesten Ziele für deutsche Auswanderer im Ruhestand sind zwei Länder, welche direkt an Deutschland grenzen und klimatisch sowie gesellschaftlich wenig Unterschiede aufweisen – die Schweiz und Österreich. Innerhalb Europas folgen Spanien, Frankreich, die Niederlande und Italien. Ziele außerhalb Europas sind vor allem die USA und Kanada.

Auswanderungsagenturen, welche sich besonders auf die Auswanderung im Alter fokussiert haben, erstellen eigene Rankings der beliebtesten Länder im internationalen Vergleich – hier führt Portugal die Liste an. Es folgen Mexiko und Panama, Belize, Ungarn, Frankreich und Malta, Griechenland, Kolumbien, Thailand, Indonesien und Vietnam.

Voraussetzungen für die Auslandsrente

Grundsätzlich kann sich jeder die in Deutschland erworbene Rente auch ins Ausland überweisen lassen. Es gilt jedoch dabei, einiges zu beachten. Ziehen Sie für weniger als sechs Monate im Jahr um, ergeben sich keine Änderungen bezüglich des Rentenanspruchs. Auch bei einem vollständigen Umzug in ein EU-Land, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz wird die volle Rente ausgezahlt. Hier werden lediglich die Bankgebühren für die Auslandsüberweisung abgezogen.

Bei Ländern außerhalb des EU-Raumes, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kommen möglicherweise Einschränkungen oder Abzüge hinzu. Bei einer Zahlung außerhalb der EU, kann es möglicherweise auch zu Wechselkursverlusten kommen.

Eine individuelle Prüfung und Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist vor dem Umzug ins Ausland in jedem Fall erforderlich. Informieren Sie sich frühestmöglich!

Gut zu wissen: Bei Rentnern im Ausland findet eine jährliche Überprüfung über den Lebenszustand durch den Rentenservice statt. Die sogenannte Lebensbescheinigung muss durch die Deutsch Post AG an die Rentenversicherung zurückgesendet werden. Keine Bescheinigung wird in Ländern benötigt, wo die dortigen Behörden automatisch den Tod nach Deutschland melden.

Vorsicht Steuerfallen!

Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt hat auch steuerliche Konsequenzen. Rentner sind in Deutschland dann nur noch beschränkt steuerpflichtig. Was aber nicht unbedingt ein Vorteil sein muss. Das bedeutet z. B., Sie haben u. U. keinen steuerfreien Grundfreibetrag und auch das Ehegattensplitting ist nicht möglich – um nur zwei Punkte zu nennen.

Wenn Sie in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Niederlande, Österreich oder Polen wohnen, müssen Sie trotzdem eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Liegt der Wohnsitz jedoch Ländern wie z. B. Frankreich, Griechenland, Tschechien, USA u. a., muss in Deutschland in der Regel keine Steuererklärung abgeben werden, weil der Wohnsitzstaat das alleinige Besteuerungsrecht hat.

Es ist weiter möglich, dass doppelte Steuern hinzukommen, das bedeutet, dass sowohl Deutschland als auch der ausländische Staat die deutsche Rente besteuern dürfen.

Zu beachte ist außerdem: Eine private Altersvorsorge ist nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes beziehbar. Sollte der neue Wohnsitz außerhalb der EU liegen, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Das ist zu tun:

  • Falls Sie dauerhaft ins Ausland umsiedeln und mehr als 90 Prozent Ihrer Einkünfte aus Deutschland beziehen, stellen Sie unbedingt einen Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“, um weiterhin Vorteile wie den Grundfreibetrag und das Ehegattensplitting nutzen zu können – auch wenn Ihre Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.
  • Lassen Sie sich in jedem Fall individuell beraten, welche rechtlichen Bedingungen für einen Umzug ins Ausland gelten. Nutzen Sie dazu die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
  • Lassen Sie sich in steuerlicher Hinsicht von einem spezialisierten Steuerberater beraten.
  • Kontaktiere Sie Ihre Krankenkasse, um Ihren Versicherungsstatus im Ausland zu prüfen.
  • Teilen Sie Ihren Umzug den oben genannten Stellen mindestens drei Monate im Voraus mit.

Beachten Sie auch unsere Ratgeber zum Thema Rente und Vorsorge.

Warum sich Sonderzahlungen in die Rentenkasse 2022 besonders lohnen

Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) geht, denken viele nur an die Pflichtbeiträge: Wer angestellt ist oder in selbstständigen, besonderen schutzbedürftigen Berufen arbeitet, zahlt ohnehin Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung ein. Nur die wenigsten wissen aber, dass sie auch freiwillig Beiträge zahlen und so ihre Rente aufbessern können.

Wer eine Sonderzahlung in die Rentenkasse einzahlt, kann beispielsweise die Abschläge bei einer vorgezogenen Rente ausgleichen. Im Jahr 2022 lohnen sich die Einzahlungen besonders.

Die vorgezogene Rente ist eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Allerdings muss man dafür finanziellen Einbußen in Form von Rentenabschlägen in Kauf nehmen. Mit Sonderzahlungen kann man die Abschläge verringern. Aber auch, wenn man später doch nicht die vorgezogene Rente in Anspruch nimmt, sondern bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, können sich Sonderzahlungen in die Rentenversicherung lohnen.

Wie viel sollte man in die Rentenkasse einzahlen?

Ab dem 50. Lebensjahr kann jeder auf Wunsch eine Rentenauskunft zum Ausgleich der Rentenminderung vom Rentenversicherungsträger erhalten. Sie informiert über die Rentenhöhe zum gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der daraus entstehenden Rentenminderung und über den Betrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung geleistet werden kann.

Nach Erhalt der Rentenauskunft können Sie selbst entscheiden, ob und wie viel Sie als Sonderzahlung einzahlen wollen. Die Einzahlungen bzw. auch die Höhe der Einzahlungen ist freiwillig. Die Rentenabschläge müssen also nicht in voller Höhe ausgeglichen werden. Wer im Nachhinein doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente.

Ein Beispiel: Sie erwarten eine monatliche Rente von 1.200 Euro und möchten zwei Jahre in Rente gehen. Hierfür müssen Sie einen Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen (24 x 0,3 Prozent). Ihre monatliche Rente verringert sich also um ca. 86 Euro. Um diesen Abschlag auszugleichen, müssten sie rund 21.000 Euro zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen. Falls Sie dann doch nicht früher in Rente gehen, erhöht sich Ihre monatliche Rentenzahlung um 86 Euro.

Wichtig: Die freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse können nicht rückerstattet werden. Sie sollten das Geld hierfür als sicher zur Verfügung haben.

Wann Sie besonders über freiwillig Beiträge in die Rentenkasse nachdenken sollten

Sinnvoll sind freiwillige Beiträge vor allem bei unverhofftem Geldsegen, z. B. wenn Sie erben oder einen hohen Betrag aus einer Abfindung oder einer Lebensversicherung erhalten. Wann Sie einzahlen und ob Sie die Summe auf einmal oder in Teilen zahlen, sollten Sie gut überlegen und sich ggf. dazu beraten lassen.

Leisten Sie die Sonderzahlung bereits einige Jahre vor dem angestrebten, früheren Renteneintritt, sichern Sie sich die Rentenpunkte nach den jetzt gültigen Berechnungsgrundlagen für die Rente. Das kann sich lohnen, denn: Entwickelt sich die Wirtschaft in den nächsten Jahren weiter positiv, werden die Renten wahrscheinlich weiter steigen. Dann müssen Sie mehr Geld einzahlen, um einen Rentenpunkt zu erhalten und damit den Rentenausgleich zu finanzieren.

Weshalb jetzt ein guter Zeitpunkt für Sonderzahlungen ist

Das Rentenprinzip beruht auf einem Punktesystem. Die Deutsche Rentenversicherung gibt jährlich an, wie hoch das Durchschnittsgehalt für einen sogenannten Entgeltpunkt ist. Von den gesammelten Punkten ist die Höhe Ihrer zukünftigen Rente abhängig. Wenn Sie weniger als die angegebene Summe verdienen, wird nur der Teil eines Punktes gutgeschrieben, bei einem höheren Gehalt entsprechend mehr. Je nachdem könnten das also zum Beispiel 0,5 oder auch 1,5 Punkte sein.

2021 musste ein Arbeitnehmer jährlich 41.541 Euro verdienen, um einen vollen Rentenpunkt zu bekommen. Nach Angaben der Bundesregierung wurde das Durchschnittsentgelt 2022 vorläufig auf 38.901 Euro im Jahr festgesetzt, um einen ganzen Rentenpunkt zu erhalten. (Das kommt einer indirekten Rentenerhöhung gleich.) Sie bekommen als 2022 für weniger Geld mehr Rentenpunkte, die in die Berechnung Ihrer Rente einbezogen werden. Was auch bedeutet: Sie können durch eine freiwillige Sonderzahlung mehr Punkte erhalten, als noch im vergangenen Jahr.

Sondereinzahlungen auf mehrere Jahre verteilen

Es kann aber auch sinnvoll sein, die Sonderzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Denn die Beiträge zur Rentenversicherung können in der Steuererklärung abgesetzt werden – allerdings nur innerhalb bestimmter Grenzen. Der Höchstbetrag für das Jahr 2022 beträgt 25.639 €. Davon setzt das Finanzamt einen festgelegten Prozentsatz (2022 = 94 Prozent) an, der geltend gemacht werden kann, also 24.101 €. Dieser Wert bezieht sich auf die Gesamteinzahlung, also Pflichtbeiträge + Sonderzahlung. Liegen Sie darüber, wirkt sich das steuerlich nicht zu Ihrem Vorteil aus. Lassen Sie sich im Zweifel von der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Für die Riester-Rente und andere Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Krankenversicherungsbeiträge oder die Berufsunfähigkeitsversicherung gelten jeweils eigene Höchstbeträge.

Wann rentiert sich die Sonderzahlung?

Zu welchem Zeitpunkt sich der die Sonderzahlung in die Rentenversicherung in Form von (Netto-)Rentenzahlungen für Sie rentiert (also tatsächlich einen geldwerten Vorteil bringt), hängt von verschiedenen Faktoren ab, u. a. von Ihrem persönlichen Steuersatz während der Erwerbstätigkeit und später als Rentner.

Angenommen Sie zahlen während der Erwerbstätigkeit etwa 35 Prozent Einkommensteuer und während der Rente noch 20 Prozent, dann hat sich Ihre Einzahlung von 21.000 Euro nach gut 17 Jahren Rentenbezug gelohnt. Bei einem frühen Tod hätte zumindest ein Hinterbliebener eine höhere Rente, insofern er bezugsberechtig ist.

Beachten sollten Sie auch, dass die Alternativen für eine gewinnbringende Geldanlage derzeit recht überschaubar bzw. mit einem höheren Anlagerisiko verbunden sind. Nach Modellrechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund liegt die Rendite bei der Rentenversicherung längerfristig bei 2 bis 3 Prozent – wenn das gesamte Leistungspaket berücksichtigt wird (also zum Beispiel auch die relative Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos sowie die Hinterbliebenenrenten).

Altersvorsorge in der Steuer auf einen Blick

 

Form der Altersvorsorge Wie funktioniert die Besteuerung? Relevanter Abschnitt der Steuererklärung Maximal absetzbar (Single, Stand 2022)
Gesetzliche Renten­versicherung In Ansparphase teils von der Steuer absetzbar, Besteuerung in Auszahlungsphase Anlage Vorsorgeaufwand 24.101 € (94 % von 25.639 €)
Rürup-Rente Steuervorteile in der Ansparphase, Besteuerung in Auszahlungsphase Anlage Vorsorgeaufwand 24.101 € (94 % von 25.639 €)
Betriebliche Altersvorsorge Steuervorteile in Ansparphase, Besteuerung in Auszahlungsphase Anlage Vorsorgeaufwand unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer Höhe von 8 Prozent oder vollständig steuerfrei
Riester-Rente Steuervorteile bzw. Zulagen in der Ansparphase (siehe Günstigerprüfung), nachgelagerte Besteuerung in Auszahlungsphase Anlage AV 2.100 €
Risikolebens­versicherung als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, Erträge werden besteuert (Ausnahme: Verträge von vor 2005) Anlage Vorsorgeaufwand 1.900 oder 2.800 € (sofern noch nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft)
Kapitallebens­versicherung als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, wenn Vertrag vor 2005 geschlossen wurde, Erträge werden besteuert (Ausnahme: Verträge von vor 2005) Anlage Vorsorgeaufwand 1.900 oder 2.800 € (sofern noch nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft)

Quelle: https://www.transparent-beraten.de/altersvorsorge/steuer/

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