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Wichtige Änderungen ab Januar 2023

Das neue Jahr beginnt und es gibt einige wichtige Neuerungen, die Sie kennen sollten.

Vermieter muss sich an Klimaabgabe beteiligen

Seit 2021 wird eine zusätzliche Abgabe auf Öl und Gas erhoben, um die klimaschädlichen Kohlendioxidemissionen zu reduzieren. Bislang ging dies nur auf Kosten der Mieter. Nach einem neuen Stufenmodell wird der CO2-Preis ab 2023 zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich ein Haus ist, desto mehr müssen Vermieter übernehmen, denn sie sind auch für den energetischen Zustand des Hauses verantwortlich – nicht nur der Mieter mit seinem Heizverhalten. Ziel des Gesetzes ist es, Anreize zum Energiesparen und zur energetischen Modernisierung zu schaffen. Mietervertreter befürchten allerdings, dass die Modernisierungskosten am Ende an die Mieter weitergegeben werden.

Förderung von Photovoltaik

Ab 2023 gibt es mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen. Durch das novellierte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) wird die Anschaffung der nachhaltigen Anlagen für Privathaushalte wieder interessanter. In der Umlage wurden höhere Vergütungssätze für Anlagen, ein erleichterter Netzanschluss und die maximale Erzeugung der neuen Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Außerdem können Haushalte die Anlagen auch in den Garten stellen und werden weiterhin gefördert. Das EEG ist zwar schon seit dem 30. Juli 2022 in Kraft, jedoch gelten die meisten Regelungen erst ab dem 1. Januar 2023.

Neue Förderrichtlinien für E-Autos

Ab 2023 gelten neue Fördergesetze für E-Autos. Demnach bezuschusst der Staat den Kauf eines rein-elektrischen Neuwagens bis zu einem Preis von 40.000 Euro netto dann nur noch mit 4500 Euro. Dazu kommen weitere 2250 Euro vom Hersteller („Herstelleranteil“). Kostet der Neuwagen bis 65.000 Euro, so gibt es vom Bund künftig 3000 Euro als Förderprämie und 1500 Euro vom Hersteller. Nur noch Privatpersonen können die staatliche Förderung für E-Autos beanspruchen.

Führerscheinumtausch

Auch im Jahr 2023 geht der Führerscheintausch weiter. Wer noch einen rosa oder grauen Führerschein im Papierformat besitzt, muss diesen in ein EU-einheitliches Dokument umtauschen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen dies bereits bis zum 19. Januar 2023 tun. Für die Jahrgänge 1965 – 1970 wird der alte Führerschein im Januar 2024 ungültig. Wer sich Stress ersparen will, tauscht schon jetzt um. Autofahrer, die vor 1952 geboren sind, haben am meisten Zeit: Sie müssen bis Januar 2033 umtauschen – oder bereits vorher den Führerschein abgeben.

Änderungen bei der Einkommenssteuer

Der Steuergrundfreibetrag wird 2023 von 10.347 Euro auf 10.908 Euro für 2023 und 11.604 Euro im Jahr 2024 angehoben. Die Erhöhung ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes, das die Steuerlast an die bestehende Inflation anpassen soll. Auch der Spitzensteuersatz ändert sich ab 2023: Er steigt um etwa 4000 Euro auf 62.827 Euro pro Jahr.

Die Homeoffice-Pauschale bleibt weiter bestehen. Ab Januar 2023 steigt der Gesamtbetrag fürs Arbeiten im Home-Office, der steuerlich geltend gemacht werden kann, sogar von 600 Euro auf maximal 1000 Euro. Die Pauschale gilt auch für Haushalte, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen.

Sparen im Alltag

Auch wenn man es fast schon nicht mehr hören kann, in der aktuellen Situation ist bei einem schmalen Budget Sparen alternativlos. Die größten Ausgaben privater Haushalte betreffen den Bereich Wohnen und Energie, gefolgt von Nahrungs- und Genussmittel und Verkehr. Je nach Lebenssituation machen diese Bereiche bereits etwa 70 Prozent aller Ausgaben von Privathaushalten aus. Wir haben Ihnen einige Tipps zusammengestellt, wo sich am meisten Geld einsparen lässt:

Zusammen wohnen

Am meisten Geld sparen lässt sich durch eine Anpassung der Wohnsituation. Jedes Jahr wächst in Deutschland der Platzbedarf pro Kopf. Das liegt allerdings vor allem am stark steigenden Trend der Einpersonenhaushalte. Bis 2040 wird voraussichtlich jeder vierte Mensch in Deutschland allein wohnen. Dabei ist zusammen zu wohnen deutlich günstiger. Neben dem Platzbedarf für Extra-Bad und Küche sinken auch die Energiekosten pro Kopf drastisch. Es lohnt sich also einmal darüber nachzudenken, das Dach über dem Kopf mit guten Freunden oder der Familie zu teilen.

Richtig heizen

Wird die Raumtemperatur nur um einen Grad gesenkt, lassen sich bereits 6 Prozent der Heizkosten sparen. In der Regel sind 20 Grad für Wohnbereiche völlig ausreichend. Kälter als 16 Grad sollte es in bewohnten Räumen langfristig allerdings nicht sein, da dann das Risiko von Schimmelbildung steigt.

Die wichtigsten Tipps, um Heizkosten zu sparen, sind:

  • Thermostat nie voll aufdrehen
  • Temperatur nachts senken, nicht abdrehen
  • Stoßlüften,
  • Heizkörper freihalten
  • Türen schließen
  • Beim Warmwasserverbrauch lieber duschen statt baden und Duschsparköpfe nutzen

Strom einsparen

Ein Einpersonenhaushalt verbraucht jährlich knapp 2.000 kWh – was bei den derzeitigen Preisen 800 Euro und mehr im Jahr entspricht. Energiehungrige Geräte, wie zum Beispiel Wäschetrockner können dabei ohne Probleme etwa 100 bis 150 Euro nur an Stromkosten verursachen.

Um Strom im Alltag zu sparen, achten Sie auf folgenden Dinge:

  • Waschmaschine voll beladen
  • niedrige Waschtemperatur wählen (40 Grad verbraucht halb so viel Strom wie 60 Grad)
  • Wäscheständer statt Trockner nutzen
  • Standby-Geräte ganz ausschalten
  • LED statt Glüh- und Halogenlampen
  • Helligkeit von TV und Monitoren verringern
  • Energiesparoptionen von Geräten nutzen (z.B. Geschirrspüler, Computer etc.)

Abonnements und Verträge prüfen

Wie viel bezahlen Sie für Ihre monatlichen Abos, Verträge und Versicherungen? Wer einige Abos und Versicherungen hat, kann schnell mehrere Hundert Euro im Jahr sparen, indem selten genutzte Verträge gekündigt werden. Gehen Sie Ihre Kontoauszüge der letzten Monate durch, listen Sie alle wiederkehrenden Kosten auf und überdenken Sie, was Sie wirklich brauchen und was nicht.

Sprit sparen

In Deutschland gibt ein Privathaushalt knapp 1.000 Euro im Jahr für Sprit aus. Wer seine Spritkosten um 20 Prozent senkt, kann so am Ende des Jahres 200 Euro auf die Seite legen. Laut ADAC ist eine Sprit-Einsparung von 20 Prozent bei vielen bereits durch wenige Umstellungen im Alltag möglich.

Die wichtigsten Dinge sind:

  • Fahrweise optimieren (z.B. früh hochschalten und mit niedrigen Umdrehungen fahren)
  • Vorausschauend fahren (z.B. langsamer fahren, statt stark zu bremsen)
  • kurze Strecken vermeiden
  • Auto regelmäßig warten

Weitere Spartipps finden Sie in unseren Ratgebern Stromspartricks und Günstig Einkaufen oder auch auf schuldenanalyse-kostenlos.de.

Kredit für Senioren

Das Haus braucht eine Runderneuerung, Bad oder Küche sollen umgebaut werden oder Sie wollen einfach noch einmal auf Weltreise gehen – Gründe, einen Kredit zu beantragen, gibt es auch im Rentenalter viele. Doch meist reicht den Banken ein Blick aufs Geburtsdatum und sie lehnen den Kreditantrag ab: zu alt! Ab 60 wird es zunehmend schwieriger, einen Kredit zu bekommen. Dabei sind gerade die Älteren häufig sehr kaufkräftig, verfügen über eine gute Zahlungsmoral und können oftmals sogar eine Immobilie als Sicherheit bieten.

Im Mittelpunkt des Interesses bei Kreditanfragen von Senioren stehen Immobilienkredite und normale Verbraucherkredite.

Werden Finanzmittel für das Eigenheim benötigt, können Sie diese normalerweise aus einer Baufinanzierung beziehen und mit einer Grundschuld absichern, doch die Bank sagt trotzdem Nein. Grund hierfür ist die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKRi), die seit Anfang 2016 in Kraft getreten ist. Sie soll vor allem dafür sorgen, dass Immobiliendarlehen nur noch an Kreditnehmer vergeben werden, bei denen sicher ist, dass sie die Belastung langfristig tragen können. Das beinhaltet auch eine Abwägung, ob der Kunde noch lange genug leben wird, um den Kredit abzubezahlen. So kam es vermehrt zu Absagen an Kreditnehmer ab 60 Jahren aufwärts. Im Mai 2018 wurde jedoch die sogenannte Immobiliar-Kreditwürdigkeitslinien-Verordnung nachgelegt. Sie misst der statistischen Lebenserwartung wieder weniger Bedeutung bei und schreibt lediglich noch vor, dass eine langfristige Bedienbarkeit des Darlehens gesichert sein muss.

Einen normalen Ratenkredit zu bekommen, ist für Rentner weniger problematisch. Hierfür nehmen Banken auch dann noch Kunden an, wenn abzusehen ist, dass der Kunde den Kredit erst mit 75 oder 80 abbezahlt haben wird. Einige wenige Banken finanzieren sogar noch über das 80. Lebensjahr hinaus, jedoch ist ab 75 Jahren bei ca. 25.000 Euro Darlehen Schluss.

Diese Kriterien und Maßnahmen erhöhen die Chance einen Kredit zu erhalten

  • Wählen Sie kurze Laufzeiten (max. 3 Jahre) und niedrige Beträge. Niedrige Laufzeiten von max. 3 Jahren und möglichst geringe Kreditsummen sind anzuraten. Gerade bei über 65 Jährigen wirkt sich das positiv auf Bonität, Zinsen und Bewilligung aus
  • Ihre Schufa sollte makellos sein. Haben Sie Ihre bisherigen Kredite pflichtgemäß zurückgezahlt, besteht wenig Anlass zur Sorge.
  • Eine Restschuldversicherung bei Abschluss des Kredites sorgt für noch mehr Sicherheit und Bonität und sollte mit beantragt werden.
  • Eine Beantragung des Kredites gemeinsam mit dem Ehepartner oder Sohn / Tochter erhöht die Sicherheit für die Bank. Die Personen, welche den Kredit mit beantragen, sind im Idealfall selbst schuldenfrei und stehen in einem feste Arbeitsverhältnis. Die Bank wird in diesem Fall dem Kredit eher zustimmen.
  • Je jünger Sie noch sind, desto besser. Ab 75 Jahren wird es zunehmend schwerer, eine Zusage zu erhalten
  • Sie sollten in jedem Fall über regelmäßige Einnahmen verfügen, welche die Ausgaben deutlich übersteigen.
  • Je weniger Altschulden und Verbindlichkeiten Sie haben, desto besser.
  • Ein Sachbezug der Kredite (für Auto mit Sicherungsübereignung oder für eine Immobilie) wirkt sich positiv aus.
  • Das Beleihen einer Lebensversicherung stellt in schwierigen Fällen einen Weg dar, die Bonität zu erhöhen.

Wer einen Kredit beantragt, kommt um die Schufa-Auskunft nicht herum. Aufgabe der Schufa ist es, Daten von Verbrauchern zu sammeln und zu analysieren. Dafür arbeitet sie mit Unternehmen zusammen, die Mitglied der Schutzgemeinschaft sind, beispielsweise Banken und Sparkassen, Telekommunikationsgesellschaften, Energieversorger, Versicherungsunternehmen oder Handelsgesellschaften. In unserem Ratgeber finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Schufa und Schufa-Selbstauskunft.

Der Midi Job - die Alternative zum Mini-Job

Midi-Job – Jetzt mehr Netto vom Brutto

Der Midi Job - die Alternative zum Mini-Job

Wer heutzutage nur in Teilzeit arbeitet oder einen Minijob bzw. Midi-job ausführt, muss davon ausgehen, dass die Renten-Einkünfte im Alter eher gering ausfallen. Von dieser Gefahr sind besonders Menschen betroffen, die über einen langen Zeitraum nicht in Vollzeit beschäftigt sind.

Um Armut im Alter zu vermeiden, hat die Bundesregierung beschlossen, die Gleitzonen für sogenannte Midi-Jobs anzupassen. Zum 1. Juli steigt sie von derzeit 850,- auf 1.300 Euro. Es werden weniger Sozialabgaben fällig, so dass unterm Strich mehr Netto vom Brutto bleibt. Und es zahlt sich trotzdem für die Rente aus. Auch wer schon in Rente ist, aber noch einen Nebenjob ausübt, kann von der neuen Regelung profitieren.

Vorteile gibt es für alle, die derzeit einen Mini-Job für 450,- Euro monatlich ausüben, gern etwas mehr arbeiten würden, bisher aber vor den sprunghaft ansteigenden Sozialabgaben zurückgeschreckt sind.

Außerdem ist diese Regelung auch interessant für all jene, die die Früh- bzw. Flexirente nutzen. Für Frührentner ist derzeit ein Zuverdienst von 525,- Euro monatlich erlaubt – also mehr, als bisher mit einem Mini-Job drin ist. Diesen Betrag kann man nun voll ausschöpfen – bis zu 6.300,- Euro im Jahr dürfen es jedoch nicht werden.

Geringere Sozialabgaben bei Midi-Job

Midi-Jobber, die heute in etwa 850 Euro verdienen, werden noch mit der herkömmlichen Abgabenlast für versicherungspflichtige Arbeitnehmer von ca. 20 Prozent belastet. Ab Juli wird der Anteil bei gleich bleibender Vergütung bei unter 18 Prozent liegen. Erst ab 1.300,01 Euro trifft Angestellte die volle Abgabenbelastung. Wer ca. 700,- Euro pro Monat verdient, hat durch das neue Gesetz jährlich ca. 200,- mehr als bisher zur Verfügung.

Ein weiterer Vorteil: Bei den Midi-Jobs werden zwar weniger Rentenbeiträge abgezogen – für die Berechnung der Rente wird jedoch so getan, als ob man die vollen Beiträge gezahlt hätte. Folglich bringen Midi-Jobs überdurchschnittlich viel für die Rente. Zusätzlich interessant ist dies auch für Ehepaare, da sie die vollen Rentenbeiträge bei ihrer Steuererklärung angeben können und indirekt dann noch einen Steuervorteil durch die neue Midi-Job-Grenze verbuchen können.

Im Midi-Job werden formal alle Sozialabgaben fällig – auch für Frührentner. Dafür besteht jedoch auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kranken- und Arbeitslosengeld, Reha oder auch Urlaubsgeld. Und auch Midi-Jobs müssen mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden.

Und wie sieht es mit der Steuer aus? Ein Midi-Job ist voll steuerpflichtig, aber die Freibeträge sind meist ausreichend hoch: In Steuerklasse I liegt er bei 1.029,- Euro Brutto pro Monat – erst dann werden Steuern fällig. In Steuerklasse V hingegen liegt der Freibetrag nur bei 107,- Euro – hier dürften also auch Steuern fällig werden. Wer einen Midi-Job als Zweitjob ausübt, der muss alles versteuern, denn hier gibt es keine Freibeträge.

Höheres Einkommen durch neue Gleitzeitregelung

In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie noch einmal beispielhaft, wie sich die neue Gleitzeitregelung auf den Verdienst auswirkt:

Verdienst eigentlicher Rentenbeitrag gesparter Rentenbeitrag höhere Rente

West / Ost

450,01 21,47 20,38 4,45 / 4,79
550,- 33,17 17,98 5,43 / 5,86
650 44,87 15,58 6,42 / 6,92
750 56,57 13,18 7,41 / 7,99
850 68,27 10,78 8,40 / 9,05
950 79,97 8,38 9,39 / 10,12

Wer bereits in Frührente ist, kann sich im Folgejahr über eine doppelte Rentenerhöhung freuen: Nämlich durch die normale Rentenerhöhung und die Erhöhung, welche sich aus dem Midi-Job ergibt.

In unserer Ratgeberbroschüre „Die besten Nebenjobs für Renter“ finden Sie wichtige Tipps und Hinweise für eine Nebentätigkeit im Ruhestand.

Urteil zu PKV-Beitragsrückzahlungen vom BGH gekippt

Beitragsanpassungen können nicht für unwirksam erklärt werden, nur weil der gesetzlich vorgeschriebene Treuhänder für Beitragserhöhungen  einer PKV ( Privaten Krankenversicherung) womöglich nicht unabhängig ist.

Millionen Privatversicherte hatten auf einen Geldsegen gehofft, doch daraus wird nun wohl nichts. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte noch Ende des letzten Jahres ein entsprechendes Urteil zur Beitragsrückzahlung. Allein wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des an Beitragserhöhungen beteiligten Treuhänders steht den Versicherten keine Rückerstattungen zu, entschied das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch.

Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen seit Jahren kräftig ihre Beiträge

In der Vergangenheit waren 30 oder 40 Prozent Erhöhung der PKV-Tarife bei den verschiedenen Versicherern keine Seltenheit. Bei manch einem kamen Zweifel auf, ob das mit rechten Dingen zugeht. So klagte 2016 ein Versicherter gegen die AXA am Amtsgericht Potsdam und bekam Recht (Az: 29 C 122/16). Die zuviel gezahlten Beiträge der Jahre 2012 und 2013 müssen ihm zurückgezahlt werden, inklusive 5 % Zinsen. Das Urteil der Vorinstanz wurde aber im September 2017 noch einmal bekräftigt (Az: 6 S 80/16). Mit der aktuellen Entscheidung des BGH wurde das Urteil der Vorinstanz jedoch gekippt.

Ein Aufatmen geht durch die Branche, denn für AXA und Co hätte das teuer werden können. Bei fast 8 Millionen privat Krankenversicherten in Deutschland wären Rückforderungen in Milliardenhöhe zustande gekommen.

Sind die Treuhänder der PKV unabhängig?

Bei ihrem Urteil verwiesen die Richter des BGH zwar darauf, dass die Zivilgerichte in einem solchen Rechtsstreit durchaus die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhungen prüfen müssten. Beispielsweise, ob angehobene Beiträge korrekt berechnet und ausreichend begründet wurden. Allein die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders reiche jedoch nicht aus, um die Erhöhungen vor Gericht zu kippen. Es sei nicht Sache der Zivilgerichte, die Unabhängigkeit der Treuhänder nachzuprüfen, denn alle Treuhänder werden vor Beginn ihrer Tätigkeit durch die Aufsichtsbehörde BaFin überprüft.

Der Treuhänder ist ein Spezialist, der sämtliche Prämienänderungen nach genauen Vorschriften überprüfen und bestätigen muss. Das soll die Versicherten vor ungerechtfertigten Beitragserhöhungen schützen. Wegen der erforderlichen Spezialkenntnisse kommen für diese Aufgabe nur sehr wenige erfahrene Versicherungsmathematiker infrage. Anfang Juni 2018 waren laut Bundesfinanzministerium branchenweit nur 16 Treuhänder tätig, bei derzeit 43 privaten Krankenversicherungen. Auch deshalb prüft oft ein und derselbe Treuhänder über viele Jahre alle Anpassungen in sämtlichen Tarifen einer bestimmten Versicherung. Und bekommt viel Geld von ihr.

Unsere Broschürenempfehlung: Wie Sie als Renter der PKV-Falle entkommen können.

BGH-Urteil: Weniger Geld für Lebensversicherungs-Policen rechtmäßig

Neuer Ärger mit der Lebensversicherung: Verbraucher, deren Police jetzt in der Zinsflaute endet, müssen sich mit weniger Geld zufriedengeben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Juni 2018. Eine diesbezügliche Neuregelung sei rechtens. In der Vergangenheit haben die Versicherer ihren Kunden auf lange Sicht gute Zinssätze garantiert. Nun haben sie Schwierigkeiten, diese Zusagen einzuhalten. Denn wenn sie das Geld ihrer Kunden jetzt am Kapitalmarkt anlegen, bringt das nicht mehr so hohe Gewinne wie früher. Das setzt die Branche unter Druck, zugleich sinkt die Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers. Damit für die anderen Kunden genug übrig bleibt, ist es rechtmäßig, dass jetzige Auszahlungen gekürzt werden. Speziell geht es hier um die Beteiligung an den Bewertungsreserven, eine Komponente der Gesamtverzinsung – neben Garantiezins, laufendem Zinsüberschuss und Schlussüberschuss.

Zur Stabilisierung der Branche war 2014 bereits das Lebensversicherungsreformgesetz verabschiedet worden. In diesem Jahr stand eine Überprüfung an.

Bei den Kosten einer Lebensversicherung können Kunden dagegen auf Entlastung hoffen. Das Bundesfinanzministerium will die Provisionen deckeln, die Versicherer ihren Vermittlern zahlen.  Eine genaue Höhe wurde nicht genannt.

Entlastungen für Lebensversicherungen ?

Zugleich schlägt das Finanzministerium in seiner Bewertung des Lebensversicherungsreformgesetzes Entlastungen der Branche beim Aufbau eines zusätzlichen Kapitalpuffers vor. Dieser soll in kleineren Schritten erfolgen. Um die hohen Zinsgarantien für Altverträge abzusichern, müssen die Versicherer seit 2011 finanziell Vorsorge treffen. Ende 2017 lag das Volumen bei insgesamt knapp 60 Milliarden Euro. Allerdings soll die Auflösung der sogenannten Zinszusatzreserve zeitlich gestreckt werden – das Geld bleibt also länger beim Versicherer und wird den Kunden damit später gutgeschrieben.

Verbraucherverbände kritisieren, dass das Finanzministerium ausschließlich auf die Stabilität der Branche abziele. Die Gerechtigkeitslücke zwischen Kunden, deren Vertrag aktuell endet und denjenigen, deren Policen weiterläuft, bleibt bestehen.

Tipps zum Widerruf Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie in unser Ratgeberbroschüre „Widerspruch Lebensversicherung“.

PKV / GKV: Privat versichert und trotzdem ohne Privatstatus

Wenn man als PKV-Versicherter in den Basistarif wechselt, kann es sein, dass man plötzlich nicht mehr als Privatpatient behandelt wird. Normalerweise können die Ärzte bei Privatpatienten bis zum 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen. Im Basistarif können Sie aber nur noch den 1,2-fachen Satz in Rechnung stellen. Dafür wird jedoch kaum ein Arzt, der nur Privatpatienten behandelt, weiter seine Leistungen anbieten.

Ein Wechsel zu einem andern Arzt kann deshalb notwendig werden. Jetzt ergibt sich jedoch das nächste Problem: Vertragsärzte der Krankenkassen müssen nur gesetzlich Krankenversicherte behandeln und keine Privatpatienten im Basistarif. Ausgenommen sind Notfall- und Schmerzbehandlungen. Basistarifversicherte stehen ergo also schlechter da als GKV-Versicherte.

Unsere aktuellen Beiträge zum Themenkreis PKV / GKV:  Raus aus der PKV-Falle und GKV-versichert und Behandlung wie ein Privatpatient.

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