Sozialabgaben bei der Betriebsrente
Die Sozialabgaben für Betriebsrentner waren lange Zeit ein Streitpunkt. Manche Rentner werden nämlich doppelt zur Kasse gebeten. Wer seine Betriebsrente bei einer Pensionskasse zeitweise privat finanziert hat, kann Geld zurückfordern. Doch es gibt Fristen, nach denen Ansprüche verfallen.
Der Hintergrund: Viele Rentner haben jahrelang Beiträge in ihre betriebliche Altersvorsorge gesteckt und darauf Abgaben an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Mit der Gesundheitsreform 2004 mussten sie auf die daraus resultierende Rente ebenfalls Sozialabgaben leisten.
So holen Rentner sich jetzt ihre Sozialabgaben zurück
Nun gibt es eine Entlastung für diejenigen, welche privat Geld in einer Pensionskasse angespart haben. Wer seinen Vertrag nach Ausscheiden beim Arbeitgeber aus eigenen Mitteln weiterfinanziert hat, muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf diesen Teil der Rente jetzt keine Abgaben mehr an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Az. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15). Schätzungsweise sind mehr als eine Million Betriebsrentner von dieser Entscheidung betroffen. Für alle, die eine betriebliche Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung privat weiter bespart hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 zu ihren Gunsten (BvR 1660/08). Nun sind auch Betriebsrentner, die ihre Bezüge aus Pensionskassen oder Direktversicherung erhalten, rechtlich gleichgestellt.
Betroffene Rentner sollten jetzt schnell handeln. Bis zu vier Jahre rückwirkend können sie zu viel bezahlte Sozialabgaben zurückfordern (§ 27 Abs. 2 SGB IV). Hierzu sollten sie sich schriftlich und mit Bezug auf die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtes an die Pensionskasse wenden (und auch die Krankenkasse informieren). Die Pensionskasse muss aufschlüsseln, welche Teile der Betriebsrente privat finanziert sind und wofür demnach keine Abgaben zu zahlen sind.
Leider kann nicht jeder von dieser Entscheidung profitieren. Wer seine Beiträge zur Betriebsrente nur entrichtet hat, während er regulär angestellt war, kann auch nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kein Geld zurückverlangen. Er zahlt die vollen Abgaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Entlastung könnte hier bald von Seiten der Politik erfolgen. Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich bereits mit der Frage, wie man Betriebsrentner – angesichts finanziell gut ausgestatteter gesetzlicher Krankenkassen – in größerem Rahmen entlasten könne. Im Gespräch ist z. B. künftig einen Freibetrag (155,75 Euro) für die Betriebsrente einzuführen. Dann wäre nur den Teil der Rente mit Abgaben zu belasten, der darüber liegt.
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