Die Rente genießen, wo andere Urlaub machen
Immer mehr deutsche Rentner wandern im Alter aus. Im Jahr 2020 wurden insgesamt rund 250.000 Renten an deutsche Staatsangehörige im Ausland ausgezahlt. Oft spielen bei der Entscheidung für einen Ruhestandssitz im Ausland finanzielle Gründe eine Rolle, aber auch ein mildes Klima und schöne Landschaften locken.
Zwar bleiben die meisten Rentner mit dem Eintritt ins Rentenalter in ihrem Heimatland, tendenziell zieht es jedoch seit Jahren eine immer größer werdende Zahl an Ruheständlern in andere Länder. Die Globalisierung hat heutzutage manche bürokratische Hürde vereinfacht und den Weg zum Leben im selbstgewählten Altersparadies frei gemacht.
Auswandern im Alter? Wir sagen Ihnen, worauf zu achten ist, welche steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen und was die beliebtesten Auswanderungsziele der deutschen Rentner sind.
Gute Gründe, den Ruhestand im Ausland zu verbringen
Es gibt viele gute Gründe, den Ruhestand im Ausland zu verbringen. Einer der Hauptgründe ist der finanzielle Aspekt. Jahrelang wurde in die Rentenkasse eingezahlt, aber am Ende bleibt nur wenig zum Leben übrig. Steigende Medikamentengebühren, Kosten für Pflegepersonal sowie hohe Mieten und Nebenkosten beeinflussen die Entscheidung. In anderen Ländern sind die Lebenshaltungskosten bei gleichem Lebensstandard oft niedriger und versprechen ein sorgenfreies Leben. Für zahlreiche Rentner ein ausschlaggebender Punkt, Deutschland zu verlassen. Weitere Gründe für einen dauerhaften Umzug ins Ausland können steuerliche Vorteile sein, aber auch die politischen Verhältnisse.
Spielen die Finanzen eine untergeordnete Rolle, treten andere Überlegungen in den Vordergrund, z. B. ein angenehmes, mildes Klima mit wenigen Temperaturschwankungen, was die Alterskrankheiten lindern kann. Einige Rentner bevorzugen das „Teilzeit-Modell“, bei welchem sie vor allem in der kalten Jahreszeit in wärmeren Ländern überwintern. Denn viele Altersbeschwerden machen sich besonders im nasskalten Herbst- und Winterwetter bemerkbar. Aber auch ein vollständiger Umzug kommt für zahlreiche Ruheständler aus diesen Gründen infrage.
Die Entscheidung für einen Umzug wird oft dadurch befeuert, dass das gewählte Land den Auswanderungswilligen durch Urlaubsreisen bestens bekannt und liebgeworden ist. Die Sehnsucht nach dem ewigen Urlaub führt bei diesen Überlegungen Regie.
Wohnen Kinder und Enkel im Ausland, kann der Wunsch nach mehr gemeinsamer Zeit mit der Familie den Ausschlag für die Entscheidung zum Auswandern geben. Viele möchten jetzt ihre neue Freizeit im Ruhestand nicht alleine verbringen.
Und nicht zuletzt können auch im Alter Entdeckerlust und Abenteuerfreude ein entscheidender Grund für den Umzug ins Ausland darstellen. Die meisten Senioren sind heute fit genug und körperlich in der Lage, sich auf ein neues Abenteuer einzulassen. Die Qualität der medizinischen Versorgung ist in den letzten Jahren in vielen Ländern gestiegen, so dass die Entscheidung leichter fällt, ein neues Land, eine neue Sprache und andere Sozialstrukturen kennenzulernen.
Die beliebtesten Auswanderungsorte
Wer sich von rationalen Überlegungen leiten lässt, kann auf die Rankings schauen, die fast jährlich zu verschiedenen Aspekten erstellt werden. In die Untersuchungen fließen Lebenshaltungskosten, medizinische Versorgung, Kriminalitätsrate und Korruption sowie die generelle Sicherheit ein. Die Top-Fünf dieser Länder sind: Polen, Tschechien, Ungarn, Österreich und Spanien.
Die zahlenmäßig beliebtesten Ziele für deutsche Auswanderer im Ruhestand sind zwei Länder, welche direkt an Deutschland grenzen und klimatisch sowie gesellschaftlich wenig Unterschiede aufweisen – die Schweiz und Österreich. Innerhalb Europas folgen Spanien, Frankreich, die Niederlande und Italien. Ziele außerhalb Europas sind vor allem die USA und Kanada.
Auswanderungsagenturen, welche sich besonders auf die Auswanderung im Alter fokussiert haben, erstellen eigene Rankings der beliebtesten Länder im internationalen Vergleich – hier führt Portugal die Liste an. Es folgen Mexiko und Panama, Belize, Ungarn, Frankreich und Malta, Griechenland, Kolumbien, Thailand, Indonesien und Vietnam.
Voraussetzungen für die Auslandsrente
Grundsätzlich kann sich jeder die in Deutschland erworbene Rente auch ins Ausland überweisen lassen. Es gilt jedoch dabei, einiges zu beachten. Ziehen Sie für weniger als sechs Monate im Jahr um, ergeben sich keine Änderungen bezüglich des Rentenanspruchs. Auch bei einem vollständigen Umzug in ein EU-Land, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz wird die volle Rente ausgezahlt. Hier werden lediglich die Bankgebühren für die Auslandsüberweisung abgezogen.
Bei Ländern außerhalb des EU-Raumes, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kommen möglicherweise Einschränkungen oder Abzüge hinzu. Bei einer Zahlung außerhalb der EU, kann es möglicherweise auch zu Wechselkursverlusten kommen.
Eine individuelle Prüfung und Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist vor dem Umzug ins Ausland in jedem Fall erforderlich. Informieren Sie sich frühestmöglich!
Gut zu wissen: Bei Rentnern im Ausland findet eine jährliche Überprüfung über den Lebenszustand durch den Rentenservice statt. Die sogenannte Lebensbescheinigung muss durch die Deutsch Post AG an die Rentenversicherung zurückgesendet werden. Keine Bescheinigung wird in Ländern benötigt, wo die dortigen Behörden automatisch den Tod nach Deutschland melden.
Vorsicht Steuerfallen!
Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt hat auch steuerliche Konsequenzen. Rentner sind in Deutschland dann nur noch beschränkt steuerpflichtig. Was aber nicht unbedingt ein Vorteil sein muss. Das bedeutet z. B., Sie haben u. U. keinen steuerfreien Grundfreibetrag und auch das Ehegattensplitting ist nicht möglich – um nur zwei Punkte zu nennen.
Wenn Sie in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Niederlande, Österreich oder Polen wohnen, müssen Sie trotzdem eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Liegt der Wohnsitz jedoch Ländern wie z. B. Frankreich, Griechenland, Tschechien, USA u. a., muss in Deutschland in der Regel keine Steuererklärung abgeben werden, weil der Wohnsitzstaat das alleinige Besteuerungsrecht hat.
Es ist weiter möglich, dass doppelte Steuern hinzukommen, das bedeutet, dass sowohl Deutschland als auch der ausländische Staat die deutsche Rente besteuern dürfen.
Zu beachte ist außerdem: Eine private Altersvorsorge ist nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes beziehbar. Sollte der neue Wohnsitz außerhalb der EU liegen, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.
Das ist zu tun:
- Falls Sie dauerhaft ins Ausland umsiedeln und mehr als 90 Prozent Ihrer Einkünfte aus Deutschland beziehen, stellen Sie unbedingt einen Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“, um weiterhin Vorteile wie den Grundfreibetrag und das Ehegattensplitting nutzen zu können – auch wenn Ihre Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.
- Lassen Sie sich in jedem Fall individuell beraten, welche rechtlichen Bedingungen für einen Umzug ins Ausland gelten. Nutzen Sie dazu die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
- Lassen Sie sich in steuerlicher Hinsicht von einem spezialisierten Steuerberater beraten.
- Kontaktiere Sie Ihre Krankenkasse, um Ihren Versicherungsstatus im Ausland zu prüfen.
- Teilen Sie Ihren Umzug den oben genannten Stellen mindestens drei Monate im Voraus mit.
Beachten Sie auch unsere Ratgeber zum Thema Rente und Vorsorge.