Recht & Alltagstipps im März

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Testament trotz Demenz

Auch wer an Demenz erkrankt ist, kann noch ein rechtsgültiges Testament machen. Dieses wichtige Urteil fällte jetzt das Landesgericht Frankenthal (Az.: 8 O 97/24). Allein die Diagnose „Demenz“ führt nicht zu einer Testier-Unfähigkeit, so die Richter. Entscheidend ist der Schweregrad. Sind sich die Erkrankten der Tragweite eines Testaments bewusst und können sie sich ohne Einflüsse Dritter ein Urteil bilden, gilt das Testament – selbst dann, wenn der Erkrankte bereits unter gesetzlicher Betreuung steht. Eine gesetzliche Betreuung zieht nicht zwangsläufig nach sich, dass der Betreute testierunfähig ist.

Nur noch Mini-Renditen

Die Zinsen sinken – und damit auch der Sparzins – sodass derzeit mit Festgeld kaum noch Rendite zu erzielen ist. 3% Zins sind aktuell bei Festgeld das Maximum. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld für ein Jahr oder für 5 Jahre fest angelegt wird. Minimal höher sind die Sparzinsen noch bei guten Tagesgeld-Anbietern.

Zwangsweise in Rente

Bei längerer Krankheit darf die Krankenkasse einen Rentenantrag stellen, auch wenn man dies selbst nicht möchte. Dieses Vorgehen bestätigte jetzt das Bundesverwaltungsgericht (Az.: L 28 KR 432/21). § 51 SGB V ermächtigt die Krankenkassen, eine Frist von 10 Wochen zusetzen, in der der Erkrankte selbst einen Reha- oder Rentenantrag stellen kann. Ist diese Frist verstrichen, darf das Krankengeld eingestellt werden, denn Renten haben Vorrang vor Krankengeld (früheres Urteil Az.: B 1 KR 6/03 R). Bei einer längeren Krankheit ohne Heilungsaussicht kann das individuelle Gestaltungsrecht eine jeden durch die Kasse beschränkt werden. Das bedeutet auch, niemand hat das Recht, die Bezugsdauer von Krankengeld voll auszuschöpfen, um dann eine höhere Rente zu erhalten. Eine Krankenkasse kann EM-Rente sogar rückwirkend beantragen, sodass evtl. über Monate zu Unrecht Krankengeld bezogen wurde.

Pflege-WG immer beliebter

Neben dem eigenen Zuhause oder einem Heim gibt es weitere Wohnformen im Alter, z. B. die Pflege-WG. Hier leben Menschen zusammen, die gemeinsam versorgt und betreut werden. Soziale Träger, Kommunen oder Bürgervereine bieten diese WGs an. Man kann eine Wohngruppe aber auch selbst organisieren, ggf. gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse. Auch wer (noch nicht) pflegebedürftig ist, kann einziehen.

Turbo für den Stoffwechsel

Abnehmen im Alter ist nicht so einfach. Gut, dass es einige Lebensmittel gibt, die den Fettabbau unterstützen. Avocado beispielsweise enthält das Verdauungs-Enzym Lipase, das hilft Fett abzubauen. Und das gleichzeitig verhindert, dass nach dem Verzehr der Avocado deren reichhaltiges, gesundes Fett gespeichert wird. Teein und Catechine in Grünem Tee fördern die Verdauung und damit das Abnehmen – wenn man ihn ungesüßt trinkt. Capsaicin in Chili fährt die Wärmeproduktion und damit den Energieverbrauch hoch, auch die Verdauung wird unterstützt. Peperin in Pfeffer hemmt die Bildung von Fettzellen. Ingwer zügelt den Appetit und bringt den Stoffwechsel in Fahrt. Und schließlich Wasser – damit der Stoffwechsel reibungslos funktioniert sollten es ca. 2 Liter täglich sein.

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