Recht & Alltagstipps im Juni
Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:
Teuer: Verkehrssünden aus der Schweiz
Bußgeld aus der Schweiz wird jetzt auch in Deutschland vollstreckt. Bislang war es so: fuhr jemand in der Schweiz rund 20 km/h zu schnell mit dem Auto, wurde ein Bußgeld von umgerechnet 184 Euro (180 Franken) fällig. Doch solange nicht geplant war, nochmals in die Schweiz zu reisen, konnten Betroffene die Sache einfach aussitzen. Das ist mit einem neuen Vertrag zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik nun nicht mehr möglich.
Giersch: leckeres Unkraut
Nicht ärgern – einfach essen! So lautet die Devise, wenn man Giersch im Garten hat. Er breitet sich durch sein weit verzweigtes Wurzelgeflecht sehr stark aus und wuchert gerne mal andere Pflanzen zu. Die möglichst jungen Giersch-Blätter können roh in Salate gegeben werden, werden wie Spinat gekocht oder passen als Würzkraut – ähnlich wie Petersilie – auf viele Gerichte. Auch die Blüten, die etwas süßlich schmecken, kann man im Salat verwenden. Giersch ist eine wahre Vitamin-C-Bombe, enthält aber auch viele Mineralstoffe, ätherische Öle und Flavonide, die freie Radikale binden oder auch antibakteriell wirken.
App DB-Streckenagent wird eingestellt
Wenn Sie bisher die Bahn-App DB Streckenagent genutzt haben, müssen Sie sich nun davon verabschieden, denn sie wird eingestellt. Diese App hat es ermöglicht, von der Haustür bis zum jeweiligen Ankunftsort die gesamte Strecke im Blick zu haben – inklusive Aktualisierungen im Verspätungsfall. Die App soll aber nicht komplett eingestampft, sondern durch die App Regio Guide ersetzt werden. Ob alle Features dabei übernommen werden, ist nicht bekannt.
Schneidebrettchen richtig reinigen
In modernen Küchen stehen Schneidebretter aus Holz – wie in alten Zeiten. Auch der Reinigungstrick ist altbewährt: Mit einer halben Zitrone einreiben, Salz draufstreuen und nach 15 Minuten noch mal mit der Zitrone abwischen – das desinfiziert. Einfacher geht es bei Plastik- oder Glasbrettchen. Stellen Sie die Küchenbretter einfach in die Spülmaschine und waschen Sie sie bei mindestens 60 Grad.
Sozialbeiträge zurückerstatten lassen
Wer neben der Rente noch arbeitet, muss sowohl von der Rente als auch vom Gehalt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen – aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei einer durchschnittlichen Rente plus Gehalt liegt man schnell darüber (2023 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 4987,50 Euro) – und zahlt somit zu viel Sozialbeiträge. Die Beiträge werden jedoch nicht automatisch zurückgezahlt, sondern müssen mit einem formlosen Antrag bei der Krankenkasse zurückgefordert werden. Das geht bis zu 4 Jahre rückwirkend, daher die jährlichen Meldungen vom Arbeitgeber und der Rentenkasse genau kontrollieren.
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