Recht & Alltagstipps im Juni
Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:
Fahrkosten für Pflegebedürftige
Bringen Sie pflegebedürftige Angehörige regelmäßig zu Ärzten oder anderen Terminen, können Sie die Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen. Ob Sie Pauschalen oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, hängt von den tatsächlich entstandenen Kosten ab.
Über den Pflege-Pauschbetrag gibt es je nach Pflegegrad zwischen 600 und 1800 Euro. Der Pflege-Pauschbetrag bietet einige Vorteile. Zum Beispiel ist für die Beantragung in der Steuererklärung kein Nachweis von Belegen notwendig (§ 33b Abs. 6 EStG). Und es wird keine zumutbare Belastung abgezogen (weil es sich hier um eine besondere außergewöhnliche Belastung handelt).
Allerdings ist der Pflege-Pauschbetrag an einige Voraussetzungen geknüpft: Es handelt sich um einen Angehörigen, die Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt, es erfolgt keine Vergütung und die Steuer-ID des Pflegebedürftigen muss angegeben werden.
Rechte bei Flugausfall
Beim Streik am Flughafen ist der Flieger ausgefallen? Wie ärgerlich! Ihre Fluggastrechte (Schadenersatz) können Sie noch bis zu 3 Jahre nach der Flugannullierung beim Luftfahrtunternehmen geltend machen. Reagiert dieses nicht, können Sie nach zweimonatiger Wartezeit auch eine Schlichtungsstelle einschalten, z. B. beim Bundesamt für Justiz oder anerkannte privatrechtliche Schlichtungsstellen wie die söp e. V. Sie können auch einen Dienstleister einschalten, wie z. B. Flightright oder FairPlane. Doch diese verlangen Provisionen von bis zu 30 Prozent und übernehmen oft nur Erfolg versprechende Fälle.
Sicherheit zu Hause
Die Initiative „Das sichere Haus“ empfiehlt, sich auch zu Hause zwei Feuerlöscher zuzulegen, einen für den Flur und einen in der Küche. Beide sollten die Brandklasse A, B und idealer Weise auch F haben. Die Geräte sollten der DIN-Norm DIN EN 3 entsprechen und das CE-Zeichen tragen. Feuerlöscher sollten alle sechs bis 10 Jahre ausgewechselt werden.
Besser schlafen
Sie können schlecht schlafen? Dann geht es Ihnen wie jeder 2. Frau bzw. jedem 4. Mann in Deutschland. Doch die Naturapotheke hält einige Helfer bereit: Extrakte der Wurzel des Echten Baldrians interagieren mit speziellen Botenstoffen im Gehirn und erleichtern das Ein- und Durchschlafen. Verwendet werden vor allem Trockenextrakte, diese sollten jedoch in einer ausreichend hoher Dosis vorhanden sein (300 – 600 Milligramm) – und eine Besserung stellt sich erst nach zwei- bis vierwöchiger Behandlung ein.
Auch die Flavonoide aus der Passionsblume können bei nervöser Unruhe und Schlafstörungen Linderung bringen – Passionsblumenkraut gibt es als Tee, Tropfen oder Dragees. Lavendel wirkt ebenfalls schmerzlindernd, beruhigend und angstlösend. Diese Heilpflanzen wirken ohne Gewöhnungseffekt und ohne Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit oder Konzentration.
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