Recht & Alltagstipps im Februar

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Textilien nicht mehr in den Restmüll

Seit Januar 2025 ist in der EU ein neues Gesetz für die Entsorgung von Textilien in Kraft getreten. Es ist nicht mehr erlaubt, alte Textilien im Restmüll zu entsorgen. Stattdessen müssen sie in Altkleidercontainern gesammelt werden – auch beschädigte Stücke. Die Regelung betrifft neben Kleidung auch Bettwäsche, Handtücher und Vorhänge. Ziel ist es, diese Materialien nicht länger zu deponieren oder zu verbrennen, sondern sie wiederzuverwenden oder zu recyceln. Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, könnte mit Konsequenzen rechnen. So könnte es passieren, dass die Müllabfuhr Restmüll mit Textilien einfach nicht mitnimmt.

Essen für mehr Beweglichkeit

Im Winter werden die Gelenke schneller steif und schmerzen. Doch mit ein paar wichtigen Lebensmitteln können Sie dagegen „anessen“, z. B. mit Lachs und Makrele. Diese enthalten viele mehrfach ungesättigte Fettsäuren, die Entzündungen bekämpfen. Ist sehr gut bei Arthritis. Kohl und Portulak können schmerzen senken ähnlich wie der Arzneiwirkstoff Diclofenac. Zwiebel und Knoblauch enthalten Allicin, welche die Bildung eines gelenkschädigenden Enzyms verhindert. Ingwer und Kurkuma versprechen wirksame Hilfe bei Rheuma, denn Sie enthalten Gingerol und Curcumin, die als natürliche Entzündungshemmer fungieren. Oder probieren Sie mal einen Mix aus Kreuzkümmel, Koriander und Muskat (als Gewürz im Essen oder als Kapseln), das kann Arthrosebeschwerden lindern.

Krankenkasse lehnt immer mehr Leistungen ab

Die Krankenkassen stehen unter großem Druck, weshalb viele Kassen seit Januar auch Ihre Beiträge erhöht haben. Gleichzeitig werden immer mehr Leistungen abgelehnt, z. B. Reha-Sport-Verordnungen, Osteopathie oder ein besserer Zahnersatz. Wenn Ihnen das passiert, reichen Sie unbedingt Widerspruch ein. Stichproben haben gezeigt, dass 40% der Anliegen bereits nach einem einfachen Widerspruch doch noch genehmigt wurden. In der Begründung sollten Sie auf die positiven Folgen für die Gesundheit oder auf gute Erfahrungen ähnlicher Maßnahmen in der Vergangenheit hinweisen. Oft lohnt es sich sogar, vor einem offiziellen Widerspruch das persönliche Gespräch mit der Kasse zu suchen. Rechtlich müssen die gesetzlichen Kassen nur bestimmte, medizinisch notwendige Leistungen übernehmen, aber es gibt einen Ermessensspielraum, in dem Leistungen auf freiwilliger Basis übernommen werden können.

Fußbad für einen guten Schlaf

Sie können schlecht einschlafen? Probieren Sie es mal mit einem Fußbad. Es verkürzt die Einschlafzeit, weil Wärme die Durchblutung fördert und das Nervensystem beruhigt. Verstärken können Sie diesen Effekt noch mit ätherischen Ölen wie z. B. Lavendel, Sandelholz oder Mandarine. Erwärmen Sie vor dem Schlafen gehen 5 – 6 Liter Wasser auf ca. 36 bis 40 Grad und geben Sie 2 – 3 Topfen ätherisches Öl hinzu. Jetzt die Füße für 10 Minuten darin baden, anschließend Abtrocknen und Warmhalten. Wer die Wirkung noch verstärken möchte, kann die Füße nach dem Fußbad zunächst kalt abspülen und anschließend warm einpacken. Bei Venen-Erkrankungen (z. B. Krampfadern) sollten Sie jedoch von dieser Einschlafhilfe absehen. Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorher mit dem Arzt / der Ärztin sprechen.

Weitere Infos zu Top-Themen gewünscht? Dann schauen Sie sich in unserer Ratgeber-Übersicht um!