Beschreibung
Als Rentner zur Wunsch-Kur: so geht’s!
Die Menschen in Deutschland werden heutzutage immer älter. Die Gefahr, dass eine Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit droht, wird somit auch deutlich größer. Damit Erwerbstätige gar nicht erst in eine solche Erwerbsunfähigkeit fallen, hat jeder Bürger laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, sofern man in der Sozialversicherung versichert ist. Viele Erwerbstätige nutzen diese Maßnahmen nicht, weil sie die Meinung vertreten, dies sei ausschließlich etwas für Kranke.
Selbstverständlich haben auch Rentner Anspruch auf medizinische Rehabilitation, wenn dies aus medizinischer Sicht notwendig ist und wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung ihrer Gesundheit geht. Die Antragstellung für eine stationäre Reha-Maßnahme verläuft dabei genauso wie bei Berufstätigen. Der einzige Unterschied ist, dass bei Rentnern in der Regel die Krankenkasse Kostenträger für eine medizinische Reha-Maßnahme ist. Auch mehrmalige Reha-Maßnahmen pro Jahr sind bei Notwendigkeit möglich.
Weitere Inhaltsübersicht:
- Wer ist anspruchberechtigt für Reha-Maßnahmen
- Rentner haben Anspruch auf medizinische Rehalbilitation
- An welche Kostenträger muss man sich wenden
- Welche verschiedenen Reha-Maßnahmen gibt es
- Rechtlich Wichtiges bei Reha-Maßnahmen
- Wann wird eine Reha-Maßnahme vor Ablauf der 4-Jahres-Frist gewährt
- Tipps zur erfolgreichen Antragstellung
- Die richtige Reha-Klinik finden
- Wechsel der Reha-Klinik während der Maßnahme
- Die Reha-Klinik selbst auswählen
- Zuzahlung und Befreiung bei Reha-Maßnahmen