Beschreibung
Wer entscheidet im Notfall?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein weitreichendes Urteil zur Patientenverfügung und auch Vorsorgevollmachten gefällt. Faktisch erklärt er alle für wirkungslos, die unpräzise Festlegungen zu Umfang und Grenzen „lebensverlängernder Maßnahmen“ beinhalten (Az XII ZB 61/16). Dieses Problem trifft nach ärztlicher Erfahrung auf den ganz überwiegenden Teil aller in Deutschland bisher erstellten Verfügungen zu. Für die Betroffenen kann dies bedeuten, dass sie weiterleben müssen, obwohl sie dies eventuell in ihrem Gesundheitszustand nicht mehr möchten. Diese Folge wäre tragisch.
Unfälle und Krankheiten sind meist unvorhersehbar
Kein anderes Thema wurde in der Vergangenheit heißer diskutiert als die Entscheidungen für einen begleitenden Freitod in Verbindung mit Patienten- bzw. Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. Dass dieses Thema nicht bagatellisiert werden darf, ist verständlich. Bedenkt man in diesem Zusammenhang, dass sowohl Unfälle als auch Krankheiten ganz plötzlich auftreten und in den meisten Fällen auch nicht vorhersehbar sind. Schnell kann dann ein Mensch nicht mehr in der Lage sein, wichtige Angelegenheiten für sich selbstverantwortlich zu regeln.
Zu schätzen sind dabei all diejenigen Menschen, die gerade in solchen unvorhergesehenen Situationen selbst bestimmt leben wollen. Sie vermeiden hierdurch ein langes Leiden und entlasten gleichzeitig ihre Angehörigen durch klare Vorgaben. Aber es gibt auch Menschen, die kennen weder die Bedeutung einer Patientenverfügung noch die einer Betreuungsverfügung oder scheuen sich gar davor, eine solche abzufassen. Letztere wollen sich nicht mit dem Thema Tod auseinandersetzen.
Dabei hat selbst der Gesetzgeber dieses Thema klar und unmissverständlich formuliert: Wird eine Verfügung zu Lebzeiten rechtlich einwandfrei verfasst, dann ist diese – wohl gemerkt auch ohne Notar – sowohl für Ärzte als auch für Richter verbindlich! Gerade deshalb warnen Juristen, Ärzte oder Notare vor juristisch standardisierten Pauschalerklärungen, die eine Person darin abgibt.
Weitere Inhaltsübersicht
- Rechtsgültige Verfügungen aufsetzen
- Handeln, bevor ein Partner geschäftsunfähig ist
- Patienten-Verfügung
- Vorsorge-Vollmacht
- Bank- und Konto-Vollmacht
- beglaubigte Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Broschüre mit Mustervorlagen