Broschüre 21
Die Fallen in Pflegeverträgen
Worauf Betroffene beim Abschluss der Pflegeverträge achten sollten
Egal, ob durch Unfall, durch Krankheit oder Alter: jeder von uns kann schnell auf die Unterstützung durch andere im Alltag angewiesen sein. In vielen Fällen können auch die Angehörigen selbst nicht mehr die gesamte Pflege alleine leisten und engagieren für diesen Fall Pflegefachkräfte. Doch gerade in den Verträgen mit dem Pflegedienst lauern große Fallen. Von daher sollten Betroffene auf die nachfolgend genannten Punkte unbedingt achten.
Auf die Haftung und die Zusatzkosten achten
Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, bekommt auf Antrag Geld von der Pflegekasse. Wer einen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst abschließt, sollte vor allem darauf achten, welche Kosten er zusätzlich privat zahlen muss. Pflegebedürftige müssen bspw. mehr zahlen, wenn die Kosten für Pflegeleistungen höher sind als der Anspruch, den sie bei ihrer Kasse haben.
Wer in eine stationäre Pflegeeinrichtung zieht, schließt einen Wohn- und Betreuungsvertrag (auch „Heimvertrag“) ab. Viele Betroffene und deren Angehörige sind mit den Inhalten eines Heimvertrags überfordert und unterschreiben blind unklare oder fragwürdige Vertragsphrasen, wie z. B. eine Schuldbeitrittserklärung. Grund: durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sind sehr viele Strukturen in einem Heimvertrag vorgegeben.
Beispiel: Wenn ein älterer, pflegebedürftiger Mensch noch geschäftsfähig ist, kann und sollte er den Vertrag als Vertragspartner unterschreiben. Er ist ja schließlich derjenige, der die Leistung erhält und die Gegenleistung, also das Entgelt, erbringt.
Weitere Inhaltsübersicht
- Haftung und Zusatzkosten
- Preiserhöhung – Streit ums Geld
- Leistungsbeschreibung festlegen
- Haftungsfalle
- Vertragsabschluss
- Kündigung