Staatliche Hilfen bei Behinderung

Steuervergünstigung, früher in Rente, mehr ALG II, bessere Mobilität – die Staatshilfe ist vielseitig

Viele Gesetze machen das Leben mit einer Behinderung ein bisschen leichter. Wer behindert ist, hat in Deutschland Anspruch auf Hilfe – auf Geld und auf Sachleistungen. Nicht nur vom Staat. Auch private Firmen gewähren behinderten Menschen Produkte und Dienstleistungen günstiger. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie darüber, welche Ansprüche Sie haben, wie Sie sie durchsetzen und wo weitere Sonderkonditionen angeboten werden.

Dieser Text ersetzt keine persönliche Rechtsberatung. In konkreten Einzelfällen empfehlen wir Ihnen, sich individuelle beraten zu lassen, z. B. von einem spezialisierten Anwalt.

Ausweis immer notwendig

Um Ihre Behinderung nachweisen zu können, erhalten Sie vom örtlichen Versorgungsamt auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis. Voraussetzung ist, dass Sie in Deutschland wohnen und arbeiten. Der Grad Ihrer Behinderung (kurz GdB) muss den Wert von 50 überschreiten. Falls Sie ärztliche Bescheinigungen über Ihre Behinderung haben, fügen Sie diese Ihrem Antrag in Kopie bei. Wahrscheinlich wird das Versorgungsamt bei Ihren behandelnden Ärzten Gutachten anfordern oder einen Arzt benennen, der eines ausstellt.
Was Sie bei der Beantragung des Behindertenausweises beachten müssen, erfahren Sie in unserem separaten Ratgeber „Erfolgreiche GdB-Antragstellung“. Weitere Informationen über Hilfe für Chronisch Kranke finden Sie in unserem Ratgeber zu diesem Thema.

Widerspruch sinnvoll

Sind Sie mit Ihrem Bescheid nicht zufrieden? Erheben Sie Einspruch! Sie haben einen Monat Zeit, um beim Versorgungsamt schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen der Bescheid zugestellt wird. Verlangen Sie Akteneinsicht, um Ihren Widerspruch begründen zu können. Reicht die Monatsfrist nicht, um Ihre Akte auszuwerten, reichen Sie die Begründung nach. Das Landesversorgungsamt prüft die Entscheidung des Versorgungsamtes und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Wenn Sie auch mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie beim zuständigen Sozialgericht kostenlos klagen.

Weitere Inhaltsübersicht:

  • Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Rehabilitation
  • Finanzielle Leistungen können Sie sich auch als persönliches Budget auszahlen lassen
  • Mit dem Behindertenausweis gibt es auch Rechte und Vorteile im Beruf
  • Umschulung  – um in einer besonderen Lebenslage wieder den Weg in die Beruftstätigkeit zu schaffen
  • Menschen mit Behinderung haben Anspruch darauf, früher in Rente zu gehen
  •  behindertengerechtes Auto und öffentlicher Nahverkehr werden gefördert, außerdem gibts viele weitere Vergünstigungen
  • Steuern sparen mit Steuerfreibeträgen bei Behinderung

 

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