Pflege in Corona-Zeit

Pflege in der Coronazeit

 

Aktuelle Gesetzesänderungen zur Pflege in Corona-Zeiten

Durch die Corona Krise hat sich die Situation auch in der häuslichen Pflege zum Teil dramatisch verschärft. Mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (am 23. Mai in Kraft getreten) hat der Bundestag auf die kritische Lage reagiert. Mit diesem Gesetz werden die Hilfen für pflegende Angehörige angepasst und damit verschiedene Erleichterungen und Vereinfachungen eingeführt.

Änderungen bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in der Zeit der Corona-Krise

Tritt ein akuter Pflegefall auf, haben Beschäftigte normalerweise das Recht auf eine Auszeit von ein bis zehn Arbeitstagen, um die Pflege zu Hause zu organisieren (kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Arbeitgeber sind innerhalb dieses Zeitraums verpflichtet, betroffene Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Während der Corona-Pandemie wird bis zum 30. September 2020 dieser Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage verlängert. Hierfür benötigen Sie eine Bestätigung z. B. der Pflegeeinrichtung, die vorübergehend geschlossen wurde, des Pflegepersonals, welches coronabedingt ausgefallen ist oder auch eine Bestätigung des behandelnden Arztes.

Wichtig:

  • Sie können den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld mehrmals geltend machen. Allerdings werden die Arbeitstage, die Sie bereits genutzt haben, von den 20 Tagen abgezogen.
  • Es ist auch möglich, sich die Arbeitsverhinderung z. B. unter Geschwistern aufzuteilen.
  • Beschäftigte müssen vorher NICHT die noch vorhandenen Urlaubsansprüche nutzen.
  • Alle Arbeitnehmer haben darauf ein Recht auf Pflegeunterstützungsgeld unabhängig von der Größe des Unternehmens. Eine bestimmte Ankündigungsfrist gibt es nicht, jedoch müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den Verhinderungsgrund und die voraussichtliche Dauer mitteilen.

Eine Lohnfortzahlung während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung gibt es nur, wenn diese ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder als Ergänzung dazu vereinbart wurde.

Bekommen Sie keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, zahlen die Pflegekassen für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein Pflegeunterstützungsgeld, welches 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts beinhaltet. Sie müssen es bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen unverzüglich beantragen.

 

Änderungen für die Familien- und Pflegezeit bis zum 30. September

Arbeitnehmer können bis zu 6 Monate vollständig (Pflegezeit) bzw. bis zu 2 Jahre teilweise (Familienpflegezeit)aus dem Job aussteigen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Dies gilt generell für Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeitern.

Wer die Familienpflegezeit noch nicht oder noch nicht vollständig genommen hat, kann sie aufgrund der Erleichterungen durch die Corona-Pandemie bis zum 30. September nun flexibler in Anspruch nehmen.

So kann z. B. die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden in der Woche der Familienpflegezeit für einen Monat unterschritten werden.

Haben Sie die Pflegezeit oder Familienpflegezeit bislang noch nicht vollständig ausgeschöpft, dann können Sie, mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers, kurzfristig Restzeiten dieser Freistellungen in Anspruch nehmen. Die Gesamtdauer von 24 Monaten darf jedoch nicht überschritten werden und die genommene Zeit muss am 30. September 2020 beendet sein. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Pflegekasse nach Ihrer Restzeit.

Normalerweise können Beschäftigte für denselben pflegebedürftigen Angehörigen nur einmal eine Pflegeauszeit (Familien- und/oder Pflegezeit) in Anspruch nehmen. Durch die gesetzlichen Änderungen ist es jetzt vorübergehend möglich, beruflich erneut für die Pflege des Angehörigen kürzer zu treten. Der Arbeitgeber muss hierbei zustimmen.

Vorübergehend ist die Bestimmung, dass die Familienpflegezeit unmittelbar an die Pflegezeit anknüpfen muss, aufgehoben. Voraussetzungen sind, dass die Gesamtzeit von 24 Monaten nicht überschritten wird und die Freistellung mit Ablauf des 30. September 2020 endet. Der Arbeitgeber muss hier zustimmen.

Für eine Familienpflegezeit, die spätestens am 1. September 2020 beginnt, ist die Ankündigungsfrist beim Arbeitgeber auf 10 Tage vor Beginn der Familienpflegezeit verkürzt. Sie muss beim Arbeitgeber in Textform (Brief, Fax, Email, SMS oder WhatsApp) angekündigt werden, eine echte Unterschrift ist nicht zwingend notwendig. Auch die weiteren Ankündigungen und Vereinbarungen, zum Beispiel über die Mindestarbeitszeit, können in solcher Textform erfolgen.

Um den geringeren Lohn auszugleichen, kann ein Darlehen beantragt werden. Hierbei werden bis zum 30. September 2020 pandemiebedingte Einkommensausfälle (z. B. durch Kurzarbeit usw.) bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag nicht berücksichtigt.

Planen Sie rechtzeitig und achten Sie auf die Fristen!

Änderungen bei der Kurzzeitpflege

 Kann Ihr Angehöriger nicht zu Hause gepflegt werden, so haben Sie die Möglichkeit, ihn in der stationären Kurzzeitpflege unterzubringen. Normalerweise zahlt die Pflegekasse dann bis zu 1612 Euro und übernimmt die Kosten für acht Wochen im Jahr.

Um Engpässe zu überbrücken, finden Sie derzeit Kurzzeitpflegeplätze auch in Einrichtungen der Rehabilitation und in Krankenhäusern.

Wenn die Kurzzeitpflege für maximal 8 Wochen im Jahr in Einrichtungen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbracht wird, übernimmt die Pflegekasse bis zum 30. September 2020 einen höheren Betrag – und zwar von bis zu 2418 Euro (statt 1612 Euro).

 Änderungen bei den Ersatzleistungen

 Für stundenweise Betreuung durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst und weitere Entlastung im Alltag könnten Sie den Pflege-Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:

  • Tages- und Nachtpflege, auch für die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionen
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen von ambulanten Pflegediensten:
    Personen mit Pflegegrad 1 können sämtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanzieren.
    In den Pflegegraden 2 bis 5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie das Waschen und Anziehen, ausgenommen. Diese dürfen ausschließlich mit den Pflegesachleistungen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag steht lediglich für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe im Haushalt und Alltagsgestaltung.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 dürfen bis zum 30. September den Entlastungsbetrag auch für die Inanspruchnahme anderer Hilfen im Wege der Kostenerstattung einsetzen, wenn dies zur Überwindung von infolge der Corona-Krise verursachten Versorgungsengpässen erforderlich ist.

„Andere Hilfen“ können sowohl professionelle Angebote als auch  nachbarschaftliche Hilfe sein.

An den Nachweis gegenüber der Pflegekasse zur Erstattung der Kosten sollen die Pflegekassen im Interesse einer zügigen und unbürokratischen Abwicklung keine überhöhten Anforderungen stellen.

Diese Erweiterung gilt nur für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1. Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 sind weiterhin an die oben genannten Einschränkungen gebunden.

Außerdem können Sie Leistungen aus dem Jahr 2019, die Sie noch nicht ausgegeben haben, in diesem Jahr bis Ende September (statt Juni) 2020 in Anspruch nehmen. Diese gilt für Pflegebedürftige aller Pflegegrade.

Pflegehilfsmittel

 Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es normalerweise 40 Euro im Monat. Die Kostenerstattung dieser Hilfsmittel ist zum 1. April 2020 auf 60 Euro erhöht worden. Auch diese Änderung gilt bis zum 30. September 2020. Für Sie ist hier das Kaufdatum oder der Tag, an dem die Pflegehilfsmittel geliefert wurden, entscheidend.

Wichtig:

Nutzen Sie das Angebot der Pflegeberatung, um sich für Ihre individuelle Lage Hilfe zu holen. Die Angebote sind telefonisch und digital erreichbar. Ansprechpartner sind Pflegekassen, die Pflegestützpunkte der Bundesländer sowie die Angebote der Kommunen und Wohlfahrtsverbände. Eine bundesweite Datenbank mit Adressen finden Sie bei der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege.

Beachten Sie bitte auch unsere Ratgeberbroschüren zum Thema Gesundheit und Pflege.

 

 

Krebs-Erkrankungen auf dem Vormarsch

WHO warnt vor Verdoppelung der Krebs-Erkrankungen bis 2040

In den kommenden Jahrzehnten wird nach den Prognosen der WOH die Zahl der Krebserkrankungen weltweit stark steigen. Das geht aus dem alle fünf Jahre erstellten Weltkrebsreport der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) hervor.

2018 erkrankten demnach weltweit 18,1 Millionen Menschen neu an Krebs, 9,6 Millionen Menschen starben daran. Im Jahr 2040 dürften etwa 29 bis 37 Millionen Menschen neu an Krebs erkranken, berichtet die IARC zum Weltkrebstag. Für Deutschland erwarte man einen Anstieg der jährlichen Neuerkrankungen von derzeit 500.000 auf dann etwa 600.000 Fälle.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) erkrankt in Deutschland fast jeder Zweite an Krebs: Bei Frauen beträgt das Lebenszeitrisiko 42,6 Prozent, bei Männern 47,5 Prozent.

In Deutschland überlebten derzeit 65 Prozent aller an Krebs erkrankten Menschen für mindestens fünf Jahre. Damit ist Deutschland zwar international weit vorn. Im Umkehrschluss bedeute es aber auch, dass 35 Prozent der Erkrankten nicht fünf Jahre überleben. In Ländern mit geringerem Wohlstand ist die Überlebensrate noch geringer.

Zu den Gründen der steigenden Erkrankungszahlen gehört nicht nur die steigende Lebenserwartung und die genauere Diagnostik, sondern auch unsere Lebensweise. Nach heutigem Wissensstand könnte man, wenn man alles das einhält, was wir derzeit wissen, tatsächlich 40 Prozent der Krebserkrankungen durch primäre Prävention verhindern. Die Mediziner rufen daher zu einer gesundheitsbewussteren Lebensweise auf:

Verzicht auf Tabak

Zigarettenrauch ist ein komplexes Gemisch aus den Destillations- und Verbrennungsprodukten des brennenden Tabaks. Er enthält mehr als 4.000 verschiedene chemische Bestandteile, von denen mindestens 50 nachweislich krebserregend wirken. Viele der Substanzen lösen Störungen im Erbgut der Zellen aus, die normalerweise repariert werden können. Bei Rauchern funktionieren diese Reparatursysteme nur noch eingeschränkt, weshalb ein hohes Risiko besteht, dass sich die Zellen über Jahre hinweg bösartig verändern.

Knapp ein Drittel aller Krebserkrankungen sowie ein Viertel bis knapp ein Drittel aller Todesfälle wegen Krebs gehen vermutlich auf die Wirkung von Tabakrauch zurück. Verschiedenste Krebsarten können durch Tabakrauch bzw. Tabakprodukte ausgelöst werde, darunter Krebs der Mundhöhle, des Kehlkopfes, der Lunge, der Speiseröhre, der Harnblase, der Niere, des Magens, der Bauchspeicheldrüse, der Brust und des Gebärmutterhalses sowie Leukämien.

Wird das Rauchen aufgegeben, normalisiert sich das Krebsrisiko nach und nach: Das Risiko für Lungenkrebs geht beispielsweise nach fünf Jahren Rauchabstinenz um die Hälfte zurück. Allerdings ist es nach zehn Jahren Rauchabstinenz immer noch doppelt so hoch wie bei Personen, die niemals geraucht haben.

Auch Passivraucher sind gefährdet: Es wird geschätzt, dass Personen, die z.B. am Arbeitsplatz oder im Privatleben passiv Zigarettenrauch ausgesetzt sind, ein 1,3-1,6-fach erhöhtes Lungenkrebsrisiko haben. Dies führt Berechnungen zufolge zu ca. 400 zusätzlichen Lungenkrebstodesfällen pro Jahr, die nicht auf eigenes Rauchen zurückgehen.

Gesundes Körpergewicht

Zahlreiche neuere Studien belegen, dass Übergewicht und Fettleibigkeit (Adipositas) mit einem erhöhten Risiko für verschiedene Krebserkrankungen einhergehen. Vermutlich fast vier Prozent aller neuen Krebsfälle bei Erwachsenen sind auf einen zu hohen BMI zurückzuführen.

Doch nicht nur das absolute Maß an Übergewicht oder Fettleibigkeit ist für das Krebsrisiko entscheidend, sondern auch die Fettverteilung im Körper: So haben sich die Menge an Bauchfett und die Menge an „Eingeweidefett“ als wichtige Parameter herausgestellt. Letzteres umhüllt die inneren Organe. In der Praxis wird daher mittlerweile auch gern das Verhältnis von Taillen- zu Hüftumfang gemessen.

Die Ursachen für den Zusammenhang zwischen Übergewicht und Krebs sind noch nicht eindeutig geklärt. Infrage kommen Veränderungen im Fett- und Zuckerstoffwechsel, der Einfluss verschiedener Hormone wie Insulin und Steroidhormone sowie Faktoren, die das Wachstum von Geweben beeinflussen sowie Veränderungen in den Immunreaktionen und Entzündungen.

Viel Bewegung

Körperliche Aktivität senkt das Krebsrisiko – auch unabhängig davon, dass Bewegung hilft, ein gesundes Körpergewicht zu halten. Durch körperliche Bewegung werden sogenannte Tumorsuppressorgene unterstützt, die das Wachstum von Krebszellen unterdrücken.

Wichtig sind Ausdauer und Regelmäßigkeit: Bewegung dreimal in der Woche je 30 Minuten lang ist besser als einmal die Woche zwei Stunden. Als besonders effektiv gelten Ausdauersportarten, die mit einem hohen Energieverbrauch einhergehen, z.B. Schwimmen, Radfahren, Tanzen oder Joggen. Auch Aktivität im Alltag ist gut: Treppensteigen, statt Lift oder Rollstuhl zu benutzen, lieber mal das Auto stehen lassen und zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren.

Der Schutz vor Krebs wird mit den Jahren, in denen die regelmäßigen sportlichen Aktivitäten erfolgen, größer

Gesunde Ernährung

Auch die Ernährungsweise beeinflusst offenbar unabhängig von ihrer Wirkung auf das Körpergewicht das Krebsrisiko. Studien wiesen beispielsweise nach, dass ein großer Anteil von Ballaststoffen, Fisch und Mineralien wie Kalzium in der täglichen Ernährung vor Darmkrebs schützt. Der regelmäßige Verzehr großer Mengen roten und verarbeiteten Fleisches hingegen ist mit einem erhöhten Darmkrebsrisiko verbunden. Auch Magenkrebs tritt bei einem hohen Anteil an Ballaststoffen in der Ernährung seltener auf.

Ein hoher Anteil an Obst und Gemüse in der Nahrung kann das erhöhte Krebsrisiko senken. Die eine vor Krebs schützende Diät gibt es jedoch nicht.

Wenig Alkohol

Zahlreiche Krebserkrankungen können durch regelmäßigen Alkoholkonsum begünstigt werden, zum Beispiel Krebs der Mundhöhle, der Speiseröhre, des Kehlkopfes, des Magens, der Leber und der Brust. Die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. lautet: Nicht mehr als 10 Gramm Alkohol für Frauen und 20 Gramm Alkohol für Männer pro Tag. 10 Gramm Alkohol finden sich in einem „Drink“, zum Beispiel einem Glas Bier, Wein oder Schnaps.

Schutz vor zu viel Sonne

Gebräunte Haut vermittelt oft das Gefühl, gesund und vital zu sein. Aber zuviel Sonne und damit UV-Strahlung begünstigt schwarzen Hautkrebs, das maligne Melanom, ebenso wie nicht-melanozytären, sogenannten hellen Hautkrebs, zu dem Basalzellkarzinome (Basaliome) und Plattenepithelkarzinome der Haut zählen. Dies gilt im besonderen Maße für hellhäutige Menschen und Kinder. Für das Krebsrisiko zählt jeder Sonnenbrand – das Erbgut der Hautzellen, die DNA, wird irreparabel geschädigt.

Eliminierung krebserregenden Stoffe

Krebserregende Stoffe können sich in Nahrungsmitteln ebenso wie in giftigen Baustoffen oder Ausdünstungen aus Mobiliar finden. Oft ist der Umgang mit ihnen am Arbeitsplatz unumgänglich. Gesetzgeber, Arbeitgeber und Industrie sind in der Pflicht, über Risiken aufzuklären. Durch Grenzwerte und Vorsichtsmaßnahmen soll das Risiko so gering wie möglich gehalten werden.

Radon-Belastung gering halten

Das natürlich vorkommende Edelgas Radon ist eine weitere Ursache für Krebs, speziell auch Lungenkrebs. Radon zerfällt in weitere radioaktive Partikel, die in der Atemluft schweben und sich in Innenräumen an Gegenständen, Staubpartikeln und feinsten Schwebeteilchen anlagern. Diese geraten beim Einatmen in die Lunge, führen zu einer radioaktiven Bestrahlung und können so Lungenkrebs verursachen. Beim Bau neuer Gebäude werden Maßnahmen empfohlen, die das Eindringen von Radon aus dem Untergrund verhindern. In Altbauten lässt sich die Radonkonzentration durch häufiges Lüften, Staubwischen, das Abdichten von Fugen und Rissen oder den Einbau einer dicht schließenden Kellertür senken.

Weitere Hinweise

Speziell für Frauen ist Stillen und eine maßvolle Hormonersatztherapie bei Wechseljahresbeschwerden als Krebsvorbeugung wichtig. Einen guten Schutz bieten Außerdem einige Impfungen, z. B. Hapatitis B und HPV (nicht nur für Mädchen).

Und der wichtigste Hinweis: Gehen Sie regelmäßig zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Je früher Krebs erkannt wird und eine Therapie beginnt, desto höher sind die Überlebenschancen.

Auch interessant, unsere Broschüren:

 

Rente und Steuererklärung für Finanzamt

Steuer auf die private Rentenversicherung

Rente und Steuererklärung für Finanzamt

So greift das Finanzamt bei Ihrer private Rente zu

Bei der Wahl Ihres privaten Altersvorsorgemodells zählt nicht nur die Rendite. Sie sollten auch die spätere Besteuerung der Rente mit berücksichtigen. Denn je nach Vorsorgemodell und Versichertenstatus kann Ihnen später als Rentner von Ihrer Brutto-Rente ein stark abweichender Netto-Betrag übrig bleiben.

Vorsorgemodell Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung wird über die Jahre angespart. Zum Vertragsende haben Sie meist die Wahl zwischen einer Kapital- oder einer Rentenauszahlung. Wählen Sie die Rente, erhalten Sie lebenslang ein Steuerbonus. Denn Sie müssen lediglich auf den sogenannten Ertragsanteil Steuern zahlen. Der Ertragsanteil ist ein fester Prozentsatz der bezogenen Rente, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet und während der gesamten Rentenbezugszeit gleich bleibt. Je älter man beim Beginn des Rentenbezugs ist, desto niedriger fällt der Ertragsanteil aus, der zu versteuern ist.

Ein Beispiel: Herr Martin ist zu Beginn seines Rentenbezugs 65 Jahre alt. Laut Ertragsanteils-Tabelle (Paragraf 22 Einkommensteuergesetz) beträgt der Ertragsanteil für seine private Rente 18 Prozent. Das bedeutet, er muss nur diese 18 Prozent der Rente als Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Nehmen wir an, er erhält 400 Euro private Rente, dann braucht er davon nur 72 Euro (18 Prozent) zu versteuern. Nehmen wir weiter an, er hat im Ruhestand einen Steuersatz von 25 Prozent, so fallen tatsächlich für ihn nur 18 Euro an Steuern an.

Würde Herr Martin hingegen eine Kapitalauszahlung auf einen Schlag vorziehen, so sind die während der Laufzeit erzielten Gewinne zur Hälfte steuerpflichtig. Vorausgesetzt, der Vertrag ist wenigstens zwölf Jahre lang gelaufen und der Versicherte ist bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt. Als Gewinn gilt die Differenz zwischen der Summe aller eingezahlten Beiträge und der späteren Kapitalauszahlung.

 

Vorsorgemodell Sofortrente 

Bei der Sofortrente zahlen Sie (in der Regel zum Ruhestandsbeginn) einmalig einen festen Betrag ein, z. B. aus einer Erbschaft oder einer Abfindung. Sie erhalten dann umgehend lebenslang eine monatliche Rente überwiesen. Die Zahlung fließt auch dann noch weiter, wenn Ihre eingezahlte Summe längst aufgebraucht ist. – Als Empfänger einer Sofortrente pockert man also darauf, ein möglichst hohes Alter zu erreichen. Die Besteuerung der Rente erfolgt hier ebenfalls nach dem Prinzip des Ertragsanteils.

 

Riester-Rente

Die Rentenauszahlungen bei der Riester-Rente zählen in der Rentenphase zu den „sonstigen Einkünften“ und sind mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Wie hoch die Steuerlast später tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrem Gesamteinkommen als Ruheständler und von der Höhe der zukünftigen Freibeträge ab.

Die volle Steuerpflicht gilt jedoch nur für Riester-Renten, die vollständig aus durch Zulagen und Steuervorteile gefördertem Kapital gezahlt werden. Manche Sparer zahlen aber auch mehr in einen Riester-Vertrag ein als nötig ist, um die vollen Zulagen und Steuervorteile zu bekommen, also einen ungeförderten Anteil. Wird aus diesem nicht geförderten Anteil der Beiträge eine Rente gezahlt, so ist dafür wiederum nur der Ertragsanteil zu versteuern.

 

Vorsorgemodell Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist ein Vorsorgemodell, bei dem der Nutzer in der Ansparfasse von Steuererleichterungen profitiert. In der Auszahlungsphase wird die Rürup-Rente dann nach dem persönlichen Steuersatz besteuert. Dabei richtet sich die Höhe der Steuerpflicht bzw. des steuerfreien Betrags der Rente nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns.

2019 sind ausgezahlte Rürup-Renten zu 78 Prozent steuerpflichtig, der andere Teil von 22 Prozent wird als Freibetrag dauerhaft festgeschrieben. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um zwei Prozent an, nach 2020 nur noch um ein Prozent jährlich. Ab 2040 ist dann die volle Rentenauszahlung steuerpflichtig. Wer also 2040 erstmals die Rürup-Rente beziehen, muss diese dann zu 100 Prozent versteuern.

Gesunde Ernaehung bei Adipositas und Übergewicht

Adipositas und Ernährung

Gesunde Ernaehung bei Adipositas und ÜbergewichtSieben Ernährungsmythen aufgeklärt – was die Forschung heute weiß

Ist Obst wirklich so gesund? Macht Essen am Abend dick? Und sind Übergewichtige selbst Schuld an ihrem Gewicht? Ernährungsmythen aufgeklärt.

Mythos 1: Im Sommer benötigen wir weniger Kalorien, weil der Körper weniger Energie verbraucht.

Stimmt nicht. Sowohl in Situationen extremer Hitze als auch Kälte ist der Energieverbrauch unseres Körpers erhöht. Das heißt, beim Frieren und beim Abkühlen benötigen wir mehr Energie. Abnehmen kann man allerdings im Sommer ein bisschen leichter, Grund ist unser generelles Ernährungsverhalten: Im Sommer essen wir lieber leichtere und kalorienärmere Speisen, im Winter mögen es viele deftig und man legt sich eher den klassischen Winterspeck zu.

Mythos 2: Obst ist gesund und man kann soviel davon essen wie man will.

Leider nicht richtig, denn auch beim Obst macht die Dosis das Gift. Früchte können außerdem auch eine Menge an Kalorien und Kohlenhydraten enthalten. Ein aktuelles Beispiel aus der Forschung zeigt, dass gerade die Fruktose, die wir verstärkt in Obst finden, ganz wesentlich bei der Entstehung der Fettleber beteiligt ist.

Mythos 3: Abends essen macht dick.

Unentschieden, hier kommt es darauf an, wie viel zum Abendessen auf den Tisch kommt. Man geht zwar davon aus, dass die Kalorien am Abend nicht gleich wieder verbrannt werden können, weil man dann ins Bett geht. Letztendlich gibt es aber keinen Beweis dafür, zu welcher Tageszeit Kalorien fürs Gewicht schädlicher sind – die Gesamtmenge, die man über den Tag verteilt zu sich nimmt, zählt. Zur Kalorienreduktion fällt es manchen leichter, auf das Abendessen zu verzichten, manche frühstücken lieber nichts. Neuere Studien legen eher nahe, dass es wichtiger ist, dem Körper ein ausreichend großes Zeitfenster zu geben, um die Nahrung zu verarbeiten – das Intervall-Fasten baut auf diese Erkenntnisse auf.

Mythos 4: Mit Light-Produkten nimmt man ab.

Stimmt nicht. In Light-Produkten wird Zucker oft durch Zuckerersatzstoffe ausgetauscht. Diese Ersatzstoffe können mehr Appetit machen oder direkt auf unsere Darmbakterien wirken. Light-Produkte können also indirekt dazu beitragen, dass man mehr Appetit hat und sogar zunimmt.

Mythos 5: Übergewichtige Menschen sind selber schuld

Stimmt nicht. Heute weiß man, dass genetische Faktoren eine ganz große Rolle bei der Ausprägung von Übergewicht und Adipositas spielen. Auch hormonelle Aspekte und unser gesellschaftliches Umfeld bedingen die Entstehung von Übergewicht. All diese Faktoren kann der Einzelne nicht aktiv beeinflussen.

Mythos 6: Übergewichtige müssen einfach weniger essen und mehr Sport treiben, dann nehmen sie schon ab.

Stimmt theoretisch. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Abnehmkonzepte, die nur darauf basieren weniger zu essen und sich mehr zu bewegen, langfristig versagt haben. Woran das liegt, weiß man nur zum Teil. Eine These lautet, dass der Körper ein einmal erreichtes Gewicht hartnäckig verteidigt. Hierbei greifen viele verschiedene Mechanismen ineinander, die dazu führen, dass der Körper immer wieder zu seinem maximal erreichten Gewicht zurück möchte. Zu diesen Faktoren gehören beispielsweise die Ausschöpfung der aufgenommenen Kalorien aus der Nahrung sowie die Regulation von Grundumsatz, Appetit und Sättigung. Diese Faktoren können wir nicht bewusst kontrollieren.

Mythos 7: Die Ursachen der Erkrankung Adipositas sind der Wissenschaft vollständig bekannt

Stimmt leider nicht. Zwar definiert auch die Weltgesundheitsorganisation Adipositas mittlerweile als eine Erkrankung. Bei der Ursachenforschung ist man jedoch immer noch bemüht, alle Faktoren für die Entstehung der Erkrankung beim einzelnen Menschen und auf gesellschaftlicher Ebene komplett zu verstehen. Nur für wenige, einzelne Fälle kann man bislang einen klaren Zusammenhang etwa zwischen einem Gendefekt und der Ausprägung von Adipositas herstellen.

Beachten Sie auch unsere weiteren Ratgeberbroschüren zum Thema Gesundheit und Ernährung.

Intervall-Fasten gesund für Senioren?

Intervall-Fasten ist derzeit in aller Munde und wird als eine wirksame Art und Weise angesehen, um einige überschüssige Pfunde loszuwerden. Intervall-Fasten – auch intermittierendes Fasten, bzw. IF genannt – ist eine Fastenform, bei der tage- oder stundenweise auf Nahrung verzichtet wird, mit dem Ziel einer langfristigen Gewichtsreduktion und einer gesundheitsfördernden Wirkungen auf den Stoffwechsel.

Eine der besonders bekannten Arten des Intervall-Fastens ist das „Dinner-Cancelling“. Hierbei wird an zwei bis drei Tagen in der Woche auf das Abendessen verzichtet. Abends werden nur Wasser, Tee oder andere kalorienfreie Getränke getrunken. Damit entsteht eine Essenspause von mindestens 14 Stunden bis zum Frühstück. Das Abendfasten soll den Insulinspiegel entlasten, die Gewichtsabnahme fördern und die Schlafqualität verbessern. Zudem soll es Alterungsprozesse vermindern und so lebensverlängernd wirken.

Aufs Abendessen verzichten?

Nun warnen Ernährungswissenschaftler vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung: Wer mit über 60 vom Nachmittag bis in den nächsten Morgen fastet, tut sich nichts Gutes. Ein langes Fasten über Nacht beeinflusst die Muskelprotein-Synthese negativ, und im Alter wird ohnehin mehr Muskelmasse abgebaut als in jungen Jahren.

Bereits ab 50 verliert jeder Mensch ca. 1-2 % Muskelmasse jährlich. In jungen Jahren kann man diesem Effekt mit Sport effektiv gegensteuern, im Alter funktioniert das nicht mehr so gut. Wer dann den Muskelabbau durch Fasten und Bewegungsmangel beschleunigt, der wird im „Zeitraffer gebrechlich“. Die unangenehmen Folgen sind Stürze und Knochenbrüche.

Wer dennoch Intervall-Fasten möchte, sollte lieber das Frühstück überspringen. Allerdings sollte man sich prinzipiell darüber im Klaren sein, das es zum Intervall-Fasten noch keine Studien mit älteren Menschen gibt. Wie sich Intervall-Fasten grundsätzlich auf einen älteren Organismus auswirkt, weiß man also noch gar nicht.

Auf die benötigte Proteinmenge achten

Auch andere Ernährungswissenschaftler betonen die Wichtigkeit des Abendessens für ältere Menschen. Diese bekämen sonst kaum die Protein-Menge, die sie täglich benötigen. Allein mit Frühstück, Mittagessen und evtl. einer kleinen Zwischenmahlzeit kommen die benötigten 1,0 bis 1,2 Gramm Protein pro Körpergewicht nicht zusammen. Empfohlen wird daher ein Abendessen mit viel Eiweiß, jedoch relativ leicht und gesund: Also lieber Vollkorn statt Weißmehl, lieber Fisch und gedünstetes Gemüse statt fettes Fleisch.

Eine gute Proteinquelle gerade für Menschen über 60 ist gedünstetes Fleisch – auch ohne weitere Beilage, z. B. Hähnchen. Wenn man regelmäßig Medikamente einnehmen muss, kann dieses jedoch manchmal etwas bitter schmecken. Tipp der Ernährungsexperten: Einige gehackte Petersilienblätter dazu essen, dann geht es besser.

Salat und Rohkost zum Abendbrot?

Und wie sieht es mit Salat, Rohkost & Co zum Abendessen aus? Kein Problem, sind sich die Experten einig, wenn diese nicht im Magen zwicken oder Sie wachhalten. Gemüse, Kartoffeln, Vollkornbrot oder Haferflocken sättigen gut, liefern Nährstoffe und sind in aller Regel leicht bekömmlich. Wer rohes Gemüse nicht mehr gut kauen kann, der kann es z. B. mit Joghurt zu eine leckeren Smoothie oder Püree verarbeiten.

In punkto Zeiten ist es ein guter Richtwert, wenn vier Stunden vor dem Zubettgehen die letzte große Mahlzeit gegessen wird. Oft kann es hilfreich sein, die Mahlzeiten auf 5 kleine statt 3 große Mahlzeiten zu verteilen, da der Magen im Alter unflexibler wird. Wer gewohnheitsmäßig früh zu Abend isst, aber erst spät ins Bett geht, für den ist sogar ein zusätzlicher Abendsnack sinnvoll. Am besten wieder Eiweiß, also Käse, Quark, Joghurt, Tofu, Ei, Fisch, Fleisch oder Hülsenfrüchte. Studien weisen darauf hin, dass eine späte Einweiß-Zufuhr die Synthese der Muskelproteine positiv beeinflusst. Für Diabetiker ist ein Abendsnack ebenfalls wichtig, um den Blutzuckerspiegel über Nacht konstant zu halten.

Jeder sollte es mit den Mahlzeiten so halten, wie er es mag und wie es ihm bekommt. Überhaupt sind Appetit und Genuss die besten Zutaten, um den Körper etwas Gutes zu tun und den Tag mit Freude zu beschließen.

Übergewicht im Alter

Und wie sieht es mit Übergewicht im Alter aus? Zwar altert jeder Mensch anders – der eine ist mit Ende 50 schon „medizinisch alt“, ein anderer erst mit 70 – aber eines ist sicher: Im Alter braucht man mehr Proteine und Nährstoffe, jedoch weniger Kalorien. Bei jeder Diät im Alter wird nicht nur Fett, sondern automatisch auch Muskelmasse abgebaut. Wer Gewicht reduzieren und ungeliebte Polster loswerden will, sollte sich deshalb vor allem mehr Bewegen. Und sich vor jeder Ernährungsumstellung beraten lassen.

Möchten Sie mehr lesen über Diäten im Vergleich? Dann holen Sie sich diesen Ratgeber, oder Sie rufen uns an für weitere Ratgeber-Broschüren:

 

Extra-Tipps:

Die besten Lebensmittel für einen entspannten Schlaf:

  • Kirschen: Enthalten viel Melatonin, ein Hormon, dass den Körper bei Dunkelheit aufs Schlafen einstellt.
  • Haferflocken: Enthalten neben Melatonin auch Vitamin D. Vitamin-D-Mangel geht auf mit Schlafstörungen einher.
  • Milchprodukte: Proteine fördern Melatonin.
  • Nüsse: Wichtige Vitamin-B-Quelle, welche die Schlafhormone fördern.
  • Fisch: Liefert dem Körper Tryptophan, welches hilft, das Schlafhormon Serotonin zu produzieren.
  • Bananen: Liefern viel Magnesium und Kalium, welche den Schlaf verbessern. Kalium senkt zudem deutlich das Risiko für einen Herzinfarkt.

Vier Menü-Tipps für den Abend:

Vorspeise: Reissalat (Vollkorn) mit Gemüse, z. B. Mais, Zucchini und Paprika

Hauptspeise: Fisch, gegrillt oder gedünstet, Pellkartoffeln und Kräuter-Quark-Dipp

Dessert: Käse oder Früchte

Vorspeise: Rührei auf Vollkornscheiben, evtl. mit Tomate und Schafskäsewürfeln

Hauptspeise: Kartoffel- oder Erbspüree mit Frikadelle (Geflügel, Rind)

Nachspeise: Joghurt mit Früchten

Vorspeise: Grünes Gemüse-Smoothie mit Flocken (Haferflocken, Schmelzflocken)

Hauptspeise: Gedünstetes Gemüse mit Tofu und Soja-Soße

Nachtisch: Griechischer Joghurt mit Nüssen (Nussmus) und Honig

Vorspeise: Gemüse-Suppe

Hauptspeise: Tafelspitz mit Meerrettich, Gemüse und Kartoffel

Nachtisch: Apfel-Zimt-Joghurt

Besser hören mit modernen Hörgeräten

Schlechtes Hören begünstigt Demenz

Besser hören mit modernen Hörgeräten

Zu eitel für Hörgeräte? Das sollten Sie sich nochmal überlegen wenn Sie schlecht hören. Denn eine neue Studie belegt: Schwache Ohren begünstigen die Vergesslichkeit. Und das erheblich – um 50 Prozent steigt das Demenzrisiko, fanden die Forscher heraus.

Mit Hörgerät der Demenz vorbeugen

Wer gut hören kann, bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter länger geistig fit – dieser Zusammenhang konnte jetzt in einer neuen großen Studie aus Taiwan bestätigt werden. Die umfangreiche Untersuchung über elf Jahre mit Gesundheitsdaten von 16.000 Teilnehmern zeigt, dass Menschen mit Hörverlust ein 50 Prozent höheres Risiko haben, an Demenz zu erkranken. Am größten ist demnach die Gefahr bei denen, die im Alter zwischen 45 und 64 Jahren schlecht hören können.
Die Studie stellt fest, dass Hörverlust bei jüngeren Menschen eine starke kognitive Einschränkung durch die eingeschränkte Sprachwahrnehmung verursacht.

Das Gehirn altert schneller

Darüber hinaus kann altersbedingter Hörverlust zu einer Beschleunigung des Alterns führen. Denn um die schwachen Ohren auszugleichen, ist durch erhöhte Höranstrengungen eine zusätzliche Aktivierung der Frontalbereiche des Gehirns erforderlich. Diese ständige Überbeanspruchung lässt es schneller altern.
Das wirkt sich auch auf die Zusammenarbeit der verschiedenen Hirnbereiche aus – was zu einer Erschöpfung der kognitiven Reserven führen kann.

Es gibt ein Gegenmittel

Die gute Nachricht: Den negativen Einflüssen von Schwerhörigkeit auf die Vergesslichkeit lässt sich entgegenwirken. So haben Studien gezeigt, dass Hörgeräte und Cochlea- Implantate den kognitiven Rückgang ausbremsen. Wichtig ist es daher, beim ersten Verdacht auf ein nachlassendes Gehör aktiv zu werden.
Tatsächlich legen die Ergebnisse der Studie nahe, grundsätzlich im mittleren Alter die Ohren vorsorglich testen zu lassen. Das geht mittlerweile ganz einfach und diskret. Unter www.audibene.de beispielsweise finden Interessierte eine Telefonnummer, über die sie sofort einen telefonischen Hörtest und eine Beratung durch fachkundige Mitarbeiter erhalten.

Telefon-Hörtest schätzt Bedarf ein

Am Ende erfolgt die Einschätzung, ob ein Problem vorliegt und bei Bedarf die Vorauswahl möglicher Hörgeräte. Wenn die Betroffenen anschließend einen der bundesweit mehr als 1.000 audibene-Partnerakustiker aufsuchen, liegen dort bereits alle Informationen und die entsprechenden modernen Hörsysteme bereit. Mit einem Rezept vom HNO-Arzt kann man dann verschiedene Hörgeräte einen Monat lang kostenlos probetragen. Die Entscheidung für ein Gerät bringt letztlich viele Vorteile – nicht nur zur Vorbeugung von Demenz, sondern auch für die Teilhabe am alltäglichen Leben, beim Fernsehen, Musikhören und im Gespräch mit Familie, Freunden und Kollegen.

Bitte beachten Sie auch unsere Ratgeberbroschüre zum Thema Hörverstärker.

Berechnung der neuen Grundrente

Die neue Grundrente kommt

Die neue Grundrennte kommt - BerechnungNach zähem Ringen hat sich die Große Koalition auf die Grundrente geeinigt. Mit ihr sollen Geringverdiener, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, von 2021 an eine Rente oberhalb der Grundsicherung – also der Sozialhilfe im Alter – erhalten. 1,2 bis 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren.  Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) versprach: „Diese Menschen müssen am Ende mehr haben, und zwar deutlich mehr haben, als die Grundsicherung“.

Bisherige Beschlüsse zur Grundrente reichen nicht

Neue Berechnungen zeigen jedoch, dass die Grundrente dafür vermutlich nicht reichen wird, weil Bezieher dieser neuen Rente rund elf Prozent Beitrag für Kranken- und Pflegekasse zahlen müssen. In der Grundsicherung hingegen fallen diese Abgaben nicht an.

Heil beschwichtigt: Bezieher einer niedrigen Grundrente könnten ja zusätzlich Grundsicherung beziehen. Dann wäre sichergestellt, dass sie in Summe mehr Geld zur Verfügung hätten als ein Grundsicherungsbezieher. Spezieller Freibetrag bei der Grundsicherung sollen dafür sorgen, sodass die Rente nicht voll verrechnet wird, sondern Rentner einen Teil davon auf die Grundsicherung obendrauf bekommen.

Hat Hubertus Heil sein Ziel verfehlt?

War das Ziel von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nicht eigentlich ein anderes?  Er wollte erreichen, dass langjährige Versicherte keine Grundsicherung mehr brauchen. Viele scheuen zum Beispiel die dabei erforderliche Offenlegung von Einkommen und Vermögen. Mit der Grundrente würden sie nun zwar bessergestellt, aber trotzdem oft nicht das Niveau der Grundsicherung erreichen.

Lesen Sie auch unsere Ratgeberbroschüre zum Thema „Die neue Grundrente – Ein unverantwortlicher Schnellschuss, der juristisch scheitern wird?“

Kredit für Senioren

Das Haus braucht eine Runderneuerung, Bad oder Küche sollen umgebaut werden oder Sie wollen einfach noch einmal auf Weltreise gehen – Gründe, einen Kredit zu beantragen, gibt es auch im Rentenalter viele. Doch meist reicht den Banken ein Blick aufs Geburtsdatum und sie lehnen den Kreditantrag ab: zu alt! Ab 60 wird es zunehmend schwieriger, einen Kredit zu bekommen. Dabei sind gerade die Älteren häufig sehr kaufkräftig, verfügen über eine gute Zahlungsmoral und können oftmals sogar eine Immobilie als Sicherheit bieten.

Im Mittelpunkt des Interesses bei Kreditanfragen von Senioren stehen Immobilienkredite und normale Verbraucherkredite.

Werden Finanzmittel für das Eigenheim benötigt, können Sie diese normalerweise aus einer Baufinanzierung beziehen und mit einer Grundschuld absichern, doch die Bank sagt trotzdem Nein. Grund hierfür ist die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKRi), die seit Anfang 2016 in Kraft getreten ist. Sie soll vor allem dafür sorgen, dass Immobiliendarlehen nur noch an Kreditnehmer vergeben werden, bei denen sicher ist, dass sie die Belastung langfristig tragen können. Das beinhaltet auch eine Abwägung, ob der Kunde noch lange genug leben wird, um den Kredit abzubezahlen. So kam es vermehrt zu Absagen an Kreditnehmer ab 60 Jahren aufwärts. Im Mai 2018 wurde jedoch die sogenannte Immobiliar-Kreditwürdigkeitslinien-Verordnung nachgelegt. Sie misst der statistischen Lebenserwartung wieder weniger Bedeutung bei und schreibt lediglich noch vor, dass eine langfristige Bedienbarkeit des Darlehens gesichert sein muss.

Einen normalen Ratenkredit zu bekommen, ist für Rentner weniger problematisch. Hierfür nehmen Banken auch dann noch Kunden an, wenn abzusehen ist, dass der Kunde den Kredit erst mit 75 oder 80 abbezahlt haben wird. Einige wenige Banken finanzieren sogar noch über das 80. Lebensjahr hinaus, jedoch ist ab 75 Jahren bei ca. 25.000 Euro Darlehen Schluss.

Diese Kriterien und Maßnahmen erhöhen die Chance einen Kredit zu erhalten

  • Wählen Sie kurze Laufzeiten (max. 3 Jahre) und niedrige Beträge. Niedrige Laufzeiten von max. 3 Jahren und möglichst geringe Kreditsummen sind anzuraten. Gerade bei über 65 Jährigen wirkt sich das positiv auf Bonität, Zinsen und Bewilligung aus
  • Ihre Schufa sollte makellos sein. Haben Sie Ihre bisherigen Kredite pflichtgemäß zurückgezahlt, besteht wenig Anlass zur Sorge.
  • Eine Restschuldversicherung bei Abschluss des Kredites sorgt für noch mehr Sicherheit und Bonität und sollte mit beantragt werden.
  • Eine Beantragung des Kredites gemeinsam mit dem Ehepartner oder Sohn / Tochter erhöht die Sicherheit für die Bank. Die Personen, welche den Kredit mit beantragen, sind im Idealfall selbst schuldenfrei und stehen in einem feste Arbeitsverhältnis. Die Bank wird in diesem Fall dem Kredit eher zustimmen.
  • Je jünger Sie noch sind, desto besser. Ab 75 Jahren wird es zunehmend schwerer, eine Zusage zu erhalten
  • Sie sollten in jedem Fall über regelmäßige Einnahmen verfügen, welche die Ausgaben deutlich übersteigen.
  • Je weniger Altschulden und Verbindlichkeiten Sie haben, desto besser.
  • Ein Sachbezug der Kredite (für Auto mit Sicherungsübereignung oder für eine Immobilie) wirkt sich positiv aus.
  • Das Beleihen einer Lebensversicherung stellt in schwierigen Fällen einen Weg dar, die Bonität zu erhöhen.

Wer einen Kredit beantragt, kommt um die Schufa-Auskunft nicht herum. Aufgabe der Schufa ist es, Daten von Verbrauchern zu sammeln und zu analysieren. Dafür arbeitet sie mit Unternehmen zusammen, die Mitglied der Schutzgemeinschaft sind, beispielsweise Banken und Sparkassen, Telekommunikationsgesellschaften, Energieversorger, Versicherungsunternehmen oder Handelsgesellschaften. In unserem Ratgeber finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Schufa und Schufa-Selbstauskunft.

Der Midi Job - die Alternative zum Mini-Job

Midi-Job – Jetzt mehr Netto vom Brutto

Der Midi Job - die Alternative zum Mini-Job

Wer heutzutage nur in Teilzeit arbeitet oder einen Minijob bzw. Midi-job ausführt, muss davon ausgehen, dass die Renten-Einkünfte im Alter eher gering ausfallen. Von dieser Gefahr sind besonders Menschen betroffen, die über einen langen Zeitraum nicht in Vollzeit beschäftigt sind.

Um Armut im Alter zu vermeiden, hat die Bundesregierung beschlossen, die Gleitzonen für sogenannte Midi-Jobs anzupassen. Zum 1. Juli steigt sie von derzeit 850,- auf 1.300 Euro. Es werden weniger Sozialabgaben fällig, so dass unterm Strich mehr Netto vom Brutto bleibt. Und es zahlt sich trotzdem für die Rente aus. Auch wer schon in Rente ist, aber noch einen Nebenjob ausübt, kann von der neuen Regelung profitieren.

Vorteile gibt es für alle, die derzeit einen Mini-Job für 450,- Euro monatlich ausüben, gern etwas mehr arbeiten würden, bisher aber vor den sprunghaft ansteigenden Sozialabgaben zurückgeschreckt sind.

Außerdem ist diese Regelung auch interessant für all jene, die die Früh- bzw. Flexirente nutzen. Für Frührentner ist derzeit ein Zuverdienst von 525,- Euro monatlich erlaubt – also mehr, als bisher mit einem Mini-Job drin ist. Diesen Betrag kann man nun voll ausschöpfen – bis zu 6.300,- Euro im Jahr dürfen es jedoch nicht werden.

Geringere Sozialabgaben bei Midi-Job

Midi-Jobber, die heute in etwa 850 Euro verdienen, werden noch mit der herkömmlichen Abgabenlast für versicherungspflichtige Arbeitnehmer von ca. 20 Prozent belastet. Ab Juli wird der Anteil bei gleich bleibender Vergütung bei unter 18 Prozent liegen. Erst ab 1.300,01 Euro trifft Angestellte die volle Abgabenbelastung. Wer ca. 700,- Euro pro Monat verdient, hat durch das neue Gesetz jährlich ca. 200,- mehr als bisher zur Verfügung.

Ein weiterer Vorteil: Bei den Midi-Jobs werden zwar weniger Rentenbeiträge abgezogen – für die Berechnung der Rente wird jedoch so getan, als ob man die vollen Beiträge gezahlt hätte. Folglich bringen Midi-Jobs überdurchschnittlich viel für die Rente. Zusätzlich interessant ist dies auch für Ehepaare, da sie die vollen Rentenbeiträge bei ihrer Steuererklärung angeben können und indirekt dann noch einen Steuervorteil durch die neue Midi-Job-Grenze verbuchen können.

Im Midi-Job werden formal alle Sozialabgaben fällig – auch für Frührentner. Dafür besteht jedoch auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kranken- und Arbeitslosengeld, Reha oder auch Urlaubsgeld. Und auch Midi-Jobs müssen mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden.

Und wie sieht es mit der Steuer aus? Ein Midi-Job ist voll steuerpflichtig, aber die Freibeträge sind meist ausreichend hoch: In Steuerklasse I liegt er bei 1.029,- Euro Brutto pro Monat – erst dann werden Steuern fällig. In Steuerklasse V hingegen liegt der Freibetrag nur bei 107,- Euro – hier dürften also auch Steuern fällig werden. Wer einen Midi-Job als Zweitjob ausübt, der muss alles versteuern, denn hier gibt es keine Freibeträge.

Höheres Einkommen durch neue Gleitzeitregelung

In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie noch einmal beispielhaft, wie sich die neue Gleitzeitregelung auf den Verdienst auswirkt:

Verdienst eigentlicher Rentenbeitrag gesparter Rentenbeitrag höhere Rente

West / Ost

450,01 21,47 20,38 4,45 / 4,79
550,- 33,17 17,98 5,43 / 5,86
650 44,87 15,58 6,42 / 6,92
750 56,57 13,18 7,41 / 7,99
850 68,27 10,78 8,40 / 9,05
950 79,97 8,38 9,39 / 10,12

Wer bereits in Frührente ist, kann sich im Folgejahr über eine doppelte Rentenerhöhung freuen: Nämlich durch die normale Rentenerhöhung und die Erhöhung, welche sich aus dem Midi-Job ergibt.

In unserer Ratgeberbroschüre „Die besten Nebenjobs für Renter“ finden Sie wichtige Tipps und Hinweise für eine Nebentätigkeit im Ruhestand.

Sozialabgaben bei der Betriebsrente

Die Sozialabgaben für Betriebsrentner waren lange Zeit ein Streitpunkt. Manche Rentner werden nämlich doppelt zur Kasse gebeten. Wer seine Betriebsrente bei einer Pensionskasse zeitweise privat finanziert hat, kann Geld zurückfordern. Doch es gibt Fristen, nach denen Ansprüche verfallen.

Der Hintergrund: Viele Rentner haben jahrelang Beiträge in ihre betriebliche Altersvorsorge gesteckt und darauf Abgaben an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Mit der Gesundheitsreform 2004 mussten sie auf die daraus resultierende Rente ebenfalls Sozialabgaben leisten.

So holen Rentner sich jetzt ihre Sozialabgaben zurück

Nun gibt es eine Entlastung für diejenigen, welche privat Geld in einer Pensionskasse angespart haben.  Wer seinen Vertrag nach Ausscheiden beim Arbeitgeber aus eigenen Mitteln weiterfinanziert hat, muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf diesen Teil der Rente jetzt keine Abgaben mehr an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Az. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15). Schätzungsweise sind mehr als eine Million Betriebsrentner von dieser Entscheidung betroffen. Für alle, die eine betriebliche Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung privat weiter bespart hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 zu ihren Gunsten (BvR 1660/08). Nun sind auch Betriebsrentner, die ihre Bezüge aus Pensionskassen oder Direktversicherung erhalten, rechtlich gleichgestellt.

Betroffene Rentner sollten jetzt schnell handeln. Bis zu vier Jahre rückwirkend können sie zu viel bezahlte Sozialabgaben zurückfordern (§ 27 Abs. 2 SGB IV). Hierzu sollten sie sich schriftlich und mit Bezug auf die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtes an die Pensionskasse wenden (und auch die Krankenkasse informieren). Die Pensionskasse muss aufschlüsseln, welche Teile der Betriebsrente privat finanziert sind und wofür demnach keine Abgaben zu zahlen sind.

Leider kann nicht jeder von dieser Entscheidung profitieren. Wer seine Beiträge zur Betriebsrente nur entrichtet hat, während er regulär angestellt war, kann auch nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kein Geld zurückverlangen. Er zahlt die vollen Abgaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Entlastung könnte hier bald von Seiten der Politik erfolgen. Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich bereits mit der Frage, wie man Betriebsrentner – angesichts finanziell gut ausgestatteter gesetzlicher Krankenkassen – in größerem Rahmen entlasten könne. Im Gespräch ist z. B. künftig einen Freibetrag (155,75 Euro) für die Betriebsrente einzuführen. Dann wäre nur den Teil der Rente mit Abgaben zu belasten, der darüber liegt.

Weitere Tipps zum Thema Rente finden Sie auch in dieser Themenübersicht.