Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Oktober

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Höhere KFZ-Versicherungsprämien

Verbraucher müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Versicherungsprämien einstellen, denn die Inflation hat Versicherer in die Verlustzone geführt. Voraussichtlich werden die deutschen KFZ-Versicherer in diesem Jahr einen Verlust von 2,5 Milliarden Euro zu verkraften haben – das ergibt eine Hochrechnung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Um wieder aus der Verlustzone zu kommen, werden die Prämien angepasst.

Wer zahlt bei Schäden durch Bäume?

Hinterlassen herunterfallende Walnüsse oder Kastanien Dellen auf geparkten Autos, haftet dafür niemand – man muss mit solchen Naturgegebenheiten rechnen (AG Frankfurt/M. Az. 32 C 365/17) Dies trifft auch auf Astbruch oder umstürzende Bäume zu, wenn diese regelmäßig gepflegt und kontrolliert wurden. Bei typischen Sturmschäden zahlt jedoch unter Umständen die eigene Kasko-Versicherung oder Gebäudeversicherung.

Hausnotrufsysteme nicht steuerlich absetzbar

Kosten für ein Hausnotrufsystem können nicht anteilig als „haushaltnahe Dienstleistungen“ von der Steuer abgesetzt werden. Begründung: Die eigentliche Leistung – nämlich die Rufbereitschaft, Entgegenname und Weiterleitung von Notrufen wird nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern außerhalb (z. B. in einem Servicecenter) erbracht. Da Entscheidungskriterium „haushaltnah“ ist hier also nicht gegeben (BFJ. Au- VI R 7/21). Anders sieht es aus, wenn mit einem Notrufsystem in einer Seniorenresidenz lediglich eine Pflegekraft auf das Zimmer gerufen wird – hier ist das Kriterium „haushaltnah“ erfüllt.

Vorsorgekur beantragen

Gesetzlich Versicherte haben in der Regel alle drei Jahre Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss ihrer Krankenkasse zu einer Vorsorgekur. Vorsorgekuren (auch „offene Badekuren“ genannt), werden vom Hausarzt als ambulante Vorsorgeleistungen verordnet, er reicht den Antrag bei der Krankenkasse ein. Wird der Antrag genehmigt, erhält der Versicherte eine Bescheinigung für die Übernahme der Kosten (einen sogenannten Kurarztschein). Damit kann aus mehr als 350 Kurorten mit individuellen ortsgebundenen Heilmitteln (z. B. Thermalwasser, Trinkkur u.v.m.) gewählt werden.

Grundsteuer

Zurzeit bekommen viele Immobilienbesitzer, die die Grundsteuererklärung gemacht haben, Post vom Finanzamt: den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. 2024 kommt dann ein dritter Bescheid von der Gemeinde. Prüfen Sie genau: Nur wer bereits gegen die ersten beiden Bescheide Einspruch erhebt, kann verhindern, dass später zu viel Grundsteuer gezahlt werden muss. Finden Sie offensichtliche Fehler zu Ihrem Nachteil, müssen Sie innerhalb eines Monats beim Finanzamt schriftlich in Einspruch gehen.

 

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Grundrente: Anspruch und Auszahlung

Mit der Grundrente soll all jenen Menschen geholfen werden, die jahrelang zwar gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben – deren Verdienst aber nicht groß genug für eine auskömmliche Rente ist. Ihre Lebensleistung soll anerkannt werden und ihnen soll der Gang zum Sozialamt erspart werden.

Doch viele Anspruchsberechtigte erhalten kein Geld, obwohl sie alle Kriterien erfüllen. Woran liegt das?

Voraussetzungen für die Grundrente

Um Grundrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, welche die Rentenkasse prüft:

  • mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten für ein teilweisen Zuschlag
  • für den vollen Zuschlag mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten
  • Durchschnittsverdienst nicht höher als 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes, mindestens jedoch 30 Prozent.

Wo Sie mit Ihrem Durchschnittseinkommen stehen, lässt sich an den Entgeltpunkten (Rentenpunkten) ablesen, die Ihnen jedes Jahr gutgeschrieben werden. Wer beispielsweise ein Gehalt bekommt, das exakt dem durchschnittlichen Verdienst aller Beschäftigten entspricht, erhält pro Arbeitsjahr 1,0 EP. Entsprechend stehen 0,8 für 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.

Gleich mehrere Klippen sind bei der Berechnung der Grundrente zu beachten.

Problem Kappung:

Gewertet werden nur Jahre, in denen man wenigsten 30% des Durchschnittseinkommens erhielt (also wenigsten 0,3 Entgeltpunkte). Wer jedoch z. B. in Teilzeit mit geringem Einkommen gearbeitet hat, erreicht die 0,3 Entgeltpunkte jährlich oft nicht. Mit der Folge, dass das Jahr nicht zählt.

Gekappt werden aber auch Jahre mit gutem Verdienst. Wer etliche Jahre mehr als 80 % des Durchschnitts verdient hat (und damit über 0,8 Rentenpunkte pro Jahr erhielt), geht ebenfalls leer aus.

Betroffen vom Problem der Kappung sind vor allem Frauen, die lange Zeit wegen der Kinder zuhause waren, dann in Teilzeit wieder ins Berufsleben eingestiegen sind und in den letzten Jahren vor der Rente wieder voll arbeiteten. Sie erhalten oft keinen Grundrentenzuschlag.

Problem Einkommen:

Der Grundrentenzuschlag wird nur gezahlt, wenn das Einkommen unter einem bestimmten Wert liegt. Maßgeblich ist jedoch nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch das des Ehepartners – dann das wird addiert. Folgende Einkommensgrenzen gelten für 2021/22:

Wird ein Einkommen von 1250 Euro für Alleinstehende bzw. 1950 Euro für Ehepaare nicht überschritten, gibt es den vollen Grundrentenzuschlag.

Bis zu einer Einkommenshöhe von 1.600 Euro bzw. 2.300 Euro werden 60 % des über 1.200 Euro bzw. 1.950 Euro liegenden Betrages vom Grundrentenzuschlag abgezogen.

Ist das Einkommen noch höher als 1.600 Euro bzw. 2.300 Euro, wird alles darüber komplett angerechnet.

Die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst. Für 2023 liegen sie bei 1317 Euro für Alleinstehende bzw. 2.055 Euro für Paare. Die Anrechnungsgrenze wird bei 1.686 Euro bzw. 2.424 Euro festgesetzt.

Problem Geltungszeitraum für die Einkommensberechnung:

Bei der Berechnung der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen gewertet, das vom Finanzamt ermittelt wurde. Und das ist oft nicht das aktuelle Einkommen (also die Rente), sondern Einkünfte aus der Vergangenheit, nämlich aus dem letzten oder sogar vorletzten Jahr.

Die Folge ist, dass viele Berechtigte in den ersten Rentenjahren gar keinen Grundrentenzuschlag erhalten, obwohl sie alle Voraussetzungen erfüllen. Im schlimmsten Fall erhalten Berechtigte erst im 3. oder 4. Rentenjahr den Zuschlag, weil erst dann die Einkünfte, die das Finanzamt rückwirkend per Steuerbescheid festgestellt hat, unter der entsprechenden Einkommensgrenze liegen. Besonders dann, wenn man in der zweiten Jahreshälfte in Rente geht und sich für die erste Jahreshälfte noch Einkünfte aus der Arbeit steuerlich auswirken.

Achtung: Der Zuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt – obwohl eigentlich alle Kriterien erfüllt waren.

Können auch Minijobber Grundrente bekommen?

Grundsätzlich ja, denn Minijob-Zeiten zählen als Grundrentenzeiten. Minijobs können also dazu beitragen, die geforderten 33 Jahre zu erreichen. Aber: Bei der Berechnung der Rentenhöhe fallen alle Zeiten mit besonders niedrigem Einkommen durch das Raster. Das heißt: Wer zumindest zeitweise mehr verdient hat, kann Grundrente bekommen.

Eine Grundrente allein mit Minijobs ist nicht möglich. Das kann auch so genannte Midijobber, Beschäftigte mit nur etwas höherem Einkommen im sogenannten Übergangsbereich, betreffen.

Welche Zeiten zählen als Grundrentenzeiten?

Als Grundrentenzeiten zählen die Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, aber auch

  • Pflichtbeitragszeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen
  • Zeiten und Leistungen bei Krankheit oder Reha
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
  • Ersatzzeiten wie zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR

Welche Zeiten zählen nicht als Grundrentenzeiten?

  • Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld I oder ALG 2 erhalten haben
  • Zeiten der Schulausbildung
  • Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente)
  • Zeiten, in denen Sie freiwillige Rentenbeiträge gezahlt haben.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Höhe der Grundrente wird für jeden Versicherten individuell errechnet. Bei der Berechnung kommen Ihre bislang erzielten Entgeltpunkte (EP) ins Spiel. So wird berechnet:

  • Zunächst wird Ihr durchschnittlicher EP-Wert errechnet. Jahre, in denen Sie weniger als 0,3 EP erhalten haben, gehen nicht in die Berechnung ein.
  • Im zweiten Schritt wird dieser EP-Wert verdoppelt, allerdings maximal auf 0,8. Die Differenz ergibt den Zuschlag.
  • Im nächsten Schritt wird der Zuschlag um 12,5 Prozent gekürzt.
  • Das Ergebnis wird mit der Zahl der Beitragsjahre multipliziert, jedoch mit maximal 35 Jahren.

Das rechnerische Maximum sind 12,25 Entgeltpunkte (0,4 x 35 – 12,5%)

Die Entgeltpunkte werden in eine Rentenzahlung umgerechnet. Jeder Entgeltpunkt steht derzeit (bis 30.6.2023) für monatlich 36,02 Euro (West) beziehungsweise 35,52 Euro (Ost). So ergibt sich aktuell ein maximaler Grundrentenzuschlag von 441 Euro.

Mehr Infos zum Thema Rente finden Sie in unserer Ratgeber-Übersicht.

Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im September

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Freunde machen gesund

Freunde sind gut für die Seele – und auch den Körper. Wer nur drei gute Freunde hat, wird seltener krank, kann besser einschlafen und wacht nachts auch seltener auf. Wer nur 30 Minuten mit Freunden spricht, hat deutlich weniger Stresshormone im Blut und bei Bluthochdruck sinkt der Wert im Schnitt um 14 mmHg, wenn wir jemanden zum Reden haben. Gleichzeitig ist das Risiko geringer, dass der Blutdruck weiter steigt.

Lieber mit Kräutern statt mit Salz würzen

Der Verzicht auf Salz kann die Ursache für viele schwere Erkrankungen deutlich reduzieren. Bei Menschen, die Salz meiden, treten Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis zu 30 % seltener auf. Das Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Schlaganfall lässt sich damit positiv beeinflussen.

Jeder sollte weniger Salz essen – auch gesunde Menschen. Denn Salz bindet Wasser im Körper und belastet Herz und Nieren. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt nicht mehr als 6 g pro Tag, das entspricht einem Teelöffel. Neuere Studien gehen davon aus, dass unser Körper nur 3 g täglich benötigt. Durchschnittlich essen wir aber täglich 10 – 12g, vor allem in versteckter Form in Brot, Käse, Wurst oder Fertiggerichten.

Weniger Rechte beim Bahnfahren

Von vielen unbemerkt ist im Juni 2023 die neue Bahnverordnung in Kraft getreten, die leider für mehrere Verschlechterungen für Zugreisende sorgt. Bei Zugverspätungen oder -ausfällen wegen Extremwetter, aber auch bei einem Suizid gibt es künftig keine Entschädigung mehr – dies zählt nun als höhere Gewalt. Und wer mit einem 49-Euro-Ticket fährt, darf nicht mehr kostenlos ICE oder IC nutzen, wenn der ursprüngliche Nahverkehrszug mehr als 20 Minuten Verspätung hat. Es dürfen grundsätzlich nur noch Nahverkehrszüge genutzt werden.

Immer mehr Fake-Shops im Internet

Die Anzahl der Anzeigen wegen Fake-Shop-Betrug hat sich binnen Jahresfrist verdoppelt, doch nur wenige Delikte werden tatsächlich angezeigt. Verbraucherschützer schätzen, dass ca. 6 Millionen Bürger pro Jahr etwas bestellen und bezahlen, was sie nie erhalten. Und Fake-Shops sind immer schwerer zu erkennen, deshalb auf Details achten: Sind die Produkte extrem günstig? Wird nur Vorkasse akzeptiert? Sind Impressum und AGB vorhanden?

Unter www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder kann man in einer Datenbank den Shop checken. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat außerdem eine Liste mit verdächtigen Fake-Shops erstellt, zu finden unter www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/online-shopping/fake-shop-liste-wenn-guenstig-richtig-teuer-wird.

Dächer im Herbst begrünen

Der Herbst eignet sich gut, um ein Gründach anzulegen. Jedes Flachdach und sogar Schrägdächer mit bis zu 45 Grad Neigung eignen sich dafür. Gründächer schaffen angenehme Temperaturen auf und unter dem Dach und geben Pflanzen und Insekten Lebensraum. Sie schützen bei Starkregen, filtern Feinstaub und mindern Lärm. Mit Folie, einer Drainage-Schicht und einer speziellen Substratmischung bereiten Sie das Dach vor, bei über 10 Grad Neigung gibt eine Schubsicherung extra Halt. Pflanzen können Sie einheimische Trockenrasen-Vegetation wie Katzenpfötchen, Scharfer Mauerpfeffer oder Kartäusernelken, aber auch Küchenkräuter wie Schnittlauch, Thymian, Oregano oder Bohnenkraut gedeihen gut auf Dächern.

 

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Reisen mit dem Wohnmobil

 

Sie haben Ihr Leben lang gearbeitet und freuen sich seit Jahren auf den wohlverdienten Ruhestand? Vielleicht haben Sie sich das Ziel gesetzt, mit einem Wohnmobil die Welt zu erkunden? In solch einem Fall sollten Sie auf einiges achten, damit Sie weder einen Bußgeldbescheid erhalten noch andere negative Überraschungen erleben.

Was sollte vor der Reise mit dem Wohnmobil geplant werden?

Viele Rentner müssen aufgrund bestimmter Erkrankungen Medikamente einnehmen. Deshalb sollte sichergestellt werden, dass Sie entweder die benötigte Menge der Medikamente mitnehmen können oder Sie sollten sicherstellen, dass Sie jederzeit ein neues Rezept erhalten. Ebenfalls sollten Sie daran denken, die Post an Verwandte, Freunde oder an ein digitales Postfach schicken zu lassen. Selbstverständlich sollte auch gewährleistet sein, dass Sie jederzeit Geld abheben können. Insbesondere bei Reisen in das Ausland sollten Sie auf diese „Kleinigkeit“ achten.

Das richtige Wohnmobil kaufen oder mieten

Das Alter bringt unweigerlich ein paar Nachteile mit sich. Eines hiervon ist die eingeschränkte Beweglichkeit, weshalb das Bett im Wohnmobil nicht zu hoch montiert worden sein sollte. Zugleich wäre es sinnvoll, wenn das Bett nicht jeden Tag aufgestellt werden muss. Deshalb wäre es hilfreich, wenn das Wohnmobil ein dauerhaftes Bett besitzt, das nicht täglich umgebaut werden muss. Abgesehen hiervon ist der Härtegrad der Matratze enorm wichtig. Denn nur beim für Sie positiven Härtegrad genießen Sie einen tiefen und somit gesunden Schlaf.

Auch die Küche erfordert ein besonderes Augenmerk, wenn die Reise länger ausfällt. Die Küche sollte voll ausgestattet sein, damit das tägliche Kochen zum Vergnügen wird und keine unnötigen Anstrengungen hervorruft.

Gibt es Vorschriften bezüglich der Reisedauer?

Die gute Nachricht lautet, dass es keine Vorschriften gibt, wie lange die Reise dauert. Es sollte lediglich beachtet werden, dass bei einem längeren und dauerhaften Aufenthalt an einem Ort eine Wohnsitz-Anmeldung notwendig wird. Das kommt jedoch erst dann zum Tragen, wenn das Wohnmobil nicht bewegt wird. Wenn Sie somit ein paar Monate an einem Ort verbleiben und danach weiterfahren, ist eine Anmeldung des zweiten Wohnsitzes auf dem Campingplatz nicht notwendig.

Sollten Sie jedoch planen, ein paar Jahre im Ausland zu verbringen, sollten Sie dies mit der Rentenversicherung absprechen. Solche Fälle werden gerne als Auswandern betrachtet und die Rente müsste weiterhin genehmigt und ausgezahlt werden. Das funktioniert jedoch nur, wenn es sich um ein europäisches Land oder ein Land mit entsprechendem Abkommen handelt.

Wo darf das Wohnmobil abgestellt werden?

Viele möchten sich den Traum erfüllen, unabhängig zu reisen und sich den jeweiligen Übernachtungsplatz spontan auszusuchen. Das könnte jedoch mit Nachteilen und sogar mit einem Bußgeld verbunden sein:

  • In den meisten Ländern ist Wildcampen absolut verboten. Das gilt auch für Wohnmobile. Deshalb darf das Fahrzeug nur an extra ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden.
  • Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Das Abstellen des Fahrzeugs, um darin zu schlafen, wenn hierdurch die Fahrtüchtigkeit wieder hergestellt wird. Regelmäßig geht die Rechtsprechung von 10 Stunden aus, nach denen jeder wieder fahrtüchtig ist.
  • Dieses kurzfristige Abstellen darf nicht zum Campen genutzt werden! Demzufolge darf weder vor dem Wohnmobil gegrillt werden, noch sollten Campingmöbel davor aufgestellt werden.
  • Ebenfalls gilt, dass das kurzfristige Abstellen zum Erholen nur einmal erlaubt ist. Das bedeutet ein sofortiges Weiterfahren am nächsten Tag.
  • Generell gilt somit, dass das Übernachten in Parkbuchten und normalen Parkplätzen verboten ist. Für eine Erlaubnis muss ein entsprechendes Verkehrsschild aufgestellt werden. Trotzdem darf das Wohnmobil nicht zu groß für den gewählten und erlaubten Parkplatz sein. Es gilt immer, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gestört werden darf.

Wichtig: Das unerlaubte Abstellen in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet kann zu einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro führen. Ein verbotswidriges Camping in anderen Situationen kann immerhin noch ein Bußgeld von 200 Euro nach sich ziehen.

Darf auf einem Privatgrundstück gecampt werden?

Das Abstellen auf einem Privatgrundstück und auch das Campen ist immer dann erlaubt, wenn der Besitzer des Grundstücks dies erlaubt. Trotzdem haben auch diesbezüglich einige Länder Vorschriften erlassen, denen zufolge zum Beispiel ein bestimmter Abstand zur nächsten Straße eingehalten werden muss. Damit soll niemand vom Camper gestört werden können.

So praktisch das Abstellen auf einem privaten Grundstück auch sein mag, so viele Probleme kann dies mit sich führen. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Campingtoilette immer fachgerecht entsorgen müssen. Das ist meistens auf privaten Grundstücken nicht der Fall. Ähnlich verhält es sich mit dem Abwasser, das ebenfalls richtig entsorgt werden muss. Ist all dies gewährleistet, steht einem kostengünstigen Aufenthalt auf einem Bauernhof oder Agriturismo nichts mehr entgegen.

Lohnt sich eine Reise mit dem Wohnmobil?

Viele Rentner möchten während Ihres Lebensabends noch einiges erleben und fremde Länder kennenlernen. Das lässt sich mit einem Wohnmobil gut umsetzen. Bei dieser Reiseart bleibt jeder flexibel und entscheidet selbst, wo er übernachtet. Allerdings ist nicht jeder Campingplatz besonders günstig und die laufenden Kosten für Gas, Abwasser und das Entsorgen der Chemietoilette sind ebenfalls nicht immer günstig. Zudem kann es auf Dauer in einem Wohnmobil sehr eng werden. Trotz alledem lässt sich bei einer Wohnmobilreise der Traum der besonderen Freiheit erfüllen.

Weitere aktuelle Informationen? Schauen Sie sich in unserer Ratgeberübersicht um.

Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss für 2022 jetzt noch schnell beantragen

Heizkostenzuschuss

Wer zu spät dran ist, geht leer aus

Es ist Sommer und keiner denkt mehr ans Heizen. Vielmehr wünscht manch einer sich etwas Erfrischung und Abkühlung. Trotzdem sollten Sie sich jetzt mit diesem Thema beschäftigen, denn wenn Sie Mittel aus dem Härtefallfonds für die Heizkosten 2022 erhalten wollen, müssen Sie handeln.

Heizen war 2022 extrem teuer. Die Preise für Heizöl, Flüssiggas, Kohle und Holz schossen im Kriegs- und Krisenjahr in die Höhe. Einen Teil der Heizkosten können sich Verbraucher in Deutschland ab 2023 über einen Härtefallfonds zurückholen. Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben – dann tun Sie das spätestens jetzt! Bereits seit Mai 2023 ist die Beantragung möglich und die Mittel sind begrenzt.

Alle, die mit Holz, Öl oder anderen „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, d. h. selbst für die Beschaffung verantwortlich sind, sollten den Heizkostenzuschuss jetzt angehen. Prüfen Sie, ob Ihnen der Zuschuss zusteht und falls ja, stellen Sie einen Antrag.

Nicht handeln müssen Gas- und Fernwärmekunden: Die haben bereits im Dezember 2022 eine Einmalzahlung erhalten und weitere Preisbremsen greifen automatisch bei Millionen Kunden. Denn Gas, Fernwärme und Strom, für die finanzielle Unterstützung bereitstehen, haben eine Gemeinsamkeit, sie kommen über lange Leitungen zum Kunden und der Staat steuert die Kostendeckel über die Energieanbieter.

Wer mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks heizt, muss bis spätestens 20.10.2023 selbst einen Antrag stellen, um den Zuschuss zu erhalten. Schnell und einfach geht das mit einem Online-Antrag bei der Brennstoffhilfe (DRiVe Antrag Brennstoffhilfe) unter https://driveport.de/brennstoffhilfe/. Unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ können Sie zuvor prüfen ob bzw. wieviel Zuschuss Ihnen zusteht.

Wichtig: Es kommt darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen bzw. wo die Feuerstätte liegt, für die Sie Härtefallhilfen beantragen. Die Antragstellung ist auf dieser Seite für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen möglich. Für Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ministerien/Behörden.

Der Antrag bei der Brennstoffhilfe ist kostenlos, soll in rund 15 Minuten gestellt werden können und eine Registrierung ist dafür nicht nötig. Rund sechs Wochen werden für die Bearbeitung der Anträge veranschlagt.

Voraussetzungen

  • Sie heizen mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks.
  • Sie mussten zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung Ihrer Energiekosten hinnehmen.
  • Nur beheizte Wohnflächen werden bezuschusst, nicht andere Flächen wie Büros oder Lager. Ab 90 Prozent Wohnflächenanteil wird pauschal vollständig gefördert.

Menschen sollen also für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Doch die Grenzen dafür sind eng gesteckt. So gibt es eine Obergrenze, die bei 2.000 Euro pro Haushalt liegt und eine Untergrenze von 100 Euro, unter der die Auszahlung entfällt.

Angelehnt an Gaspreisbremse

Der Knackpunkt ist: Damit Sie für den Zuschuss infrage kommen, müssen sich Ihre Heizkosten mindestens das Doppelte des Durchschnittspreises betragen haben. Der Staat will dann von den darüber liegenden Mehrkosten 80 Prozent übernehmen und lehnt sich damit von der Systematik her an die Gas- und Strompreisbremsen an. Hatten Sie weniger Mehrkosten, gehen Sie leer aus.

Die Formel zur Berechnung des Zuschusses lautet:

  • 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Der Referenzpreis ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte jahresdurchschnittliche Preis für den verwendeten Brennstoff:

  • Heizöl: 0,71 €/Liter
  • Flüssiggas: 0,57 €/Liter
  • Holzpellets: 0,24 €/Kilogramm
  • Holzhackschnitzel: 0,11 €/Kilogramm
  • Holzbriketts: 0,28 €/Kilogramm
  • Scheitholz: 85,00 €/Raummeter
  • Kohle/Koks: 0,36 €/Kilogramm

Beispiel: Wer 3.000 Liter Öl zum Preis von 1,60 Euro pro Liter gekauft hat, bekommt 432 Euro Förderung. Der Kunde musste pro Liter 18 Cent mehr als das Doppelte des Referenzpreises bezahlen. Das waren 540 Euro. Davon bekommt er 80 Prozent.

Neben dem Antrag benötigen Sie folgende Dokumente im PDF-Format (Papierdokumente vorher einscannen oder abfotografieren):

  • Den aktuellen Feuerstättenbescheid
  • Jede Rechnung
  • Kontoauszüge, auf denen die Bezahlung der Rechnung nachvollziehbar ist, alternativ Kreditkartenabrechnungen/Quittungen
  • Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 war
  • Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, sowie Selfie (fotografisches Selbstporträt) mit Vorderseite des Personalausweises (für Privatpersonen)

Firmen und Organisationen müssen vorher eine Firmenakte bei driveport.de anlegt haben. Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen ihre Teilungserklärung, einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis sowie im Falle der Vertretung durch eine Verwaltungsgesellschaft einen Nachweis für diese (bspw. Handelsregisterauszug).

Außerdem ist auch eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung nötig.

Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weiterreichen. Insgesamt stellt der Bund dafür 1,8 Milliarden Euro bereit.

Weiterführende Informationen zum Thema Heizen finden Sie in unserem Ratgeber Heizkostenzuschuss und zukunftsfähiges Heizen.

 

 

Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Juli

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Renten steigen im Juli

Jetzt steht es fest, ab Juli 2023 steigen die Renten im Westen Deutschlands um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Damit gilt dann am Sommer ein einheitlicher Rentenwert vom 37,60 Euro je Entgeltpunkt. Das heißt, für alle, die noch berufstätig sind, steigen auch ihre Rentenansprüche entsprechend.

Gleiches Gehalt auch im Minijob

Minijober haben Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte, wenn sie die gleiche Tätigkeit und die gleiche Qualifikation haben. Das geht jetzt aus einem wichtigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 5 AZR 108/22). Ein höherer Planungsaufwand beim Einsatz von Minijobbern rechtfertigt keinen Lohnabschlag.

Zustimmung notwendig

Wer in einer Eigentumswohnung lebt und auf seinem Balkon oder seiner Terrasse Sonnenkollektoren anbringen möchte, benötigt hierfür die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Dies gilt auch, wenn die Kollektoren andere Eigentümer nicht beeinträchtigen, urteilte das Amtsgericht Konstanz (Az.: 4 C 452/22).

Teilschuld bei zu hoher Geschwindigkeit

Auf deutschen Autobahnen gibt es zwar kein Tempolimit – aber wer schneller als mit dem Richtwert 130 km unterwegs ist, hat bei einem Unfall eine Teilschuld (25%), auch wenn er den Unfall eigentlich gar nicht verursacht hat, so ein Urteil das Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 7 U 41/22).

Geldabheben jetzt auch bei Rossmann

Kunden der Drogeriekette Rossmann können jetzt ab einem Einkaufswert von 10,- Euro auch gleich Bargeld abheben. Hierzu einfach den gewünschten Betrag nennen, per Karte zahlen und zusätzlich das Geld auszahlen lassen. Diesen Service gibt’s auch bei dm, Aldi, Lidl, Edeka u.a., fragen Sie einfach an der Kasse nach.

Erbschaftssteuer auf Immobilien

Eine vererbte Immobilie bleibt steuerfrei, wenn der Ehegatte oder die Kinder das Familienheim weiter als selbstgenutzte Wohnung bewohnen – unabhängig von ihrem Wert. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn die Immobilie mindestens 10 Jahre lang als Erstwohnung bzw. Familienheim genutzt wurde und wenn auch der Erblasser bis zu seinem Tod die Immobilie als Wohnung nutzte. Muss ein Erbe (z. B. der betagte Ehegatte) ausziehen, weil er pflegebedürftig wird, ist ebenfalls keine Steuer fällig.

 

Weitere Infos zu Top-Themen gewünscht? Dann schauen Sie sich in unserer Ratgeber-Übersicht um!

Häertefallfonds für DDR-Rentner

Härtefall-Fond für DDR-Rentner

Häertefallfonds für DDR-Rentner

Einmalig bis zu 5.000 Euro für Rentner aus der DDR – wer hat Anspruch?

Jahrzehntelang rangen Rentner um die Anerkennung und Auszahlung ihrer DDR-Zusatzrenten. Auch viele geschiedene Frauen kämpften darum, dass sie genauso behandelt werden wie Frauen im Westen. Ein Härtefallfonds soll jetzt helfen. Auf Antrag gibt es bis zu 5.000 Euro extra. Der Antrag ist bis spätestens 30.09.2023 zu stellen.

Die Hintergründe

 Durch das Renten-Überleitungsgesetz von 1991 wurden viele Menschen benachteiligt, deren Ansprüche aus der DDR nun nicht mehr galten. Da betrifft z. B. all jene Berufsgruppen, die Anspruch auf eine Zusatzrente hatten und diese „verloren ging“, z. B. Angestellte bei der Bahn und Post, des Gesundheitswesens oder der Braunkohle-Industrie. Ebenso benachteiligt wurden Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion sowie zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen.

Für Frauen im Osten gab es nach einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich. Auch Frauen, die für die Kindererziehung oder für die Pflege von Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzierten, erhielten hierfür keinen Ausgleich. Das war auch kein Problem, weil das DDR-Rentensystem dies ausglich. Mit der Rentenüberleitung verloren viele Frauen dann nachträglich bis zu 1/3 ihrer Rentenansprüche, da in der DDR nur die letzten 20 Berufsjahre zählten, im Westen das ganze Arbeitsleben. Heute erhalten 50 Prozent der Frauen, die in der DDR geschieden wurden, eine Rente unterhalb der Armutsgrenze

Härtefall-Fond wird eingerichtet

500 Millionen Euro stellt der Bund nun für einen Härtefall-Fond zur Verfügung, aus denen auf Antrag Betroffene mindesten 2.500 Euro als Einmalzahlung erhalten sollen. Die neuen Bundesländer werden angeregt, einer Stiftung beizutreten und zusätzliches Geld einzuzahlen, sodass die Leistungen verdoppelt werden könnten. (Mecklenburg-Vorpommern hat dem bereits zugestimmt.)

Bis dahin war es jedoch ein langer Weg. Die Einführung des Härtefall-Fonds ist der Hartnäckigkeit einiger Betroffener und dem Engagement einzelner Bundestagsabgeordneter zu verdanken. Der „Runde Tisch Rentengerechtigkeit“ geht von ca. 500.000 Betroffenen aus, die durch das Renten-Überleitungsgesetz von 1991 benachteiligt wurden. Um die Ungerechtigkeit auszugleichen, wurden 10.000 bis 20.000 Euro je Betroffene gefordert – als ein Vielfaches der Summe, die der Härtefall-Fond nun in Aussicht stellt.

Anerkennung an Bedingungen geknüpft

Der „Runde Tisch Rentengerechtigkeit“ kritisiert zudem: „Mit der Einrichtung des Härtefall-Fonds gesteht man seitens des Bundes zwar grundsätzlich die berechtigen Ansprüche ein, weigert sich dann aber erneut, allen Berechtigten wenigsten eine angemessene Entschädigung zu gewähren.“

Die beschlossene Pauschale von 2.500 Euro reicht gerade mal für 200.000 Menschen. Viele der Betroffenen dürften also leer ausgehen, da die Auszahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Ansprüche auf Zusatz-Renten von immerhin 17 Berufsgruppen kommen nur zur Geltung, wenn die Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt bedürftig sind, d. h. eine Rente in der Nähe der Grundsicherung erhalten.

Bei geschiedenen Frauen gilt als Voraussetzung, dass die Ehe mindestens 10 Jahre bestanden haben muss und Erziehungszeiten für mindestens ein Kind gelten. Zudem muss die Ehe zwischen dem 1.7. 1977 bis 31.12.1991 geschieden worden sein. (Hintergrund: Der Versorgungsausgleich im Westen wurde am 1.7.1977 eingeführt. Frauen, die dann geschieden wurden, erhielten Entgeltpunkte vom Partner, weil sie z. B. die eigene Berufstätigkeit zugunsten der Familie reduzierten.) Die Bedingungen schließen jedoch viele Frauen aus.

Letztlich ist der Härtefall-Fond weit davon entfernt, alle Ungerechtigkeiten abzumildern. Und für viele kommt der Fond zu spät. Ursprünglich waren es 800.000 betroffene Frauen, von denen in den vergangenen über 30 Jahren viele verstorben sind. Ähnlich dürfte sich bei den anderen Anspruchsberechtigten abzeichnen.

So funktioniert der Härtefall-Fond

Voraussetzungen zum Erhalt der Einmalzahlung für Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung:

 Die Personen sind vor dem 2. Januar 1952 geboren UND haben am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung von insgesamt weniger als 830 Euro netto (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) bezogen UND

  1. wurden entweder nach mindestens 10-jähriger Ehe nach DDR-Recht geschieden und haben in der Ehe mindestens ein Kind erzogen oder
  2. ihre Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Erziehungsrente) hat nach dem 31. Dezember 1996 begonnen und sie haben in der ehemaligen DDR (längstens bis zum 31. Dezember 1991) eine dieser fünf Situationen durchlebt:

1.) mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen gearbeitet oder

2.) mindestens 4 Jahre lang Familienangehörige gepflegt und deshalb ihre Beschäftigung vollständig aufgegeben oder

3.) mindestens 5 Jahre lang in einer „bergmännischen Tätigkeit“ im Sinne des DDR-Rechts in der Carbochemie/Braunkohleveredelung gearbeitet oder

4.) ihre Beschäftigung aufgegeben, weil Sie für insgesamt mindestens 10 Jahre mit Ihrem Ehegatten für einen dienstlichen Aufenthalt in das Ausland gereist sind oder

5.) nach Beendigung ihrer aktiven Laufbahn als Balletttänzerin oder Balletttänzer am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung bezogen

Anspruchsberechtigt sind auch Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion (Kontingentflüchtlinge).

Anspruch: einmalig 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro, wenn sich die jeweilige Landesregierung beteiligt.

Antragsfrist: 30.09.2023 – danach werden keine Anträge mehr akzeptiert

Auszahlung: 2024

Anträge: Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Tel. 0800 100 04 80 80, www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Home

Infos und Auskünft

  • Stiftung „Härtefallfonds“, montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634; Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum, E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de
  • Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2023/haertefallfonds-antragsformulare-liegen-vor.html;
  • Verein DDR-Geschiedener Frauen: http://verein-ddr-geschiedener-frauen.org/uncategorized/einrichtung-des-haertefallfonds/

Weitere Informationen zum Thema Rente finden Sie in unserer Übersicht Rente & Vorsorge.

Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Juni

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Fahrkosten für Pflegebedürftige

Bringen Sie pflegebedürftige Angehörige regelmäßig zu Ärzten oder anderen Terminen, können Sie die Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen. Ob Sie Pauschalen oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, hängt von den tatsächlich entstandenen Kosten ab.

Über den Pflege-Pauschbetrag gibt es je nach Pflegegrad zwischen 600 und 1800 Euro. Der Pflege-Pauschbetrag bietet einige Vorteile. Zum Beispiel ist für die Beantragung in der Steuererklärung kein Nachweis von Belegen notwendig (§ 33b Abs. 6 EStG). Und es wird keine zumutbare Belastung abgezogen (weil es sich hier um eine besondere außergewöhnliche Belastung handelt).

Allerdings ist der Pflege-Pauschbetrag an einige Voraussetzungen geknüpft: Es handelt sich um einen Angehörigen, die Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt, es erfolgt keine Vergütung und die Steuer-ID des Pflegebedürftigen muss angegeben werden.

Rechte bei Flugausfall

Beim Streik am Flughafen ist der Flieger ausgefallen? Wie ärgerlich! Ihre Fluggastrechte (Schadenersatz) können Sie noch bis zu 3 Jahre nach der Flugannullierung beim Luftfahrtunternehmen geltend machen. Reagiert dieses nicht, können Sie nach zweimonatiger Wartezeit auch eine Schlichtungsstelle einschalten, z. B. beim Bundesamt für Justiz oder anerkannte privatrechtliche Schlichtungsstellen wie die söp e. V. Sie können auch einen Dienstleister einschalten, wie z. B. Flightright oder FairPlane. Doch diese verlangen Provisionen von bis zu 30 Prozent und übernehmen oft nur Erfolg versprechende Fälle.

Sicherheit zu Hause

Die Initiative „Das sichere Haus“ empfiehlt, sich auch zu Hause zwei Feuerlöscher zuzulegen, einen für den Flur und einen in der Küche. Beide sollten die Brandklasse A, B und idealer Weise auch F haben. Die Geräte sollten der DIN-Norm DIN EN 3 entsprechen und das CE-Zeichen tragen. Feuerlöscher sollten alle sechs bis 10 Jahre ausgewechselt werden.

Besser schlafen

Sie können schlecht schlafen? Dann geht es Ihnen wie jeder 2. Frau bzw. jedem 4. Mann in Deutschland. Doch die Naturapotheke hält einige Helfer bereit: Extrakte der Wurzel des Echten Baldrians interagieren mit speziellen Botenstoffen im Gehirn und erleichtern das Ein- und Durchschlafen. Verwendet werden vor allem Trockenextrakte, diese sollten jedoch in einer ausreichend hoher Dosis vorhanden sein (300 – 600 Milligramm) – und eine Besserung stellt sich erst nach zwei- bis vierwöchiger Behandlung ein.

Auch die Flavonoide aus der Passionsblume können bei nervöser Unruhe und Schlafstörungen Linderung bringen – Passionsblumenkraut gibt es als Tee, Tropfen oder Dragees. Lavendel wirkt ebenfalls schmerzlindernd, beruhigend und angstlösend. Diese Heilpflanzen wirken ohne Gewöhnungseffekt und ohne Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit oder Konzentration.

Weitere Infos zu Top-Themen gewünscht? Dann schauen Sie sich in unserer Ratgeber-Übersicht um!

Warum Insulin manchmal nicht richtig wirkt

In Deutschland erkranken etwa 600.000 Menschen im Jahr neu an Diabetes. Viele von ihnen müssen Insulin spritzen. Gerade anfangs kann es zu großer Verunsicherung kommen, wenn das Insulin nicht so wirkt, wie man es erwartet. Aber auch für geübte insulinpflichtige Patienten kann sich plötzlich die Frage stellen: Warum wirkt mein Insulin anders als sonst?

Das Hormon Insulin ist für uns überlebenswichtig, da es die Aufnahme von Glucose in die Körperzellen und damit den Blutzuckerspiegel reguliert. Gebildet wird es in der den Betazellen der Langerhansschen Inseln, daher der Name Insulin. Im Juli 1921 gelang erstmals die Isolierung von Insulin und vor 100 Jahren, im Januar 1922, konnte einem an Diabetes Typ-1 erkrankten Jungen mit verabreichtem Insulin das Leben gerettet werden.

Beim Diabetes mellitus Typ-1 wird kein oder kaum Insulin produziert, beim Diabetes Typ-2 reagieren die körpereigenen Zellen nicht mehr ausreichend empfindlich auf das Hormon. Verwendet wird in der Regel Humaninsulin, das mit Hilfe von gentechnisch veränderten Bakterien oder Hefepilzen hergestellt wird oder verschiedene Insulinanaloga, die entweder besonders schnell oder sehr langsam wirken.

Im Verlauf der Erkrankung beurteilen Arzt und Patient immer wieder, ob das derzeit angewendete Insulin noch die nötige Wirkung zeigt. Vorausgesetzt wird dabei immer die ordnungsgemäße Anwendung des Medikaments. Verschiedene Gründe können die Wirksamkeit des Insulins beeinflussen:

Die Spritztechnik

Bei der Spritztechnik können sich immer wieder Anwendungsfehler einschleichen, auch wenn Sie zuvor eine ausführliche Schulung beim Haus- oder Facharzt erhalten haben. Die meisten Diabetiker nutzen einen PEN, entweder für den Einmalgebrauch oder mit Patronen zum Nachfüllen. Gespritzt wird in der Regel in das Unterhautfett, z. B. in Bauch, Oberschenkel, Gesäß.

So spritzen Sie richtig: Bilden Sie mit zwei Fingern eine Hautfalte, setzen die Nadel im 45 oder 90 Grad Winkel an und drücken den Auslöseknopf des PENs bis zum Anschlag hinunter. Die Nadel fährt dann automatisch aus und spritzt das Insulin. Warten Sie ca. 10 Sekunden, dass sich das Insulin verteilen kann, bevor Sie die Nadel entfernen. Achten Sie auf den korrekten Zusammenbau des PENs beziehungsweise dessen Handhabung. Beides ist in der Packungsbeilage der PENs bebildert dargestellt.

Pennadeln sind sterile Einmalartikel, die so dünn geschliffen sind, dass sie die Haut kaum verletzten. Werden sie mehrfach verwendet, können Gewebeverletzungen, Infektionen und eine schlechtere Aufnahme des Insulins erfolgen.

Die Einstichstelle

Als Spritzstelle kommen verschiedene Körperstellen infrage. Kurz wirkendes Normalinsulin (Alt-Insulin) und schnell wirkende Insulinanaloga sollten in das Bauchfett gespritzt werden, da der Körper es hier am schnellsten aufnehmen kann. Genau gegenteilig verhält es sich beim Basalinsulin, das möglichst langsam seine Wirkung entfalten soll. Daher eignet sich dafür der Oberschenkel besonders gut.

Insuline sollten nicht in den Oberarm gespritzt werden, da hier das Unterfettgewebe zu dünn ist und die Gefahr besteht, den Muskel zu treffen, was eine schnellere Resorption von Insulin zur Folge hat. Außerdem kann es hier leichter passieren, die Nadel in einem falschen Winkel aufzusetzen.

Auch wenn man mit einer bestimmten Stelle besonders gut zurechtkommt, sollte man regelmäßig die Einstichstelle wechseln. Wird immer wieder an derselben Stelle gespritzt, kann es zur Bildung von Narbengewebe und Verhärtungen kommen, was wiederum zu einer geringeren Aufnahme von Insulin führen kann.

Die Lagerung

Unter zwei Grad und über 40 Grad kann die Wirkung von Insulin verloren gehen. Dann zerfällt das enthaltene Eiweiß, das Insulin wird trüb oder flockig. Die Wirkweise ist dann nicht mehr gegeben. Lagern Sie Ihr Insulin daher am besten bei vier bis acht Grad im Kühlschrank (Gemüsefach oder Seitenfach).

Auch beim Transport im Winter und im Sommer sollten Sie auf die richtige Temperatur achten, denn im Auto kann es schnell sehr warm oder kalt werden. Ihre Medikamente sollten Sie daher möglichst in eine Kühl- oder Transporttasche abholen. Insulin in Kühltaschen jedoch nicht direkt auf gefrorene Kühlakkus legen!

Auf Reisen ist die Lagerung des Insulins eine besondere Herausforderung. Dafür sind im Handel jedoch eigens konstruierte Kühl- und Transporttaschen erhältlich. Wer eine Insulinpumpe verwendet, muss an heißen Tagen darauf achten, diese nicht zu sehr der Sonne auszusetzen. Bei einem sommerlichen Ausflug oder am Badesee können sonst schnell Temperaturen von über 30 Grad erreicht werden.

Übrigens: Auch der Körper reagiert anders auf das Insulin, wenn die Temperaturen sehr hoch sind. Diabetiker sollten an diesen Tagen besonderes Augenmerk auf ihren Flüssigkeitshaushalt legen und viel trinken.

Die Haltbarkeit

Ungeöffnete Insulin-Packungen können so lange verwendet werden, wie das aufgedruckte Haltbarkeitsdatum aussagt. Vorausgesetzt, es unterliegt den empfohlenen gekühlten Temperaturen. Geöffnetes Insulin kann man ca. vier Wochen -auch ungekühlt- aufbewahren. Überlagertes Insulin verliert oder ändert seine Wirkweise, es sollte also keine Verwendung mehr finden. Schreiben Sie deshalb das Datum auf die Patrone, wenn Sie das Insulin öffnen oder aus dem Kühlschrank nehmen.

Insulin und Gewichtszunahme

Wie viel Insulin ein Mensch benötigt (Basalbedarf), errechnet der Arzt anhand individueller Faktoren. Unter anderem spielt das Körpergewicht eine Rolle. Der typische Gesamtbedarf liegt zwischen 0,5 und 1 I.E. pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Nimmt man nun nennenswert zu oder ab, muss natürlich auch die Menge des Insulins angepasst werden, da es sonst zu einer Über- oder Unterdosierung kommen kann.

Wechselwirkung mit anderen Medikamenten

Es gibt eine ganze Reihe von Medikamenten, die den Blutzucker beeinflussen und somit auch die Wirkung des Insulins verstärken oder schwächen können. Dazu gehören unter anderem einige Antibiotika, verschiedene Antidepressiva, Medikamente zur Durchblutung, Schilddrüsenhormone, ACE-Hemmer und auch einige Schmerzmittel.

Insulin und Psyche

Auch psychische Faktoren können Einfluss auf den Zuckerspiegel von Diabetes-Patienten haben. Dazu kommt, dass Diabetiker häufiger als die restliche Bevölkerung, unter Depressionen und Angststörungen leidet. Wer niedergeschlagen ist, achtet manchmal auch weniger auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten und einen gesunden Lebensstil.

Blutzucker dauerhaft zu hoch

Insulin sollte den Blutzucker eigentlich auf einem gesunden und stabilen Level halten. Doch es kann vorkommen, dass er trotzdem dauerhaft zu hoch ist, das Insulin kann dadurch immer schlechter wirken. Mögliche Ursachen können sein:

  • Infekte (vor allem mit Fieber) und Entzündungen
  • Nierenerkrankungen
  • Nebenwirkungen von Medikamenten
  • Andere Erkrankungen

Einer Blutzuckererhöhung sollten Sie immer frühzeitig entgegenwirken. Ansonsten droht eine Hyperglykämie, die langfristig schwere Organschäden hervorrufen und im schlimmsten Fall tödlich enden kann.

Ebenso gefährlich ist eine Unterzuckerung (Hypoglykämie), der häufigste Notfall unter den Akutkomplikationen. Sie äußert sich durch Schwitzen, Blässe, Herzjagen und Zittern und Krampfanfällen und kann ebenfalls lebensgefährlich sein.

Mehr zur Thema erfahren Sie auch im Ratgeber Diabetes.

Jetzt hat Schimmel Hochsaison

 

Vor allem im Frühling und im Herbst – bei sparsamem Heizen und falschem Lüften aber auch über die Wintersaison – blüht in vielen Wohnungen der Schimmel. Was Sie dagegen tun können und wie Sie Ihre Gesundheit schützen.

Warum sich Schimmel bildet

Gerade in der Übergangszeit sind die Außenwände starken Temperaturunterschieden ausgesetzt. Oft kommen eine hohe Luftfeuchtigkeit und zu seltenes Lüften hinzu. Stehen dann auch noch Möbel direkt an der Wand, sodass keine Luftzirkulation bzw. Hinterlüftung möglich ist, kommt es leicht zu Schimmelbildung.

Die Luft ist in der Lage, je nach Lufttemperatur unterschiedlich große Wasserdampfmengen aufzunehmen. Trifft nun gesättigte Luft auf kühlere Oberflächen, sinkt das Feuchtigkeitstragevermögen an diesen Flächen ab und Wasser kondensiert. Dadurch gelangt frei verfügbare Feuchtigkeit an Oberflächen. Befinden sich jetzt entsprechende Mikroorganismen in der Nähe, können diese durch die neu entstandenen Bedingungen mit ihrer Stoffwechseltätigkeit und Zellteilung beginnen. Die Taupunktunterschreitungen an den Außenwänden ist also der auslösende Faktor für die Schimmelbildung und Schimmel-Kolonien können sehr bald in Form von schwarzen oder grünen Flecken wahrgenommen werden. Tritt ein Befall auf, sollten Sie schnell handeln, denn Schimmel-Kolonien neigen dazu, sich rasant auszubreiten.

Punktueller Befall

Stellen Sie nur kleine Schimmelstellen von wenigen Quadratzentimetern fest, können Sie dem Befall selbst zu Leibe rücken. Solche Stellen kommen beispielsweise oft in Altbauten an der Laibung neben dem Badfenster vor. Nehmen Sie hierzu ein reichlich mit Alkohol, Brennspiritus oder auch Flächendesinfekionsmittel getränktes Stück Küchenrolle und putzen Sie die Flecken einfach weg. Die genannten Mittel tötet Schimmel gut ab. Wichtig ist dabei, stets mit einem nassen Tuch zu arbeiten, um die Sporen zu binden. Entsorgen Sie das benutzte Tuch dann unverzüglich und noch feucht im Müll außerhalb der Wohnung. Lüften Sie anschließend gut und lassen Sie die Stellen trocknen. Ein übertriebener Selbstschutz ist hierbei nicht notwendig, eine Atemschutzmaske und Handschuhe zu benutzen, kann jedoch nicht schaden.

Der Auslöser für solche Art von Schimmelstellen kann in baulichen Mängeln liegen, machen Sie sich daher auf Ursachensuche. Das können Kältebrücken sein, etwa durch unsachgemäß eingebaute Fenster, oder auch defekte Fensterdichtungen, welche die Oberflächen auskühlen lassen, sodass sich dort verstärkt Tauwasser niederschlagen kann. Sprechen Sie hierzu auch Ihren Vermieter an.

Flächiger Schimmel an den Wänden

Sollen großflächig befallenen Schimmelstellen entfernt werden, steht zunächst der Gesundheitsschutz im Vordergrund. Die Schimmelsporen kann man sich als extrem kleine und leichte Fasern von wenigen Tausendstel Millimetern vorstellen. Es genügt ein Lufthauch, um die Sporen in der Umgebung zu verteilen, was zu weiterer Kontamination und zu gesundheitlichen Schäden führen kann.

Vermeiden Sie daher den Kontakt mit Schimmelsporen und mit den Chemikalien bei der Beseitigung des Schimmels, indem Sie Gummihandschuhe, eine FFP2- oder FFP3-Maske und einen dichten Augenschutz (z. B. Staubschutz- oder auch Taucherbrille) tragen. Sinnvoll ist auch ein Wegwerf-Maleroverall, den Sie nach der Aktion entsorgen können. Der ganze Aufwand ist nötig, um durch die Putzaktion keine allergischen Reaktionen durch die Schimmelsporen auszulösen.

Häufig tritt großflächiger Schimmelbefall an den Außenwänden auf, wenn Möbel zu dicht an der Wand stehen und keine Luftzirkulation stattfinden kann. Es kann aber auch ein Bauschaden mit durchfeuchtetem Mauerwerk vorliegen.

Schimmelstellen bis zur Größe von einem halben Quadratmeter können Sie selbst beseitigen, für alles andere sollten Sie sich an einen Fachbetrieb wenden.

Die Vorgehensweise bei flächigem Schimmelbefall ist aufwendig, denn der Schimmel wird vielfach bereits die Tapete durchwachsen haben. Sie muss also runter. Hier keinesfalls trocken arbeiten, die Tapete abreißen oder mit einem Spachtel abkratzen! Tragen Sie am besten verdünnten Tapetenkleister mit einer Leimbürste auf – und das weit über die Schadstellen hinaus. Wenn die Tapete ganz durchgeweicht ist, lässt sie sich mitsamt den Sporen einfach ablösen und in gut verschlossenen Abfallsäcken im Müll entsorgen. Die notwenige Einwirkzeit lässt sich dadurch erreichen, dass man eine dünne Abdeckfolie aus dem Renovierungsbedarf flächig auf den Kleister aufbringt, damit das Gemisch nicht vorzeitig trocknet.

Es sollten keine Kleisterreste und keine Schimmelstellen auf dem Putz verbleiben. Notfalls müssen verbliebene Stellen mit einem Tellerschleifer bearbeitet werden. Auch hierbei sollten Sie feucht arbeiten.

Anschließend wird die Wand mit fungiziden Spezialmitteln aus dem Baumarkt oder mit verdünntem Chlorreiniger abgewaschen und gründlich getrocknet.

Entgegen der landläufigen Meinung eignen sich Essig oder Essigreiniger nicht, um Schimmel zu beseitigen und einen Wiederbefall zu vermeiden. Essig hinterlässt ein saures Milieu, dass den Wiederbefall eher fördert als verhindert. Um ein basisches Milieu zu schaffen, können Sie die Wände mit Soda- oder Natronlösung nachwaschen. „Chemische Keulen“ z. B. auf Basis von Wasserstoffperoxid finden Sie im Baumarkt.

Auch die Verwendung von Streichkalk kann zuverlässig vor einem erneuten Schimmelbefall schützen. Jedoch lassen sich mit Streichkalk behandelte Flächen nicht übertapezieren. Mieter sollten daher mit Ihrem Vermieter Rücksprache halten.

Angeschimmelte Möbel

Meist hat es nicht nur die Wand, sondern auch die Möbel erwischt. Angeschimmelte Möbelrückwände können Sie mit Alkohol abwischen. Ist der Befall sehr stark, wechseln Sie die typischen Hartfaserplatten bei modernen Selbstmontagemöbeln durch zugeschnittene Platten aus dem Baumarkt aus. Bei Massivmöbeln können Sie auch mit Alkohol und feiner Stahlwolle arbeiten. Vorsicht – polierte Oberflächen vertragen keinen Alkohol (und natürlich auch keine Stahlwolle). Versuchen Sie hier, den Schimmel mit Wasser abzuwaschen. Auch Hitze tötet Schimmel ab – die Benutzung einer Heißluftpistole ist einen Versuch wert.

Sind Polstermöbel betroffen, schauen Sie zunächst, ob die Bezüge zur Reinigung abgenommen werden können. Ist das nicht der Fall, können Sie nur versuchen, diese mit Alkohol, Polstershampoo und gründlichem Lüften im Freien zu retten. Allerdings sind die Erfolgsaussichten eher gering, hier hilft meist nur noch die Entsorgung.

Schimmelbefall vorbeugen

  • Eine ausreichende Wärmedämmung der Innen- und Außenwände unterbindet das Eindringen von Wasser in das Mauerwerk und verhindert Wärmebrücken.
  • Drei bis vier Mal täglich Stoßlüften sorgt für den optimalen Luftaustausch.
  • Um Schimmelbefall vorzubeugen, müssen alle Räume beheizt werden und die Türen geschlossen bleiben. In Wohnräumen ist eine Temperatur von mindestens 15 °C notwendig.
  • Die Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40 % bis 60 % liegen. Ein höherer Wert begünstigt die Schimmelbildung, da Schimmelpilze sich gern in feuchten Räumen ansiedeln.
  • Möbelstücke dürfen nicht direkt an Außenwände gestellt werden, damit die Luft zirkulieren kann.
  • Nasse Oberflächen wie Duschwände im Bad sollten sofort abgetrocknet werden, da sie der perfekte Nährboden für Pilze sind.

Weitere Themen rund um Ihre Gesundheit finden Sie in unserer Themenübersicht Gesundheit.