Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im November

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Keine Chance für Lebensmittelmotten

Lebensmittelmotten sind lästige Zeitgenossen, denn sie vernichten die befallenen Lebensmittel und vermehren sich zudem rasant. Häufig bringen wir Mehl- oder Dürrobstmotten schon mit dem Einkauf nach Hause, manchmal fliegen Sie auch einfach zum Fenster herein. Damit Sie den Befall von Lebensmitteln rechtzeitig erkennen, kritische Lebensmittel am besten in Gläsern oder dichten Kunststoff- oder Keramikbehältern aufbewahren, denn durch Papier und Plastik fressen sich Motten mühelos durch. Durchsichtige Behälter sind ideal, denn dann erkennen Sie die Gespinnste und Larven besser. Befallene Lebensmittel sollten Sie sofort außerhalt der Wohnung entsorgen und den Schrank gründlich reinigen, dabei die Ritzen nicht vergessen.

Immer weniger Frauen erhalten Witwenrente

Nur noch rund 4,5 Millionen Frauen erhalten eine Witwenrente (1992 waren es noch weit über 5 Millionen). Der Grund: Zu hohe eigene Einkünfte bei immer mehr Frauen. Zwar gibt es einen monatlichen Freibetrag (derzeit 1.038 Euro im Monat), aber alle Einkünfte darüber werden angerechnet und könnten die Witwenrente so stark kürzen, dass nichts mehr ausgezahlt wird. Renten-Experten fordern seit langem eine Reform dieser Rente und empfehlen Paaren sogar das sogenannte Renten-Splitting als Absicherung. Beim Rentensplitting bestimmen die Partner gemeinsam, dass die von ihnen in der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine gesetzliche Rente gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt werden.

Verwilderte Schrebergärten

Rund 5 Millionen Gartenliebhaber sind Mitglied in einem Kleingartenverein. Über 13.000 gibt es davon deutschlandweit. Doch wer seinen Schrebergarten verwildern lässt, der muss nicht nur mit einer Kündigung rechnen, sondern sogar mit einer Räumungsklage. Dass dies rechtens ist, bestätigt das Amtsgericht Köln in einem aktuellen Urteil (Az: 211 C 137/23). Auch Krankheit schützt davor nicht, denn es sei zumutbar, sich entgeltlich Hilfe zu organisieren, wenn man selbst gesundheitlich nicht in der Lage ist, den Garten zu pflegen.

Wegen Krankheit in Rente

Wer gesundheitlich stark eingeschränkt ist, kann grundsätzlich zwischen der Rente bei Erwerbsminderung und der Rente für Schwerbehinderte wählen. Zwischen den beiden Renten gibt es jedoch gravierende Unterschiede, sowohl bei der Zugangsberechtigung als auch beim finanziellen Aspekt. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, sollten Sie sich genau beraten lassen und auch immer eine Probe-Berechnung durchführen lassen, am besten von einem unabhängigen Rentenberater.

Test für Darmkrebs zuverlässig

Eine Koloskopie ist zwar noch immer die beste Methode der Früherkennung bei Darmkrebs. Jedoch auch ein Stuhltest für zu Hause (iFOBT-Test) kann das Risiko, an dieser Krebsart zu sterben, um 33 Prozent senken, wenn er jährlich durchgeführt wird. Das ergab eine aktuelle US-Studie. Für Menschen, die eine Darmspiegelung aus Angst oder Scheu nicht wahrnehmen möchten, können diese Tests also eine fast ebenbürtige Alternative darstellen.

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Oktober

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Neue Regeln für Winterreifen

Ab 1. Oktober 2024 treten in Deutschland neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Bislang waren auf winterlichen Straßen auch Reifen mit dem M+S-Symbol (Matsch und Schnee) zugelassen. Mit der neuen Regelung muss nun jeder Winterreifen das Alpine-Symbol aufweisen. Das künftig verpflichtende Alpine-Symbol besteht aus einem Piktogramm mit Berg und Schneeflocke. Es bestätigt, dass die Reifen herstellerunabhängig auf ihre Wintertauglichkeit getestet wurden. Das M+S-Symbol hingegen kann vom Hersteller selbst vergeben werden.

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht nach Paragraph 2 (3a) der Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet, dass man bei Schnee, Glatteis, Reif und Schneematsch nur fahren darf, wenn an allen Radpositionen Winterreifen montiert sind. Wer gegen die Vorschriften verstößt und beim Fahren ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 60 Euro rechnen – bis zu 80 Euro, wenn er andere behindert.

Zwiebelblumen noch im Oktober pflanzen

Sie haben Ihre Zwiebelblumen für nächstes Jahr noch nicht gepflanzt? Dann sollten Sie das noch im Oktober erledigen. Der Herbst ist die optimale Pflanzzeit, weil noch Wurzeln ausgebildet werden und die Blumen sich an ihren neuen Standort gewöhnen können. Die Winterruhe ist zusätzlich gut für die Pflanzen. Am besten werden die Zwiebeln beim Pflanzen nach Größe und in Gruppen gestaffelt. Einzelne Pflanzen kommen nämlich nicht so gut zur Geltung.

Gesetzliche Teilrente darf Betriebsrente blockieren

Einige fitte Senioren entscheiden sich für eine Teilrente und arbeiten dann noch weiter. Viele Betriebsrenten werden nur ausgezahlt, wenn auch gleichzeitig eine volle gesetzliche Rente ausgezahlt wird. Zum Beispiel im öffentlichen Dienst ist das der Fall. Diese Verknüpfung ist rechtmäßig, sagen mehrere Gerichtsurteile. Wer also plant, nur eine Teilrente zu beantragen, sollte gleichzeitig immer prüfen, ob dann noch der Anspruch auf eine Betriebsrente erfüllt ist.

Rentenbeitrag und Mini-Job

Gut 1,2 Millionen Rentner haben einen Mini-Job, um etwas dazuzuverdienen. Wer geschickt vorgeht, kann dabei die Rente auf Dauer nachhaltig erhöhen. Dazu muss zu Beginn des Minijobs lediglich angegeben werden, dass man sich NICHT von der Rentenbeitragspflicht befreien lassen möchte. Nach 3,5 Jahren amortisiert sich der „Verlust“ der abgeführten Beiträge und erhöht die Rente dauerhaft.

Kontoauszüge kontrollieren

Leider kommt es immer wieder zu Datenlecks, z. B. bei Internetshops, Versicherern oder Fitnessstudios. Drei Viertel aller Firmen beklagten im letzten Jahr Datendiebstähle – so viel wie nie. Mit den erbeuteten Kontodaten buchen windige Firmen immer öfter unerlaubt Geld von Konten ab. Deshalb sollten Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig prüfen und ggf. schnell reagieren. Die Polizei rät, dabei auch auf kleinere Beträge zu achten, die mit harmlosen Bezeichnungen wie „Monatliche Beitragszahlung“ oder „Bestellung vom …“ versehen sind. Wenn Sie eine unerlaubte Abbuchung feststellen, sollten Sie sofort die Bank informieren und um Rückbuchung bitten. Und Anzeige erstatten.

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im September

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Neue App zu Produktrückrufen

Virenlastige Produktionschargen oder ein Splitter im Marmeladenglas – ob eine Rückrufaktion erfolgt, hat man bisher eher zufällig mitbekommen. Um das zu ändern, wurde kürzlich die Website „lebensmittelwarnung.de“ vom Bundesamt für Verbraucherschutz um eine kostenlose App mit gleichem Namen ergänzt. Bei einem Rückruf sendet die App dem Nutzer sofort eine Warnung aus Mobiltelefon.

Handy und Tablets vor Überspannung schützen

Wenn Sie den Akku Ihres Handys oder Tablets richtig laden, verlängern Sie deren Lebenszeit deutlich. So ist es beispielsweise wichtig, zuerst das Ladegerät in die Steckdose zu stecken und anschließend das Handy oder Tablet anzuschließen. Grund: Beim Einstecken des Netzteils in die Steckdose lassen sich kurze Spannungsspitzen nicht vermeiden. Wenn das Ladekabel schon am digitalen Endgerät angeschlossen ist, kann es zu Schäden wie beispielsweise Datenverlust kommen.

Paypal vorerst unangefochtener Marktführer

Ende des Jahres wird es voraussichtlich nicht mehr möglich sein, online mit Girodirekt/Paydirekt zu bezahlen. Das gemeinsame Zahlungsverfahren der deutschen Banken und Sparkassen waren entwickelt worden, um dem US-Marktführer PayPal Konkurrenz zu machen. Erst 2021 fusionierten die beiden Dienste, konnten ihren Marktanteil aber nicht in den zweistelligen Bereich erhöhen. Jetzt soll mit der European Payments Initiative (EPI) ein zumindest teilweises europäisches Zahlungssystem als ein erfolgreicherer Nachfolger entstehen.

Linderung für Long Covid

Circa 10 Prozent aller Menschen, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, leiden teilweise bis heute an den Langzeitfolgen der Infektion. Um Symptome wie Müdigkeit und Atemnot deutlich zu lindern, kommt nun eine Kombination von Cholesterinsenkern und Bluthochdruck-Medikamenten zum Einsatz. Eine neue Studie aus Marburg legt als Grund für Long Covid einen veränderten Cholesterinstoffwechsel und eine lang anhaltende Fehlsteuerung des Blutdrucks nahe, auf deren Regulierung die neue Therapie zielt.

Heilpflanzen-Tipp im September: Kapuzinerkresse

Sie ziert Gärten oder Balkone: die kletternde oder am Boden kriechende Kapuzinerkresse-Pflanze mit ihren leuchtend gelb-orangen bis roten Blütenblättern. Essbar sind ihre Blüten und junge, frische Blätter. In beiden stecken sog. Senfölglykoside, die der Pflanze die Schärfe und antibakterielle Eigenschaften geben und auch gegen etliche Virusarten und Pilze wirksam sind. So wird Kapuzinerkresse bei einer aufkeimenden Blasenentzündung oder häufig wiederkehrenden Nasennebenhöhlen-Entzündungen und Atemwegsinfekten eingesetzt. Für die arzneiliche Verwendung werden die Wirkstoffe der getrockneten Pflanzen als Dragees angeboten.

 

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im August

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Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Moos in Gesteinsritzen leichter entfernen

Auf einem gepflegten Grundstück kann Moos in den Ritzen von Pflaster oder Steinen die Ästhetik empfindlich stören. Das Moos per Hand herauszukratzen ist mühsam und zeitraubend. Aber es muss auch nicht gleich die große chemische Keule hervorgeholt werden: Cola unverdünnt auf das Moos gegeben, entfernt es dank der enthaltenen Phosphorsäure zuverlässig.

Vorsicht Trickbetrüger

Seien Sie am Telefon doppelt vorsichtig. Derzeit rufen vermehrt Betrüger an, die behaupten, im Auftrag des Verbraucherschutzes Versicherungen anzubieten – vor allem im Norden Deutschlands. Das ist falsch, warnt die Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Holstein. Die Verbraucherschutzzentralen treten niemals unaufgefordert mit Kunden in Kontakt. Nehmen Sie solche Anfragen nicht ernst und geben Sie keine persönlichen Daten preis.

Renten und Steuern

Rückwirkend ab 2023 müssen Neurentner weniger von Ihrer Bruttorente versteuern: 82,5 Prozent (statt bisher 83 Prozent). Für Neurentner ab 2024 sind es 83 Prozent statt bisher 84 Prozent. Der Prozentsatz der zu versteuernden Altersrente für Neurentner steigt jährlich also nur noch 0,5 Prozentpunkte an. Dadurch soll eine Doppelbesteuerung von Rententeilen verhindert werden.

Widerspruch per E-Mail reicht nicht aus

Ein Urteil des LSG Hessen (Az. L 4 SO 180/21) bestätigt es: Gegen Behördenbescheide kann nicht mittels einer einfachen E-Mail Widerspruch eingereicht werden. Für die elektronische Form ist eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. die Versendung per De-Mail erforderlich, da bei einfachen E-Mails nicht sicher ist, ob Sie vom Adressaten des Bescheides stammen. Bleibt also im Zweifelsfall nur die gute, alte schriftliche Form.

TELEKOM Auskunftsende

Die Telekom stellt ihre Telefonauskunft zum 1. Dezember 2024 ein. Inlands- und Auslandsauskünfte sowie der Weckservice fallen ersatzlos weg. Grund ist die mangelnde Nachfrage: Waren es 1995 noch rund 550 Millionen Anfragen, so sind es heute weniger als 2 Millionen Anfragen pro Jahr.

Probiotika bei Chemotherapie

Eine chinesische Studie untersuchte jetzt, ob die Gabe von Probiotika für eine bessere Verträglichkeit der Chemotherapie sorgen kann. Tatsächlich litten Patienten seltener unter Beschwerden wie Durchfall, auch wurde die Darmflora nicht so stark in Mitleidenschaft gezogen.

 

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Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Juli

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Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Gerüche, die Mücken gar nicht mögen

Sommerzeit – Mückenzeit. Um den Abend auf der Terrasse ohne die lästigen Blutsauger zu genießen, können neben den üblichen Repellents in Form von Sprays oder Einreibungen auch einige natürliche Tricks helfen. Probieren Sie einmal, Gewürzpflanzen aufzustellen: Kräuter wie Minze und Eukalyptus, Zitronenmelisse, Thymian, Basilikum, Rosmarin und Lavendel mögen Mücken gar nicht und drehen schnell wieder ab. Auch Tomatenpflanzen versprühen einen intensiven Geruch, denn Stechmücken versuchen zu meiden. Zusätzlich können Sie ätherischen Öle verwenden, um Mücken fernzuhalten, z. B. mit Zitronengras-, Minze-, Eukalyptus-, Zimt-Duft durch eine Duftlampe verdampfen lassen.

Mietsache Küchenmöbel

Haben Sie eine Wohnung mit Küchenmöbel und -geräten gemietet, können Sie keinen pauschalen Austausch verlangen, weil die Geräte nicht mehr modern sind oder der Stromverbrauch zu hoch ist. Wird aber z. B. der Backofen nicht mehr richtig warm oder ist eine Herdplatte ausgefallen, können Sie Instantsetzung verlangen. Da die Reparatur nach 10 Jahren meistens nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist, wird es in vielen Fällen ein neues Gerät geben. Welches und wie stromsparend das ist, entscheidet jedoch der Vermieter.

Mikroplastik

Überall im menschlichen Körper ist Mikroplastik zu finden, unter anderem im Blut, in der Leber, im Darm, im Herzen und neueren Studien zufolge sogar im Gehirn. Ob Mikroplastik gesundheitsschädlich ist, dazu fehlten bisher noch verlässliche und vergleichbare Studien. In einer italienischen Studie zeigt sich im Tierversuch, dass die Belastung mit Mikroplastik das Risiko für Schlaganfälle oder Herzinfarkte erhöhen kann. Auch Versuche an Mäusen ergaben, dass die Partikel zu Verhaltensänderungen bei den Tieren führen, Entzündungen hervorrufen und die Fruchtbarkeit senken können. Unklar ist, inwieweit diese Erkenntnisse auf den Menschen übertragbar sind.

Doch wie kommt Mikroplastik überhaupt in die Umwelt? Zum einen durch bewusst zugesetztes Mikroplastik wie etwa Granulat auf Sportplätzen und Partikeln in Kosmetik, aber auch durch Prozesse wie dem Reifenabrieb beim Fahren oder durch Waschen synthetischer Kleidung. Außerdem entsteht Mikroplastik, wenn größere Kunststoffgegenstände wie etwa Plastiktüten oder Flaschen durch die Einwirkung von Sonne, Wind und Wellen zerfallen.

Kontaktloses Zahlen mit NFC sicher

Im Vorfeld der Einführung der NFC-Technologie hatten Experten gewarnt, dass es möglich sei, die Karte unkontrolliert auszulesen (was in einem Laborversuch auch gelungen war). In der Praxis haben sich diese Befürchtungen nicht bestätigt. Nach Angaben des Kreditkartenanbieters VISA besteht beim kontaktlosen Zahlen kein erhöhtes Betrugsniveau. Die überwiegende Mehrheit der Zahlungen im stationären Handel wird inzwischen kontaktlos getätigt.

Aus Sicherheitsgründen muss bei höheren Beträgen oder nach 5-malige Einzelzahlungen die PIN eingegeben werden. Wird die Karte gestohlen, kann der Dieb also theoretisch 5 Mal einkaufen, solange die Karte nicht gesperrt ist. Der maximale Eigenanteil, den mal als Schaden tragen muss, liegt in der Regel bei 50,- Euro, drüber hinausgehende Schäden werden von der Bank getragen.

 

 

 

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Notfall Tetanus

Gartenarbeit entspannt und hält fit. Was viele jedoch nicht wissen: Bei der Gartenarbeit kann man sich ganz leicht mit Tetanus (Wundstarrkrampf) infizieren. Die Erkrankung kann durch Sporen von Bakterien ausgelöst werden, die in eine Wunde eindringen. Tetanus ist lebensbedrohlich, aber mit einer Impfung können Sie einer Erkrankung vorbeugen.

Tetanuserreger sind Anaerobier. Das heißt, sie vermehren sich unter Sauerstoffmangel. Besonders häufig kommt der Erreger in der Erde sowie in Tierkot wie Pferdemist vor. Die Bakterien können prinzipiell in jede Wunde eindringen. Besonders in tiefen, verschmutzten Wunden finden die Keime ideale Bedingungen vor, um sich zu vermehren. Aber auch kaum sichtbare Verletzungen wie kleine Hautabschürfungen oder ein Dorn im Finger können sich infizieren.

Haben Sie sich verletzt und nun eine offene Wunde, gelangen die Bakterien durch die Haut in den Körper. Häufig geschieht dies durch Nägel, Messer, Werkzeuge, Holzsplitter oder Dornen, an denen die Erreger haften.

Das Gefährliche: Erste Symptome können erst Wochen später auftreten

Meist treten erste Symptome nach vier bis 30 Tagen auf. Fällt es Ihnen schwer, den Kiefer zu öffnen, und zeigen Sie die typischen Anzeichen wie eine verkrampfte Gesichts- und Rückenmuskulatur, wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Bei Verdacht auf Tetanus überweist er/sie Sie in der Regel in ein Krankenhaus, wo der Erreger mithilfe einer Spezialdiagnostik nachgewiesen werden kann.

Folgende Symptome weisen auf eine Infektion hin:

  • Muskelkrämpfe im Bereich um die Wunde bis hin zu plötzlichen Zuckungen größerer Muskelgruppen
  • Verkrampfte Kau- und Gesichtsmuskulatur mit unnatürlichem Gesichtsausdruck (scheinbares Grinsen)
  • Kiefersperre und Schwierigkeiten, den Mund zu öffnen
  • Stark überstreckte Rücken- und Nackenmuskulatur
  • Schluckschwierigkeiten
  • Abgeschlagenheit
  • Unruhe
  • Kopfschmerzen
  • Erhöhte Temperatur oder leichtes Fieber

Tetanus ist nicht ansteckend! Familienangehörige und Pflegepersonal sind also sicher.

Kennen Sie Ihren Impfstatus?

Der wirksamste Schutz vor Tetanusinfektionen ist die Impfung mit inaktiviertem Tetanusgift. Sie gilt als gut verträglich und schützt zu fast 100 Prozent vor der Wirkung des Tetanusgifts. Kinder werden zur Grundimmunisierung dreimal geimpft. Die erste Auffrischung bekommen Kinder mit 5 bis 6 Jahren, dann erneut im Alter von 9 bis 16 Jahren. Bei Erwachsenen ist aller 10 Jahr eine Auffrischungsimpfung notwendig. Wann Sie das letzte Mal gegen Tetanus geimpft wurden, finden Sie in Ihrem Impfausweis.

Therapie

Vor allem bei einer größeren Verletzung und tiefen Wunden ist das Risiko einer Tetanus-Infektion hoch. Auch Brandwunden können sich infizieren. Suchen Sie in diesem Fall zur Sicherheit Ihre Hausarztpraxis oder ein Krankenhaus auf, dort wird die frische Wunde gereinigt und eine Tetanusspritze gegeben, wenn nicht klar ist, ob ein Impfschutz besteht.

Bei Verdacht auf eine Infektion erhalten Betroffene Antibiotika, um die Tetanusbakterien abzutöten und Antikörper, um die Giftstoffe der Erreger unschädlich zu machen. Weil sich so häufig nicht alle Toxine neutralisieren lassen, erfolgt bei einer Tetanusinfektion die Behandlung auf der Intensivstation. Dort werden Medikamente gegeben, um die Muskulatur zu entspannen und die Herz- und Kreislauffunktion sowie die Atmung sicherzustellen.

Wer hat ein erhöhtes Risiko?

Zwar sollte sich jeder gegen Tetanus impfen lassen. Besonders wichtig ist das aber für ältere Menschen und Diabetespatienten mit Durchblutungsstörungen, Wunden oder Hautausschlägen. Um die Infektion bei Neugeborenen zu verhindern, sollte die werdende Mutter ausreichend geimpft sein. Denn die schützenden Antikörper gegen das Tetanusgift gelangen aus dem Blut der Mutter über die Plazenta zum Kind.

Impfung nach jeder Verletzung notwendig?

Um jedes Infektionsrisiko zu vermeiden, gehen Ärztinnen und Ärzte oft auf Nummer sicher und impfen bei jeder größeren Verletzung – gerade wenn nicht sicher ist, ob der Tetanusschutz noch ausreicht. Bei kleineren sauberen Wunden reicht in der Regel eine einmalige Auffrischung aus. Bei tiefen, verschmutzten oder größeren Verletzungen sowie unklarem Tetanusschutz kann zusätzlich zur Auffrischung ggf. bereits nach 5 Jahren die Gabe von Tetanusantikörpern notwendig sein. Sie helfen dem Körper, Tetanuserreger abzutöten.

Keine bleibende Immunität

Auch nach einer überstandenen Tetanusinfektion sollte man sich regelmäßig impfen lassen. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Infektionskrankheiten kann man sich auch nach einer überstandenen Infektion immer wieder neu anstecken.

Keine Chance für Tetanus: Erste Hilfe bei Wunden

Die folgenden Erste-Hilfe-Maßnahmen helfen Ihnen bei offenen Wunden, einer Tetanusinfektion vorzubeugen:

  • Entfernen Sie Fremdkörper, die in eine Wunde gelangt sind. Dazu können Sie einen Mulltupfer oder bei grobem Schmutz vorsichtig eine sterile Bürste mit abgerundeten Borsten verwenden.
  • Spülen Sie die Wunde mit lauwarmem Leitungswasser. Dadurch beugen Sie vor, dass sich die Erreger in der Wunde vermehren. Reinigen Sie auch Schürfwunden gründlich.
  • Desinfizieren Sie die Wunde mit einem Wunddesinfektionsmittel. Nutzen Sie dafür beispielsweise gebrauchsfertige Desinfektionssprays aus der Apotheke.
  • Decken Sie leichte Schürfwunden mit einem Pflaster ab, nachdem Sie sie gereinigt haben. Ist Ihre Verletzung tiefer oder wurden Sie von einem Tier gebissen, decken Sie die Wunde mit einem keimfreien Tuch ab und verbinden Sie sie mit einer Mullbinde.

Suchen Sie nach der Erstversorgung Ihre Ärztin oder Ihren Arzt auf. Sie oder er kann Ihre Wunde genau untersuchen, sie reinigen und auch Ihren Impfstatus überprüfen – nehmen Sie dazu möglichst Ihren Impfpass mit in die Praxis.

Feucht oder trocken?

Je nach Wundart sind verschiedene Verbandmaterialien für die Wundversorgung geeignet. Oberflächliche Schürfwunden heilen mit feuchten Wundauflagen oft besser. Sie erleichtern zudem den Verbandwechsel. Neben klassischen Pflastern, Mullbinden und Kompressen für kleine Alltagsverletzungen sollte die Hausapotheke auch feuchte Wundauflagen enthalten.

Wichtig: Größere oder bereits infizierte Verletzungen sowie Wunden bei Menschen mit Durchblutungsstörungen oder chronischen Krankheiten wie Diabetes müssen immer ärztlich versorgt werden.

Tetanus und Sepsis

Tetanus und Sepsis (umgangssprachlich Blutvergiftung) werden manchmal miteinander verwechselt. Sepsis ist jedoch die schwerste Verlaufsform einer Infektion. Der Auslöser für eine Blutvergiftung kann eine Verletzung am Finger, ein Insektenstich, aber auch eine Grippe oder Lungenentzündung sein. Die Erreger (nicht nur Tetanusbakterien) und ihre Gifte breiten sich dabei über das Blut im gesamten Körper aus. Das Immunsystem reagiert mit starken Entzündungsreaktionen, die sich auch gegen körpereigene Organe richten und zu Organversagen führen. Mögliche Zeichen einer Sepsis sind:

  • Fieber oder Unterkühlung, Schüttelfrost
  • plötzliche Schläfrigkeit, Verwirrtheit
  • schneller Herzschlag, hoher Puls
  • niedriger Blutdruck
  • schnelle, schwere Atmung, Luftnot
  • (Muskel-)Schmerzen
  • blässlich graue Haut
  • Austrocknen, kein Wasserlassen
  • Übelkeit, Erbrechen, Durchfall

Ohne schnelle Behandlung im Krankenhaus verläuft eine Sepsis meist tödlich. Bei Verdacht im Zusammenhang mit einer Verletzung sollte man umgehend den Notarzt (112) rufen. Gegen Sepsis selbst gibt es keine Impfung!

Weitere interessante Ratgeber zu Thema Gesundheit finden Sie in unserer Themen-Übersicht Gesundheit.

Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im Juni

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

Teuer: Verkehrssünden aus der Schweiz

Bußgeld aus der Schweiz wird jetzt auch in Deutschland vollstreckt. Bislang war es so: fuhr jemand in der Schweiz rund 20 km/h zu schnell mit dem Auto, wurde ein Bußgeld von umgerechnet 184 Euro (180 Franken) fällig. Doch solange nicht geplant war, nochmals in die Schweiz zu reisen, konnten Betroffene die Sache einfach aussitzen. Das ist mit einem neuen Vertrag zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik nun nicht mehr möglich.

Giersch: leckeres Unkraut

Nicht ärgern – einfach essen! So lautet die Devise, wenn man Giersch im Garten hat. Er breitet sich durch sein weit verzweigtes Wurzelgeflecht sehr stark aus und wuchert gerne mal andere Pflanzen zu. Die möglichst jungen Giersch-Blätter können roh in Salate gegeben werden, werden wie Spinat gekocht oder passen als Würzkraut – ähnlich wie Petersilie – auf viele Gerichte. Auch die Blüten, die etwas süßlich schmecken, kann man im Salat verwenden. Giersch ist eine wahre Vitamin-C-Bombe, enthält aber auch viele Mineralstoffe, ätherische Öle und Flavonide, die freie Radikale binden oder auch antibakteriell wirken.

App DB-Streckenagent wird eingestellt

Wenn Sie bisher die Bahn-App DB Streckenagent genutzt haben, müssen Sie sich nun davon verabschieden, denn sie wird eingestellt. Diese App hat es ermöglicht, von der Haustür bis zum jeweiligen Ankunftsort die gesamte Strecke im Blick zu haben – inklusive Aktualisierungen im Verspätungsfall. Die App soll aber nicht komplett eingestampft, sondern durch die App Regio Guide ersetzt werden. Ob alle Features dabei übernommen werden, ist nicht bekannt.

Schneidebrettchen richtig reinigen

In modernen Küchen stehen Schneidebretter aus Holz – wie in alten Zeiten. Auch der Reinigungstrick ist altbewährt: Mit einer halben Zitrone einreiben, Salz draufstreuen und nach 15 Minuten noch mal mit der Zitrone abwischen – das desinfiziert. Einfacher geht es bei Plastik- oder Glasbrettchen. Stellen Sie die Küchenbretter einfach in die Spülmaschine und waschen Sie sie bei mindestens 60 Grad.

Sozialbeiträge zurückerstatten lassen

Wer neben der Rente noch arbeitet, muss sowohl von der Rente als auch vom Gehalt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen – aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei einer durchschnittlichen Rente plus Gehalt liegt man schnell darüber (2023 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 4987,50 Euro) – und zahlt somit zu viel Sozialbeiträge. Die Beiträge werden jedoch nicht automatisch zurückgezahlt, sondern müssen mit einem formlosen Antrag bei der Krankenkasse zurückgefordert werden. Das geht bis zu 4 Jahre rückwirkend, daher die jährlichen Meldungen vom Arbeitgeber und der Rentenkasse genau kontrollieren.

 

 

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Cholesterin – wie viel Ei darf es sein?

 

Cholesterin ist ein notwendiger Baustein der Zellmembranen aller Körperzellen. Auch bei der Verdauung ist die Substanz unverzichtbar: Sie wird zum Beispiel zur Bildung der Gallensäuren benötigt. Darüber hinaus spielt Cholesterin bei der Produktion von wichtigen Hormonen eine essenzielle Rolle. Doch zu viel „schlechtes“ Cholesterin im Blut gefährdet Herz und Kreislauf. Was beeinflusst die Cholesterinwerte und sind Eier mit ihrem hohen Cholesteringehalt wirklich ein Problem?

Was hat es mit dem Cholesterin auf sich?

Cholesterin ist ein körpereigener, wasserunlöslicher Stoff, der in jeder Körperzelle vorkommt und für lebenswichtige Funktionen gebraucht wird: Er hält die Zellmembranen stabil und ist für die Produktion von Gallensäuren und Hormonen wie Testosteron und Östrogen unentbehrlich. Ein kleiner Teil des Cholesterins wird mit der Nahrung aufgenommen, das meiste jedoch vom Körper selbst in der Leber gebildet. Von hier aus gelangt es mit einem Transportvehikel als LDL-Cholesterin über die Blutbahn zu den einzelnen Körperzellen.

Gesundheitsschädigend ist Cholesterin nur dann, wenn das Gleichgewicht zwischen der Bildung und dem Abbau von Cholesterin gestört ist. Normalerweise reguliert der menschliche Körper die Cholesterinreserven sehr genau und kann den Eigenbedarf auch ohne äußere Zufuhr über die Nahrung decken.

Essen wir beispielsweise wenig cholesterinhaltige Lebensmittel wie Eier oder Butter, bildet der Körper selbst mehr davon. Andersherum funktioniert dieses Prinzip auch: Nimmt der Körper viel Cholesterin über die Nahrung auf, sinkt die Eigenproduktion. Wenn dieser körpereigene Regulationsmechanismus, der auch durch genetische Faktoren oder andere Stoffwechselstörungen beeinflusst wird, nicht mehr funktioniert, steigt der Cholesterinanteil im Blut.

Cholesterin ist nicht gleich Cholesterin: HDL und LDL einfach erklärt

Da unser Blut zu rund 90 Prozent aus Wasser besteht, eignet es sich auf den ersten Blick nicht als geeignetes Transportmittel für das in der Leber gebildete Cholesterin, denn fetthaltige Substanzen (zum Beispiel Olivenöl oder eben auch das Cholesterin) lösen sich nicht in Wasser. Aber der Körper nutzt einen Trick: Er umschließt die fettähnliche Substanz mit einer Hülle aus sogenannten Lipoproteinen und schickt es verpackt auf die Reise.

Lipoproteine bestehen aus Eiweißen (Proteinen) und Fetten (Lipiden). Mediziner unterteilen zwei Lipoprotein-Arten, die als Transportvehikel des Cholesterins dienen. Sie unterscheiden sich in erster Linie durch ihren Lipidanteil:

HDL: High Density Lipoproteine – geringer Lipidanteil

LDL: Low Density Lipoproteine – hoher Lipidanteil

Das Gesamtcholesterin setzt sich aus den beiden „Gegenspielern“ LDL-Cholesterin und HDL-Cholesterin sowie aus anderen Partikeln zusammen. LDL transportiert Cholesterin von der Leber zu den anderen Organen, während das HDL überschüssiges Cholesterin zurück zur Leber bringt, wo es abgebaut wird. Wenn das LDL-Cholesterin steigt, kommt es auch zur Erhöhung des Gesamtcholesterins.

Wie werden die Cholesterinwerte überhaupt ermittelt?

Hierfür wird zunächst eine Blutprobe benötigt. Im Labor bestimmt man die Werte des Gesamtcholesterins, HDL-Cholesterins sowie LDL-Cholesterins. Die Cholesterinwerte werden in der Einheit mg/dl (Milligramm pro Deziliter) oder in mmol/l (Millimol pro Liter) angegeben. Unter Umständen ist auf dem Laborzettel auch das relative Verhältnis zwischen HDL- und LDL-Cholesterin vermerkt, dies wird als LDL/HDL-Quotient bezeichnet. Bei Werten über 3,5 liegt ein Risiko vor.

Welche Cholesterinwerte gelten als gefährlich?

Cholesterin Zielwerte Das Tückische an zu hohen Cholesterinwerten ist, dass man sie nicht spürt. Daher sollte jeder seinen Cholesterinwert kennen und regelmäßig messen lassen. Ab welcher Höhe die Werte gefährlich werden, ist jedoch sehr individuell und abhängig von Vorerkrankungen.

Risiko LDL-Cholesterin*

extrem (nach 2 Herzinfarkten innerhalb 2 Jahren) 1,0 mmol/l – 40mg/dl
sehr hoch (Arteriosklerose) 1,4 mmol/l – 55mg/dl
hoch (Diabetes über 10 Jahre) 1,8 mmol/l – 70mg/dl
moderat (Diabetes unter 10 Jahre) 2,6 mmol/l  – 100mg/d
niedrig 3,0 mmol/l  – 116mg/d

(Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)

* Für die Cholesterinwerte gibt es zwei gleichwertige Maßeinheiten, die regional unterschiedlich genutzt werden.

Zu hohes LDL-Cholesterin kann schwerwiegende Folgen haben. Es begünstigt unter anderem eine Gefäßverkalkung, die sogenannte Arteriosklerose. Dabei lagern sich in einem über Jahre andauernden Prozess immer mehr LDL-Cholesterin und weiße Blutkörperchen in die Gefäßwände der Arterien ein. Diese Ansammlung von Lipiden und anderen Stoffen wird als Plaque bezeichnet. Plaques können zur Verengung der Blutgefäße oder gar zum kompletten Gefäßverschluss führen. Als Folgen sind – je nach betroffener Region – Durchblutungsstörungen, ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt möglich.

Eier und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Der Verzehr von Eiern hat keinen Einfluss auf das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Typ-2-Diabetes und Risikofaktoren wie Blutzucker-, Cholesterin- oder Blutfettwerte. Das zeigt eine Auswertung von verschiedenen Studien.

Jahrzehnte lang wurde Menschen mit einem hohen Cholesterinspiegel geraten, auf cholesterinreiche Lebensmittel zu verzichten. Vor allem vor Eiern wurde lange gewarnt, denn sie enthalten viel Cholesterin. Heute ist jedoch bekannt, dass das Cholesterin aus der Nahrung nicht das Hauptproblem ist. Bei den meisten Menschen erhöht es den Cholesterinspiegel im Blut nur wenig. Denn erhält der Körper viel Cholesterin von außen, kann er seine eigene Produktion drosseln.

Gesunde können also gerne zugreifen, für sie gibt es keine Empfehlung, die den Verzehr von Eiern einschränkt. Sie sind zudem eine gute Quelle für gesundes Eiweiß, Mineralstoffe und Vitamin B12. Wenn jedoch bereits erhöhte Cholesterinwerte festgestellt wurden, sollten es möglichst nicht mehr als zwei bis drei Eier pro Woche sein.

Was beeinflusst dann die Cholesterinwerte?

Viel entscheidender als die Cholesterinmenge in Lebensmitteln ist die Qualität der Fette in unserer Nahrung. Besonders ungünstig sind die so genannten gesättigten Fettsäuren. Sie können den Gesamtcholesteringehalt im Blut und das LDL-Cholesterin erhöhen. Und sie fördert Ablagerungen in den Blutgefäßen. Gesättigte Fettsäuren stecken vor allem in tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Wurst, Milchprodukten und fettreichen Süßigkeiten.

Günstig beeinflussen lassen sich die Cholesterinwerte dagegen mit einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren. Die erhält der Körper über pflanzliche Öle wie Oliven-, Raps- und Walnussöl. Eine gute Quelle sind außerdem fettreiche Seefische wie Lachs, Hering und Makrele. Sie liefern außerdem sehr viele Omega-3-Fettsäuren, die sich besonders positiv auf die Herzgesundheit auswirken.

Empfehlungen zur Fettqualität

  • Gesättigte Fettsäuren erhöhen vor allem das LDL-Cholesterin. Gesättigte Fettsäuren sollten daher nur maximal zehn Prozent der Energiezufuhr ausmachen. Für den gewünschten Effekt sorgt bereits der Austausch von gesättigten Fettsäuren durch einfach ungesättigte Fettsäuren wie Ölsäure.
  • Transfettsäuren wirken sich ungünstig auf das Blutfettprofil aus: Sie erhöhen das LDL-Cholesterin und senken gleichzeitig das HDL-Cholesterin und sollten auf weniger als ein Prozent der Energiezufuhr beschränkt werden.
  • Eine Ernährung reich an einfach ungesättigten Fettsäuren kann den Gesamtcholesterinspiegel und den des LDL-Cholesterins verringern.
  • Mehrfach ungesättigte Fettsäuren wie die Linolsäure senken den LDL-Cholesterinspiegel. Es werden sieben bis zehn Prozent der Energiezufuhr empfohlen. Zu große Mengen wirken sich hingegen negativ auf das HDL-Cholesterin aus.
  • Das Verhältnis von Omega-3- zu Omega-6-Fettsäuren von ein zu fünf oder darunter ist wichtig, um das Risiko für Herzinfarkt und Krebserkrankungen zu senken.

Der Fettstoffwechsel

Fettstoffwechselstörungen ein weites Feld, sie hängen mit der Ernährung, aber auch mit erblichen Vorbelastungen zusammen. Ein Gesamtcholesterinspiegel von über 200 mg/dl ist nicht unbedingt behandlungsbedürftig. Entscheidend ist vielmehr die Höhe des ungünstigen LDL-Cholesterins sowie des günstigen HDL-Cholesterins bzw. ihr Verhältnis zueinander und die der Triglyceride. Triglyceride sind die eigentlichen Blutfette. Ihr Gehalt wird durch Alkohol, Zucker, tierische Fette und Übergewicht in die Höhe getrieben. Problematisch wird es, wenn weitere Risikofaktoren wie Diabetes oder Bluthochdruck vorliegen. Daher ist eine genaue ärztliche Diagnose besonders wichtig und danach richtet sich die individuelle Therapie.

Weitere Informationen zum Thema Herzgesundheit finden Sie in unserern Ratgeber „Eine Spritze gegen Herzinfarkt„.

Recht und Alltagstipps

Recht & Alltagstipps im April

Recht und Alltagstipps

Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:

EU-Parlament stimmt gegen verpflichtende Gesundheitschecks für Autofahrer

Verpflichtende ärztliche Checks für Autofahrer wird es in Deutschland vorerst nicht geben. Die EU-Staaten sollen weiter selbst über solche Tests bestimmen, hat das EU-Parlament beschlossen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erteilte einer solchen Regelung in Deutschland erneut eine Absage.

Lakritze –Nascherei und Arznei

Die einen lieben es, die anderen rühren es nicht an: Lakritze. Den typischen Geschmack erhält Lakritze aus Süßholz-Extrakt, das von alter her für seine Heilkraft bekannt ist. Es kann bei Magen-Darm-Problemen wie Geschwüren oder Verdauungsstörungen helfen und wird auch zur Linderung von Symptomen bei Atemwegserkrankungen wie Asthma oder chronischer Bronchitis verwendet. Darüber hinaus hat Glycyrrhizin in Lakritze eine regulierende Wirkung auf den Blutzuckerspiegel. Der Stoff kann aber auch den Blutdruck erhöhen und Krampfanfälle auslösen. Lakritze sollte deshalb stets maßvoll genossen werden, empfohlen werden nicht mehr als 50 Gramm täglich.

Erbschaftssteuer

Verheiratet oder nur zusammengelebt? Das macht bei der Erbschaftsteuer einen wesentlichen Unterschied. Sofern geheiratet wurde, hat auch der neue Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro und wird in die Erbschaftsteuerklasse I eingeordnet. Lebt man lediglich zusammen, hat der Lebenspartner nur einen Freibetrag von 20.000 Euro und wird der Erbschaftsteuerklasse III zugeordnet.

Rentenansprüche zurückerhalten

Kommt es zu einer Scheidung, muss der (besser-)verdienende Partner an den anderen Partner Rentenansprüche als Versorgungsausgleich abtreten. Verstirbt der Expartner, können die Rentenanteile u. U. wieder zurückgeholt werden. Notwendig dafür ist ein Antrag bei der Rentenversicherung. Ist der Expartner verstorben, ohne dass er jemals eine Rente erhalten hat, gibt es Rentenpunkte zurück, ebenso, wenn der/die Ex nicht länger als 36 Monate Rente bezogen hat. Unter Umständen kann auch der damalige Versorgungsausgleich neu berechnet werden – was jedoch bei einem Familiengericht beantragt werden muss. Konsultieren Sie hier am besten einen Fachanwalt.

Schnelles Gehen schützt vor Diabetes

Zügiges Wandern oder Spazieren stärkt die Gesundheit und kann vor Diabetes schützen. Das hat eine neue Studie aus dem Iran gezeigt, die einen Zusammenhang zwischen Typ-II-Diabetes und dem Gehtempo nachweist. Während Menschen mit einem normalen Gehtempo von 3 bis 5 km pro Stunde ein um 15 % niedrigeres Erkrankungssrisiko haben, können Menschen mit einem Gehtempo von über 6 km pro Stunde das Erkrankungsrisiko um fast 40 % senken.

 

Weitere Infos zu Top-Themen gewünscht? Dann schauen Sie sich in unserer Ratgeber-Übersicht um!

Pflegereform 2023

Das ändert sich 2024 durch das PUEG

Pflegereform 2023

 

Vor dem Hintergrund steigender Pflegekosten für Pflegebedürftige hat die Bundesregierung eine Reform der Pflege angeschoben: Das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ bzw. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG trat ab 1. Juli 2023 mit wichtigen Veränderungen in Kraft.

Für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen sind vor allem Änderungen bei den Pflegeleistungen interessant. Änderungen für professionelle Pflegekräfte werden daher hier nicht erwähnt.

Das PUEG startete zunächst mit einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge ab Juli 2023, um die Finanzgrundlage für die Leistungsverbesserungen ab Januar 2024 zu schaffen. Ab Januar 2025 werden dann sämtliche Leistungsbeträge nochmals angehoben.

Anhebung von Pflegegeld und Sachleistungen

Für die Pflege zuhause wurden Pflegegeld und Pflegesachleistungen zum 1.1.2024 um 5 Prozent angehoben. Betroffen erhalten nun diese Leistungen:

Pflegegrad Pflegegeld ab 2024
1 0
2 331,80 € (statt 316 €)
3 572,25 € (statt 545 €)
4 764,40 € (statt 728 €)
5 946,05 € (statt 901 €)

 

Auch die Pflegesachleistungen sind zu Jahresbeginn um 5 Prozent gestiegen.

Pflegegrad Pflegesachleistungen ab 2024
1 0
2 760,20 € (statt 724 €)
3 1.431,15 € (statt 1.363 €)
4 1.777,65 € (statt 1.693 €)
5 2.199,75 € (statt 2.095 €)

 

Zum 1.1.2025 und zum 1.1.2028 sollen Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert werden. Für diese langfristige Leistungsdynamisierung noch Vorschläge erarbeitet.

Bessere Unterstützung bei der Pflege durch Angehörige

Manchmal kommt die Pflege von Angehörigen kurzfristig und überraschend. In diesem Fall konnten Angehörige sich bisher einmalig pro Pflegebedürftigen bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen. Den entgangenen Lohn übernahm die Pflegeversicherung in Form des Pflegeunterstützungsgeldes. Ab dem 01. Januar 2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld nicht nur einmalig, sondern pro Kalenderjahr wiederkehrend in Anspruch genommen werden. Pflegende Angehörige haben nun also die Möglichkeit, sich bei Bedarf jedes Jahr bis zu 10 Arbeitstage freistellen zu lassen.

Verhinderungspflege und Kurzeitpflege werden zusammengelegt

Auch bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es Veränderungen: Seit dem 01.01.2024 sind die einzelnen Budgets für Verhinderungspflege (bisher 1.612 Euro pro Kalenderjahr) und Kurzzeitpflege (bisher 1.774 Euro pro Kalenderjahr) zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengelegt worden.

Der Gesamtbetrag von 3.386 Euro kann nun pro Kalenderjahr flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Der umständliche anteilige Umwandlungsprozess entfällt, das Gesamtbudget kann künftig auch komplett für eine der beiden Leistungen eingesetzt werden.

Es gilt nicht mehr die Voraussetzung von mindestens 6 Monaten vorangegangener häuslicher Pflege bei der Verhinderungspflege.

Die Höchstdauer der Verhinderungspflege steigt von 6 auf 8 Wochen wie bei der Kurzzeitpflege.

Auch das halbe Pflegegeld wird dann für bis zu 8 statt wie bisher für bis zu 6 Wochen während der Verhinderungspflege weiterbezahlt.

Für die Allgemeinheit der Pflegebedürftigen tritt das Entlastungsbudget allerdings erst zum 01.01.2025 in Kraft. Junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 können bereits ab 2024 auf das vorgezogene Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen.

Höhere Zuschüsse in der stationären Pflege

Die 2021 eingeführten Leistungszuschläge zu den Eigenanteilen der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen an den Pflegekosten steigen:

  • im ersten Jahr um zehn Prozentpunkte von fünf auf 15 Prozent
  • im zweiten Jahr um fünf Prozentpunkte von 25 auf 30 Prozent
  • im dritten Jahr um fünf Prozentpunkte von 45 auf 50 Prozent
  • ab dem vierten Jahr um fünf Prozentpunkte von 70 auf 75 Prozent

Außerdem kann künftig eine halbjährliche Übersicht zur Leistungsabrechnung bei der Pflegekasse anfordern werden.

Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Ab Juli 2024 greift die neue Regelung zur Mitnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Wenn für eine Pflegeperson eine dortige Maßnahme ansteht, kann die pflegebedürftige Person leichter mit aufgenommen werden.

Die pflegerische Versorgung kann in dieser Zeit erfolgen:

  • in der gleichen Einrichtung durch vorhandene Versorgung
  • in der gleichen Einrichtung durch eine externe zugelassene ambulante Versorgung
  • in einer nahen vollstationären Pflegeeinrichtung

Die Kosten dafür übernimmt die Pflegeversicherung. Der Anspruch umfasst pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung, medizinische Behandlungspflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionsaufwendungen sowie notwendige Fahr- und Gepäcktransportkosten. Dafür ruhen in dieser Zeit alle Ansprüche auf Leistungen bei häuslicher Pflege einschließlich des Pflegegeldes.

Tipp: Hilfe durch unabhängigen Pflegesachverständigen

Für Laien ist es sehr schwer zu erkennen, ob der erteilte Pflegegrad korrekt ist oder nicht. Wenn Sie unsicher sind, können Sie die Hilfe eines unabhängigen Pflegesachverständigen in Anspruch nehmen. Pflegesachverständige können prüfen, ob die Zuteilung des Pflegegrades mit den tatsächlichen physischen und psychischen Einschränkungen übereinstimmt. Unabhängige Pflegegutachter gehen dabei wie folgt vor:

  • Zielgenaue und kompetente Erfassung Ihrer körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen und Erkrankungen.
  • Erstellung eines Pflegegutachtens.
  • Antrag auf Pflegeleistungen stellen, inkl. dem Pflegegutachten.
  • Komplette Übernahme des Schriftverkehrs mit der Pflegekasse.
  • Prüfung des vom MDK erstellten Gutachtens auf Richtigkeit. Bei Bedarf wird Widerspruch eingelegt.

Die Hilfe des unabhängigen Pflegeberaters ist kostenpflichtig – es fallen Pauschalgebühren für die Prüfung sowie ein Erfolgshonorar bei Erreichung des gewünschten Pflegegrades an.

Bei der Suche nach einem unabhängigen Pflegesachverständigen kann Ihnen der Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen e.V. helfen (BvPP). Auf deren Website finden Sie eine Liste von Pflegesachverständigen in Ihrer Region: http://www.bvpp.org/anbieter/.

 

Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie in unserern Ratgebern, z. B. Jetzt mehr Pflegegeld erhalten, Fallen in Pflegeverträgen oder Ihre Ansprüche in der Pflege.