Recht & Alltagstipps im Januar
Interessanten Alltagstipps und Infos zur aktuellen Rechtsurteilen haben wir hier für Sie zusammengefasst. In diesem Monat aktuell:
Alkohol besser kennzeichnen
Die Verbraucherzentrale fordert eine klare Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Alkohol enthalten, z. B. mit einem Piktogramm. Dadurch könnten Kinder, Schwangere und andere Menschen, die aus verschiedenen Gründen auf Alkohol verzichten, besser geschützt werden. Das in Schnapspralinen Alkohol enthalten ist, weiß sicher jeder. Doch auch in anderen Süßigkeiten, Fertiggerichten, Backwaren, Konfitüren oder Salatdressings ist Alkohol drin. Auf der Zutatenliste wird er mit „Ethanol“ oder „E 334“ (Weinsäure) ausgewiesen, doch das übersehen viele. Bier und Saft sogar kann bis zu 0,5 Prozent Alkohol enthalten (steht auf der Flasche) – trotzdem gelten sie noch als alkoholfrei. Und schließlich entsteht auch bei anderen Gärprozessen Alkohol, zum Beispiel bei der Hefeverarbeitung. Auch in Pizzateig oder Aufbackbrötchen kann also Alkohol drin sein.
Gemüse immer frisch?
Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sollte jeder täglich mindestens 400 Gramm Gemüse verzehren. Damit man auf diese Menge kommt, muss man oft kreativ sein und das Gemüsefach im Kühlschrank erscheint einem dafür fast zu klein. Doch muss es immer frisches Gemüse sein? Eine gute Alternative ist Tiefkühlgemüse – und es ist besser als sein Ruf. Tiefkühlgemüse hat oft mehr Vitamine als frische Ware aus dem Supermarkt, da die lange Reise vom Feld zum Verbraucher entfällt. Tiefkühlgemüse wird unmittelbar nach der Ernte schockgefroren und kann in puncto Vitamingehalt locker mit Gemüse aus dem eigenen Garten mithalten. Auch Konserven aus der Dose gesund, solange das Gemüse nicht übermäßig Salz, Zucker oder Fette enthält.
Eltern-Unterhalt
Muss ein Angehöriger ins Pflegeheim, kommen viele Kosten auf ihn zu, die er aus Rente und Erspartem begleichen muss. Reicht das nicht, können u. U. auch die Kinder zur Kasse gebeten werden, aber erst ab einem Jahres-Einkommen von über 100.000 Euro. Geregelt ist das über das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Dort ist aber nicht vom Bruttoeinkommen die Rede, sondern vom Gesamteinkommen nach § 16 SGB IV, d. h. alle Einkunftsarten werden addiert, also Arbeitseinkommen und Gewinne aus Selbständigkeit genauso wie gesetzliche und betriebliche Renten oder Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Wenn Sie selbst bereits in Rente sind und zusätzliche Einnahmen haben, kann es also sein, dass Sie u. U. für den Unterhalt der Eltern im Pflegeheim geradestehen müssen.
Mehr Bewegung für den Darm
Bewegung ist gut gegen Darm- und Magenprobleme, wie eine neue Studie einer chinesischen Universität zeigt. Wer viel sitzt, hat hingegen ein höheres Risiko für Morbus Crohn oder andere chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder auch Magenprobleme wie die Reflexuskrankheit. Wer bereit erkrankt ist, kann mit Bewegung die Beschwerden bessern.
Immobilien verrenten?
Das eigene Haus ist oft der größte Vermögenswert, aber vielen auch ein Klotz am Bein. Finanzinstitute werben fürs Verrenten, aber dabei ist auch auf die Steuer zu achten.
So gibt es verschiedene Varianten. Wird das Haus als Leibrente verrentet (d.h. eine vereinbarte monatliche Zahlung bis zum Lebensende), muss zumindest der Ertragsanteil versteuert werden. Bei einer Umkehr-Hypotheke muss hingegen keine Steuer gezahlt werden, da es sich ja rechtlich um ein Darlehen handelt: Der Eigentümer erhält einmalig oder regelmäßig Geld; so erwirbt die Bank stückweise das Haus. Erben können den Kredit dann auch über den Verkauf des Hauses ablösen.
Steuerlich interessant ist das Verrenten in der Familie, z. B. mit den Kindern. Das Haus wird an diese übertragen, aber ein Wohn- und bzw. Nießbrauchrecht eingetragen. Durch dieses sinkt der Wert der übertragenen Immobilie, wodurch auch ein Haus in teuren Großstädten ohne Erbschaftssteuer weitergegeben werden kann.
Weitere Infos zu Top-Themen gewünscht? Dann schauen Sie sich in unserer Ratgeber-Übersicht um!