Beschreibung
Der Bundestag hat am 8. September 2023 das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Mit dem „Heizungsgesetz“ möchte die Ampel-Koalition den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und damit den Klimaschutz voranbringen. Die Vorgaben sollen für die meisten Gebäude allerdings später greifen als zunächst geplant und schrittweise umgesetzt werden. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Was sieht das GEG vor? Welche Übergangsfristen gelten? Welche Förderungen gibt es?
Heizung der Zukunft
Die beste Heizung der Zukunft ist grundsätzlich eine, deren Eigenschaften politisch gewollt sind. Vor allem in Zeiten der Bedrohung durch den Klimawandel und einer sich ändernden Energieversorgung aufgrund von außenpolitischen Entwicklungen greift die Politik steuernd ein.
So will nun die Bundesregierung den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen einleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen. Dafür wurde unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet. Das neue Gebäudeenergiegesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Um die Abhängigkeit von fossilen Energien auch im Gebäudebereich zu überwinden, hat die Regierungskoalition im März 2022 beschlossen, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Der Gesetzentwurf sieht Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor. Es gibt verschiedene technologische Möglichkeiten, mit denen die Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden können, sogenannte Erfüllungsoptionen. Auch die Förderungen werden angepasst, es gibt direkte Zuschüsse und Kredite und natürlich die schon bestehende Möglichkeit der steuerlichen Förderung nach Einkommenssteuerrecht, wonach energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch oder Dämm-Maßnahmen für selbstnutzende Eigentümer steuerlich gefördert werden.
Weitere Inhaltsübersicht:
- Neue Regelungen auf einen Blick
- Welche Heizung ist die beste für mich? – Ein Überblick mit Empfehlungen und Fördermöglichkeiten
- Modernisierung mit Brennwerttechnik allein nicht mehr zeitgemäß
- ToDo ab Januar 2024