Urteil zu PKV-Beitragsrückzahlungen vom BGH gekippt
Beitragsanpassungen können nicht für unwirksam erklärt werden, nur weil der gesetzlich vorgeschriebene Treuhänder für Beitragserhöhungen einer PKV ( Privaten Krankenversicherung) womöglich nicht unabhängig ist.
Millionen Privatversicherte hatten auf einen Geldsegen gehofft, doch daraus wird nun wohl nichts. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte noch Ende des letzten Jahres ein entsprechendes Urteil zur Beitragsrückzahlung. Allein wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des an Beitragserhöhungen beteiligten Treuhänders steht den Versicherten keine Rückerstattungen zu, entschied das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch.
Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen seit Jahren kräftig ihre Beiträge
In der Vergangenheit waren 30 oder 40 Prozent Erhöhung der PKV-Tarife bei den verschiedenen Versicherern keine Seltenheit. Bei manch einem kamen Zweifel auf, ob das mit rechten Dingen zugeht. So klagte 2016 ein Versicherter gegen die AXA am Amtsgericht Potsdam und bekam Recht (Az: 29 C 122/16). Die zuviel gezahlten Beiträge der Jahre 2012 und 2013 müssen ihm zurückgezahlt werden, inklusive 5 % Zinsen. Das Urteil der Vorinstanz wurde aber im September 2017 noch einmal bekräftigt (Az: 6 S 80/16). Mit der aktuellen Entscheidung des BGH wurde das Urteil der Vorinstanz jedoch gekippt.
Ein Aufatmen geht durch die Branche, denn für AXA und Co hätte das teuer werden können. Bei fast 8 Millionen privat Krankenversicherten in Deutschland wären Rückforderungen in Milliardenhöhe zustande gekommen.
Sind die Treuhänder der PKV unabhängig?
Bei ihrem Urteil verwiesen die Richter des BGH zwar darauf, dass die Zivilgerichte in einem solchen Rechtsstreit durchaus die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhungen prüfen müssten. Beispielsweise, ob angehobene Beiträge korrekt berechnet und ausreichend begründet wurden. Allein die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders reiche jedoch nicht aus, um die Erhöhungen vor Gericht zu kippen. Es sei nicht Sache der Zivilgerichte, die Unabhängigkeit der Treuhänder nachzuprüfen, denn alle Treuhänder werden vor Beginn ihrer Tätigkeit durch die Aufsichtsbehörde BaFin überprüft.
Der Treuhänder ist ein Spezialist, der sämtliche Prämienänderungen nach genauen Vorschriften überprüfen und bestätigen muss. Das soll die Versicherten vor ungerechtfertigten Beitragserhöhungen schützen. Wegen der erforderlichen Spezialkenntnisse kommen für diese Aufgabe nur sehr wenige erfahrene Versicherungsmathematiker infrage. Anfang Juni 2018 waren laut Bundesfinanzministerium branchenweit nur 16 Treuhänder tätig, bei derzeit 43 privaten Krankenversicherungen. Auch deshalb prüft oft ein und derselbe Treuhänder über viele Jahre alle Anpassungen in sämtlichen Tarifen einer bestimmten Versicherung. Und bekommt viel Geld von ihr.
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