Beschreibung
Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen
Die Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln wird immer wieder zum Streitpunkt zwischen Krankenkassen und Patienten. Entweder genehmigt die Kasse nicht die ärztliche Verordnung, z. B. ein Inhalationsgerät für das Kleinkind. Oder aber der Patient erhält die Genehmigung, scheitert dann aber im Sanitätshaus, weil er dort nicht das von ihm gewünschte Produkt erhält. Ein bestimmtes Hörgerät, Kompressionsstrümpfe oder ein spezieller Rollator – mit Hilfsmitteln können Kranke schneller gesund werden oder das Handicap im Alltag ausgleichen. Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse nach § 33 Sozialgesetzbuch V. Oft wird ein Antrag auf Übernahme der Kosten erst einmal abgelehnt.
Aber auch Reha-Maßnahmen, Krankengeld, ein Hörgerät – nicht immer will die Kasse beantragte Leistungen auch zahlen. Eine Kur – abgelehnt mit der Begründung: „Es gibt genügend Therapiemaßnahmen am Heimatort.“ Ein Hörgerät mit Digitaltechnik: abgelehnt, denn ein einfaches Gerät tut es auch. Ein Implantat: abgelehnt, denn es liegt kein Ausnahmefall vor. Krankengeld: dieses wird eingestellt, weil der Patient angeblich arbeitsfähig ist.
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Krankenkasse und Versicherter unterschiedlicher Auffassung sind. Von den rund 80.000 Beratungsgesprächen, die die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zwischen April 2017 und März 2018 geführt hat, ging es bei etwa 65 Prozent um die Frage, ob die Kasse eine Maßnahme bezahlen muss oder nicht. Bei rund 25 Prozent dieser Fälle war Krankengeld der Anlass, in knapp zehn Prozent Rehabilitationen.
Weitere Inhaltsübersicht
- Was tun, wenn die Krankenkasse nicht zahlen will?
- Was genau sind Hilfsmittel
- Indikationen für ein Hilfsmittel
- Was tun, wenn ein Hilfsmittel abgelehnt wird
- Neues Gesetz stärkt Patienten
- Widerspruch und Unterlagen
- Tipps zum Widerspruchs- und Klageverfahren