Viele Rentner sind der irrigen Ansicht, dass nur Berufstätige Anspruch auf Kuren bzw. Rehabilitationsleistungen hätten. Das ist ein Trugschluss, auch Rentner können deratige Maßnahmen beantragen.
Leistungen im Ermessen der Krankenversicherungen
In den meisten Fällen ist die gesetzliche Krankenversicherung der Kostenträger für Rehamaßnahmen für Bezieher von Rentenleistungen. Dabei handelt es sich nicht um eine Ermessenssache der Krankenversicherungen, sondern um eine Pflichtleistung. Das heißt, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, müssen die Leistungen von den Krankenkassen (Pflegekassen) erbracht werden. Ausnahmen von dieser gesetzlichen Regelung können bei Krebserkrankungen, Berufserkrankungen oder Berufsunfällen bestehen.
Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation
Rentner haben Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation oder auf eine Kur, wenn der behandelnde Arzt sie als notwendig erachtet. Insbesondere bei vielschichtigen Krankheitsbildern ist häufig eine stationäre Rehabilitation der sinnvollste Weg für einen langfristigen Therapieerfolg.
Wichtig ist, dass vorherige ärztliche Behandlungen oder ambulante Therapien nicht mehr ausreichen, um eine Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung auszuschließen oder die Krankheitsbeschwerden nachweislich zu lindern.
Wie können Sie einen Kurantrag stellen?
Das Besser Leben Service-Team hat dazu eine umfassende Ratgeberbroschüre zum Kurantrag für Rentner erstellt, um Ihnen viele Tipps an die Hand zu geben, wie Sie auch als Rentner erfolgreich einen Kurantrag stellen können.
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