GdB-Antrag Formulare und Adressen

Feststellung und Anerkennung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht (GdB-Antrag)

Menschen mit Behinderung stehen viele Vorteile zu, z. B. Kündigungsschutz, mehr Urlaub, erhebliche Steuerfreibeträge, u. U. Freistellung von der Kfz-Steuer, ermäßigte Eintritte, kostenlose Bahnfahrten etc. Einzige Voraussetzung: Ein Behindertenausweis muss beantragt werden.

Um den GdB und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen schriftlichen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Nach einer Prüfung leitet das zuständige Versorgungsamt die Unterlagen an den ärztlichen Dienst weiter. Dieser beurteilt den GdB und setzt die Merkzeichen der Behinderung fest. Den abschließenden Bescheid erlässt das Versorgungsamt.

In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 3 Monate. Um den Vorgang zu beschleunigen, legen Sie Ihrem Antrag gleich alle Arztbefunde und Gutachten bei. So muss das Amt diese nicht erst bei Ihrem Arzt anfordern. Sie können sich die Befunde vorab gezielt von den Fachärzten, Rehas und Kliniken herausgeben lassen.

Ratgeber zum Thema finden Sie hier:

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Formulare und wichtige Adressen:

Baden-Württemberg – Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Einzureichen beim zuständigen Landratsamt


Bayern – Zentrum Bayern Familie und Soziales

Einzureichen in der zuständigen Regionalstelle


Berlin – Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo)

Einzureichen im KundenCenter LaGeSo Berlin


Brandenburg – Landesamt für Soziales und Versorgung

Einzureichen beim zuständigen Bürgerbüro


Bremen – Amt für Versorgung und Integration

Einzureichen bei der Versorgungsverwaltung

  • Amt für Versorgung und Integration Bremen – Adresse
  • Außenstelle Bremerhaven – Adresse

Hamburg – Versorgungsamt

Einzureichen beim Versorgungsamt


Hessen – Hessisches Amt für Versorgung und Soziales

Einzureichen beim zuständigen Amt für Versorgung und Soziales

Weitere Informationen zum Antrag auf Schwerbehinderung in Hessen


Niedersachsen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Einzureichen bei der zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie


Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Für die Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreie Städte zuständig.

Weitere Informationen zum Antrag auf Schwerbehinderung in NRW


Mecklenburg-Vorpommern – Landesamt für Gesundheit und Soziales

Einzureichen beim zuständigen Dezernat


Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Einzureichen beim zuständigen Bürger-Service-Büro


Saarland Landesamt für Soziales

Einzureichen beim zuständigen Landesamt


Sachsen – Sachsen.de

Einzureichen beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen Stadtverwaltung


Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt

  • Erstantrag – Antragsformular Schwerbehindertenrecht

Einzureichen beim zuständigen Landesverwaltungsamt


Schleswig-Holstein – Landesamt für soziale Dienste

Einzureichen beim zuständigen Versorgungsamt


Thüringen – Thüringer Landesverwaltungsamt

Einzureichen beim zuständigen Amt für Versorgung und Soziales