Broschüre 65
Chronisch krank? – Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen
Menschen mit einer Behinderung stehen viele Vorteile zu, z. B. Kündigungsschutz, mehr Urlaub, erhebliche Freibeträge und vieles mehr. Einzige Voraussetzung: ein Behindertenausweis. Welche Vorteile Ihnen im Einzelnen zustehen, hängt von der Schwere der Einschränkungen ab, also dem Grad der Behinderung (GdB), der von 20 bis 100 reicht. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.
Für die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist es zunächst notwendig, den „Grad der Behinderung“ (GdB) festzustellen. Dies übernimmt das örtliche Versorgungsamt bzw. das Amt für soziale Angelegenheiten, wo Sie Ihren Antrag einreichen. Den Behinderten-Pauschbetrag können Sie jedoch schon erhalten, wenn Sie einen geringeren GDB ab 20 nachweisen können. Dabei gilt als behindert, wer länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.
Die Feststellung eines GdB bzw. die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist ein komplexer Vorgang, zu dem Sie einiges wissen sollten. Alle wichtigen Infos zur erfolgreichen Antragstellung mit GdB-Tabelle für die häufigsten Erkrankungen.
Weitere Inhaltsübersicht
- Wann gibt es den Behinderten-Pauschbetrag?
- So beantragen Sie den GdB richtig
- Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid erheben
- Beantragung einer Gleichstellung GdB 30 und 40
- Vorteile des Schwerbehindertenausweises
- GdB-Tabelle mit den häufigsten Erkrankungen